Seite 7 - H_1999_05

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Nummer 5 –– 67. Jahrgang
O s t t i r o l e r H e i m a t b l ä t t e r
Die Begräbnisstätte ist nicht mehr erhal-
ten. Der alte Landsberger Friedhof und da-
mit auch Jakobs Grab wurden eingeebnet.
Mehrere Autoren, stellvertretend seien
die bereits erwähnten Werner Tscherne
und Hans Wilfinger genannt, bemühten
sich mit besonderem Engagement, die Er-
innerung an den Künstler wach zu halten.
Das offizielle Deutschlandsberg benannte
zum Gedenken an Wibmers 100. Geburts-
tag eine Gasse nach ihm.
Die Witwe
Verarmt blieb Maria, die Gefährtin des
Malers, zurück. Sie hatte das Leben ihres
vermutlich nicht immer unproblemati-
schen Mannes genau 20 Jahre lang beglei-
tet. Von einer uns heute unsozial erschei-
nenden herrschaftlichen Entscheidung
hart getroffen, wurde sie unmittelbar nach
Jakobs Tod mit 31. März 1881 aus dem
Turm „hinauscomplimentiert“.
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Weinkeller an der Laßnitz, Deutschlandsberg, Öl/Karton, 40 x 54 cm.
(Privatbesitz)
Burg
und
Papier-
fabrik
Deutsch-
lands-
berg, ca.
1870,
Öl/Blech,
35,5 x
53 cm.
(Gemein-
deamt
Deutsch-
lands-
berg)
Aus-
schnitt
mit Per-
sonen-
gruppe.
Nachwort
Ohne die stets hilfreiche und ausnahms-
los zuvorkommende Unterstützung von
Pfarrämtern, öffentlichen Stellen, Archi-
ven, Historikern, Privatpersonen und in
besonderem Maße der privaten Besitzer
von Werken des Künstlers, wäre diese Ar-
beit nicht zustande gekommen.
Ihnen allen sei daher an dieser Stelle
ausdrücklich und bestens gedankt!
Im Juli erhielt sie einen Heimatschein,
der als Beruf „Köchin“ ausweist. Die
Durchsicht der Dienstbotenbücher
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aus
der Landsberger Umgebung brachte je-
doch keine Hinweise für die Beschäfti-
gung der Witwe.
Ein erschütterndes Schreiben an die Ge-
meinde ist erhalten geblieben
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: Die
45jährige Witwe beklagt darin ihre bittere
Not seit dem Tode ihres Mannes, der „we-
gen seines künstlerischen Schaffens eine
weit und breit bekannte Persönlichkeit und
stets, soweit es ihm möglich, Förderer der
Interessen Landsbergs war. (...) Aller Mit-
tel entblößt“ sei sie gezwungen, von den
Gemeindemitgliedern eine Geldspende
zu erbitten. Mit diesem Geld wolle sie
„schweren Herzens den Ort ihres seligen
Gatten verlassen“ und nach Windisch-Ma-
trei gelangen, wohin sie nach dessen Tod
zuständig geworden war. Die dem Brief
beigegebene Spendenliste weist als einzi-
ge Eintragung 1,– Gulden aus …
Ein Jahr später greift ein Gemeindepoli-
zist die Witwe auf und gibt sie wegen Be-
schäftigungslosigkeit, Bettelei und Land-
streicherei in Schubhaft. Der Bericht, den
er dazu an den Bürgermeister verfaßte, ist
als tragisches Dokument noch vorhanden.
Maria Wibmer wird am nächsten Tag nach
Verabreichung der Schubkosten in Form
eines von der Gemeinde bezahlten Mittag-
essens in ihren Geburtsort Stainz ausge-
wiesen. Eine Fahrkarte zur Benutzung der
Eisenbahn wird ihr ebensowenig geneh-
migt wie die Bezahlung der Kosten für das
Benützen eines Fuhrwerkes.
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Andere
Spuren der Ausgewiesenen, ihr weiterer
Aufenthalt sowie Zeit und Ort von Marias
Tod blieben bislang im Dunkeln.