Seite 18 - VO 2009 42

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
16. OKTOBER 2009
AUF RÄDERN UNTERWEGS
Das Verkehrssicherheitspaket,
das mit 1. September in Kraft
getreten ist, setzt in Problemzo-
nen an: Alkohol am Steuer, jun-
ge Risikolenker, Rasen auf Auto-
bahnen und Kinderschutz. Ziel ist
es, die Zahlen der Verkehrsunfälle
und der Verkehrsopfer weiter zu
senken,. Österreich ist dabei auf
einem guten Weg: Die Opferzah-
len sinken seit Jahren, dennoch
sind mehr als 320 Verkehrsto-
te im ersten Halbjahr 2009 eine
Zahl, die nicht akzeptiert werden
kann. Für den Herbst plant Ver-
kehrsministerin Doris Bures au-
ßerdem eine neue Kampagne ge-
gen Alkohol am Steuer.
I) HÄRTERE ALKOHOL-
STRAFEN
Wichtigste Neuerung: Ab 0,8
Promille muss man mit minde-
stens Euro 800,-- Strafe rechnen
und der Führerschein ist für ei-
nen Monat weg. Außerdem muss
man zum Verkehrscoaching: zwei
Stunden Belehrung über Ver-
kehrsunfälle durch Notfall-Sani-
täter und zwei Stunden Gespräch
mit Psychologen in Kleingruppen.
Bei noch schwereren Verstößen
ist der Schein jetzt noch länger
weg, bei unverbesserlichen Wie-
derholungstätern auch für ein
Jahr und mehr. Angehoben wur-
den auch, ebenfalls gestaffelt
nach Promille, die Mindeststra-
fen für Alkohol und Drogen am
Steuer: 0,5 Promille kosten 300
, 1,2 Promille 1.200
und 1,6
Promille 1.600
.
II) NEUE
MOPEDAUSBILDUNG
Die Zahl der töd-
lichen Mopedunfälle
ist heuer stark angestie-
gen. Die Neuregelung
bringt mehr Sicherheit
durch bessere Ausbil-
dung und ein Zwei-
Stunden-Praxistrai-
ning auch auf der
Straße. Schwerpunkt:
Defensive Fahrwei-
se und berechenbares
Verhalten im Verkehr.
Grundsatz ist jetzt: Mopeds und
Microcars darf man nur noch mit
Ausbildung und Ausweis lenken.
Für ältere Lenker ohne Ausweis
gibt es eine Übergangsfrist von
zwei Jahren, um die Ausbildung
nachzuholen. Wer die Auto-Len-
kerberechtigung verloren hat,
darf auch kein Microcar steuern.
III) FIXE STRAFEN
AUF AUTOBAHNEN
Für die Missachtung
des 130 km/h-Tem-
polimits auf Auto-
bahnen gibt es
fixe Strafsät-
ze: bis 10 km/h
Überschreitung 30
,
bis 20 km/h 45
und
bisf 30 km/h 60
(je-
weils bei Anonymver-
fügung), sofort zu be-
zahlende
Organman-
date sind jeweils um 10
„billiger“. Außerdem gibt
es neue Mindeststrafen
fürs Rasen: z. B. 70
(bis
2.180
) wenn man im Orts-
gebiet oder Freiland mehr als 30
km/h zu schnell fährt. Noch hö-
here Übertretungen kosten noch
mehr, es drohen – so wie bisher
– bei Wiederholungsrasern auch
Führerscheinentzug und Nach-
schulung.
IV) VERSTÄRKTER
KINDERSCHUZ
Schon bisher bekam man ei-
nen Schlechtpunkt im Vormerks-
system, wenn man mit Kindern
im Auto ohne Kindersitz unter-
wegs war. Neu ist jetzt, dass
man nach einer zweiten Vor-
merkung einen speziellen halb-
tägigen Kindersicherungs-Kurs
absolvieren muss.
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