Seite 19 - VO 2009 42

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
16. OKTOBER 2009
AUF RÄDERN UNTERWEGS
Der Kreisverkehr ist eine faszi-
nierende Verkehrseinrichtung: Auf
einfache Weise kann damit der aus
verschiedenen Richtungen kom-
mende Verkehr aneinander vorbei
geführt werden. Auch in Tirol wur-
den zahlreiche unfallträchtige und
notorisch verstopfte Kreuzungen
zu „Kreiseln“ umgebaut.
Selten haben straßenbauliche
Maßnahmen derart einhellig po-
sitive Reaktionen ausgelöst. Kein
Wunder: Garantiert doch ein Kreis-
verkehr Sicherheit und Flüssigkeit
und dient der Verkehrsberuhigung.
WER HAT VORRANG?
Aufgrund der Beschilderung ha-
ben die Fahrzeuge im Kreisverkehr
Vorrang! Sollte für den einfahren-
den Verkehr einmal das Verkehrs-
zeichen „Vorrang geben“ fehlen,
gilt die Rechtsregel – also Vorsicht!
In doppelspurigen Anlagen sollten
diejenigen, die im Kreis einen län-
geren Weg zurücklegen, nach innen
wechseln. Achtung beim Zurück-
wechseln: Jene, die im Innenkreis
fahren, haben beim Spurwechsel
nach rechts Wartepflicht gegen-
über den im Außenkreis fahren-
den Fahrzeugen. Wer zum Ausfah-
ren nicht rechtzeitig nach außen
wechseln kann, muß nötigenfalls
eine Extrarunde drehen.
RICHTIGES BLINKEN
Ganz wichtig ist das richtige
Blinken: Beim Einfahren muss
nicht geblinkt werden, unbedingt
aber beim Ausfahren. Vor allem
in doppelspurigen Anlagen darf
beim Spurwechsel und Ausfahren
das rechtzeitige Blinkzeichen nicht
vergessen werden.
SICHER IM KREIS
Kreisverkehrsanlagen sind in
punkto Verkehrssicherheit her-
kömmlichen Kreuzungen überle-
gen, weil sie als natürliche „Ver-
kehrsbremse“ wirken. Gleichzeitig
wird der Verkehrsfluss gesteigert
– der Durchlass ist wesentlich hö-
her als bei einer ampelgeregelten
Kreuzung.
Bei Unfällen wird auf Grund der
geringeren Fahrgeschwindigkeit
die Verletzungsschwere erheblich
reduziert. Darüber hinaus trägt ein
Kreisverkehr auch zu mehr Um-
weltschutz bei. Der Verkehr läuft
flüssiger, es gibt weniger Staus,
weniger Stopps und Starts.
WICHTIGE TIPPS ZUM
FAHREN IM KREISVERKEHR
1) Das Verkehrsschild „Kreisver-
kehr“ in Verbindung mit dem Ver-
kehrszeichen „Vorrang geben“ be-
deutet in Österreich, in Deutsch-
land und in der Schweiz: Fahrzeuge
im Kreisverkehr haben Vorrang! In
Deutschland und in der Schweiz
ist dies in der Straßenverkehrsord-
nung festgeschrieben. Das Kreis-
verkehrszeichen ist dort blau, mit
drei kreisförmig angordneten wei-
ßen Pfeilen, gekennzeichnet.
2) In Österreich muss man da-
rauf achten, ob für die einfahren-
den Fahrzeuge das Verkehrszei-
chen „Vorrang geben“ tatsächlich
aufgestellt ist. Sollte es einmal
fehlen, gilt die Rechtsregel. Also
Vorsicht!
3) In Italien hingegen gilt bei
vielen Kreisverkehrsanlagen die
Rechtsregel. Das einfahrende
Fahrzeug hat dann Vortritt vor de-
nen im Kreisverkehr.
4) In Österreich ist das Blinken
beim Einfahren in den Kreisel zwar
nicht verboten, aber überflüssig. In
Deutschland und in der Schweiz
ist es verboten. Rechts blinken
beim Ausfahren ist generell vorge-
schrieben.
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