VO 2015 24 - page 2

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
8. JUNI 2015
CHRONIK
Wochenend-Bereitschaftsdienst der
Ärzte, Zahnärzte und Apotheken
Unter der Ärzte-Service-Nummer
0900/88088 + der jeweiligen
Postleitzahl kommen Sie direkt
zum diensthabenden Arzt.
Mit der Nummer 14844 (ohne Vor-
wahl) können Sie beim Roten Kreuz
einen Krankentransport anfordern.
Zahnärztlicher Notdienst
Welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe am
Notarzt
Notruf
141
Apotheker-
dienste
Spittal:
Malchus Apotheke,
Villacher Straße 15, Tel. 04762/4394
(bis 13. Juni, 12 Uhr).
Apotheke zur Hygiea,
Hauptplatz 4, Tel. 04762/5607
(ab 13. Juni, 12 Uhr).
Wochenende und an Feiertagen
Notdienst leistet, erfahren Sie bei allen
Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.
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Greifenburg:
Laurentius Apotheke,
Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288
(ab 13. Juni, 12 Uhr).
Obervellach:
Adler Apotheke,
Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244
(ab 13. Juni, 12 Uhr).
Radenthein:
Paracelsus Apotheke,
Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055
(ab 13. Juni, 12 Uhr).
Seeboden:
Jakobus Apotheke,
Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602
(ab 13. Juni, 12 Uhr).
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Zahlen fürs helfen?
Minister Andrä Rupprechter kam,
um sich für den Einsatz der vielen
Freiwilligen-Organisationen beim
Waldbrand zu bedanken. Aber nicht
nur der Dank war ein großes Thema
beim Empfang, sondern es wurden
auch einige Bitten vorgetragen. Wie
die Bitte, sich für den Erhalt des
Flugstützpunktes einzusetzen, denn
ohne schnell verfügbare Hubschrau-
ber wäre es noch schlimmer ausge-
gangen. Oder die Bitte, sich dafür
einzusetzen, dass die Feuerwehren
oder Gemeinden nicht auf den Kos-
ten sitzen bleiben, etwa für die vie-
len abgebrannten Schläuche. Oder
die, dass es endlich eine Lösung zwi-
schen Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern der freiwilligen Helfer ge-
ben möge. Und eine Bitte ließ mich
besonders aufhorchen: Lois Lackner
machte darauf aufmerksam, dass
die Bergretter für ein Drittel der
Ausrüstungskosten selber aufkom-
men müssen. Wenn sich jemand
also der Bergrettung anschließt,
muss er zuerst einmal 500 Euro
zahlen, damit er helfen kann. Das ist
wirklich nicht in Ordnung. Da sind
diese Männer und Frauen bereit,
jederzeit unter Einsatz ihres eigenen
Lebens andere aus misslichen Lagen
zu retten – die sich mitunter auch
noch leichtsinnigerweise in Gefahr
begeben haben – und müssen ihre
Ausrüstung zum Teil selber finanzie-
ren! Minister Rupprechter ver-
sprach, im Hinblick auf die Schäden
alles daran zu setzen, die erforder-
lichen Mittel aus verschiedenen
„Töpfen“ und Fonds aufzubringen –
hoffentlich vergisst er dabei auf die
Bergretter nicht. Denn das scheint
schon oft passiert zu sein, wie Lack-
ner erzählte: „Viele haben schon
versprochen, sich einzusetzen, aber
es ist noch immer nichts gesche-
hen.“ Hoffentlich hat es diesmal
genützt, denn zahlen zu müssen,
bevor man helfen kann – das darf
es wirklich nicht geben!
Die Autorin erreichen Sie unter:
Millstatt:
See Apotheke,
Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130
(bis 13. Juni, 12 Uhr).
Möllbrücke:
Teurnia Apotheke,
Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234
(bis 13. Juni, 12 Uhr).
Hermagor:
Adler Apotheke,
Hauptstraße 4, Tel. 04282/2066
(8. bis 13. Juni, 8 Uhr).
Lienz:
Linden-Apotheke,
Kärntner Straße 24, Tel. 04852/63306
(13./14. Juni).
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Maria
Spitaler
Kommentar von
Teile des Millstätter See-Südufers
als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen
2002 wurde das Biegsame Nixenkraut erstmals in Österreich – am Millstätter See
– nachgewiesen. Es handelt sich dabei um eine EU-weit geschützte Unterwasser-
pflanze, die sehr empfindlich und vom Aussterben bedroht ist. Daher werden 39,5
Hektar am Südufer unter Schutz gestellt.
Gleich zwei neue Natura
2000-Schutzgebiete präsentierte
Umweltreferent Rolf Holub. Das
Matzelsdorfer Moos bei Völker-
markt und der südliche Seeufer-
teil des Millstättersees wurden
als Naturschutzgebiete beschlos-
sen und der Europäischen Union
gemeldet. Das Schutzgebiet am
Millstätter See liegt in den Ge-
meinden Seeboden, Spittal und
Ferndorf und besteht aus drei
ufernahen Teilbereichen mit ei-
ner Breite von 50 Metern und ei-
ner Gesamtlänge von rund 7,9
Kilometern. Grundeigentümer
der Flächen sind die Österreichi-
schen Bundesforste. „Es ist ein
wichtiger und großer Schritt für
die Erhaltung weiterer natür-
licher Lebensräume und sehr
wichtig für den Schutz unserer
heimischen Flora und Fauna“, so
Holub.
Fischen erlaubt
Durch die Naturschutz-Aus-
weisung ist der Bau von See-
Einbauten wie zum Beispiel Ste-
gen oder Bootshäusern nicht er-
laubt. Auch das Ausreißen oder
Abschneiden von Unterwasser-
pflanzen ist zum Wohle der Na-
tur untersagt. Erlaubt ist das Fi-
schen, sofern dadurch keine Be-
einträchtigungen des geschützten
Gebiets stattfinden. Die Frage
nach positiven Auswirkungen
= Natura 2000-Gebiet/
Europaschutzgebiet Millstätter
See – Süd (39,5 ha)
Das Biegsame Nixenkraut ist eine
einjährige, zarte Wasserpflanze
mit niederliegendem, biegsamem
Stängel. Es wächst vor allem im
Flachwasser von nährstoffarmen
oder mäßig nährstoffreichen
Seen. Oft sind Teile der Pflanze
von Schlammablagerungen über-
deckt und nur die Triebspitzen
mit den Blüten ragen hervor. Da-
durch wird die Art leicht über-
sehen. Die Bestäubung der
Blüten findet unter Wasser statt
und ist eine Besonderheit bei
Pflanzen. In Deutschland gilt das
Biegsame Nixenkraut als ver-
schollen, da der letzte Nachweis
vom Bodensee fast 40 Jahre
zurückliegt. Im Norddeutschen
Tiefland, wo die Art sehr selten
zu finden war, ist sie ebenfalls
seit langem ausgestorben.
des Beschlusses auf den Touris-
mus beantwortet Fabian Rauber
aus dem Büro LR Holub: „Im
Sinne eines sanften Tourismus
hat jedes Naturschutzgebiet po-
sitive Auswirkungen auf den
Tourismus. Kärnten punktet im
Tourismusbereich vor allem mit
seiner wunderschönen und intak-
ten Natur. Naturschutzgebiete
garantieren, dass die Schönheit
unserer Natur auch in Zukunft
erhalten bleibt!“
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