Seite 5 - VO 2009 17

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
24. APRIL 2009
CHRONIK
Die Gemeinde Heiligenblut
will sich künftig touristisch noch
stärker definieren. Der dazu er-
stellte Master-Plan „Heiligenblut
2015“, wurde vorigen Mittwoch
im Dorfsaal der Großglockner-
gemeinde präsentiert. Mit die-
sem Leitfaden für die touristische
Zukunft erhält die Region eine
neue strategische Ausrichtung
als „Glocknerdorf Heiligenblut“.
„Es wird den Verantwortlichen
in der gesamten Region um den
Großglockner gelingen, die Welt
davon zu überzeugen, welchen
Schatz wir besitzen. Jeder Gast,
der in der Region um Heiligen-
blut war, nimmt einen Teil dieses
Schatzes mit“, schwärmte Tou-
rismusreferent LR Dr. Josef Mar-
tinz. Im Konzept wurden die neu-
en Kernthemen und Geschäfts-
felder sowie die strategischen
Leitsätze und Maßnahmenplä-
ne festgelegt. „Unser Tourismus
lebt von der Umsetzung der Kon-
zepte. Die Region kann stolz auf
ihr Vorhaben sein und Kärnten
wird stolz sein, wenn der Zielum-
setzung eine Belebung der Regi-
on folgt“, so Martinz. Heiligen-
blut profitiere von seiner ein-
zigartigen Lage am Fuße des
Großglockners und im National-
park Hohe Tauern. „Die Gemein-
de hat es auch schon geschafft,
die Bereiche Tourismus und Ge-
nuss zu vereinen. Mit der Mar-
ke Glocknerlamm hat die Region
auf ein bodenständiges aber auch
spezielles Produkt gesetzt“, be-
tonte Martinz.
In Zukunft werde sich Heili-
genblut auf die Kernthemen „Al-
pinSport – extrem und light“,
„BergGenuss – Kulisse und Kul-
tur“ sowie „BergDorf – Ambien-
te, Gastro und Shopping“ konzen-
trieren. Mit diesen Schwerpunk-
ten möchte sich der Ort am Fuße
des Großglockners als führender
Tourismusort in diesen Bereichen
und als schönstes Bergdorf in den
Alpen profilieren.
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Heiligenblut will
touristisch durchstarten
Die Region rund um den Großglockner will in eine
neue touristische Zukunft voranschreiten. Mit einem
„Master-Plan“ wurde ein Leitfaden geschaffen, welcher
der Gemeinde im obersten Mölltal eine touristische Per-
spektive bietet.
Heiligenblut will sich als schönsten Bergdorf der Alpen profilieren.
Entsprechend den gesetz-
lichen Bestimmungen des Kärnt-
ner Mindestsicherungsgesetzes
schreibt das Land Kärnten den
Gemeinden ihre verpflichten-
den Beiträge zur Abdeckung der
Sozialleistungen vor. Darin sind
auch die Beiträge für die Pflege-
heime enthalten. „Die Gemein-
den haben diese Beiträge immer
in voller Höhe geleistet. Wenn
das Land Kärnten einseitig und
rückwirkend erhöhte Sockelbe-
träge beschlossen hat, ohne zu-
vor die Zustimmung der Ge-
meinden eingeholt zu haben,
kann dies nicht den Kommunen
vorgeworfen werden“, erklärt
man im Gemeindebund die Situ-
ation. Daher weise man die An-
schuldigungen des Sozialrefe-
renten aufs Schärfste zurück.
Die Gemeinden, die die
Hauptlast der Sozialhilfekosten
tragen, hätten ihre finanziellen
Verpflichtungen in der Vergan-
genheit immer erfüllt und wür-
den dies auch in Zukunft tun.
„Ziel ist es, die Bürgerinnen und
Bürger flächendeckend mit den
notwendigen Sozialleistungen
zu versorgen“, so die Vertreter
des Kärntner Gemeindebundes.
Kärntner Gemeinden
sehen sich zu Unrecht
am Pranger
Ungerecht behandelt sieht sich der Kärntner Gemein-
debund. Vehement weisen die Vertreter des Gemeinde-
bundes alle Vorhalte des Landes, wonach die Gemeinden
ihre gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, strikt von sich.
Notrufnummern!
Euro-Notruf:
112
Feuerwehr:
122
Polizei:
133
Rettung:
144
Bergrettung:
140
Flugrettung:
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Wasserrettung:
130
Ärztefunkdienst:
141
ÖAMTC:
120
ARBÖ:
123