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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
9. NOVEMBER 2007
„Nachdem im Regierungs-
sitzungsakt zum Mölltal-Fonds
die vertragliche Situation der
Gemeinden, ihre Rechte und
Positionen nicht klar waren, hat
die ÖVP einen Abänderungsan-
trag eingebracht, der im Sinne
der Gemeinden war und auch
eine Mehrheit gefunden hätte“,
berichtet LR Josef Martinz nach
der Regierungssitzung. Doch
habe Haider keinen Beschluss
zugelassen und habe die Sitzung
verlassen und auf unbestimmte
Zeit unterbrochen. „Das ist ein
einzigartiger Fall.
Nur weil Haider ein guter
Mehrheitsbeschluss im Sinne der
Gemeinden nicht passt, verlässt
er beleidigt die Sitzung. Damit
ist bestätigt, dass es ihm nicht
um den Vorteil der Oberkärnt-
ner Gemeinden geht, sondern
um seinen eigenen“, so Martinz
weiter.
Diese Vorgangsweise sei ein
Zeichen der Schwäche. Verläss-
liches Arbeiten für Kärnten ist
für das BZÖ ein Fremdwort.
Der Abänderungsantrag der
ÖVP im Einzelnen:
• Alle Parteien stehen grund-
sätzlich zu den
Talschafts-
verträgen
für Oberkärnten
• Die vorliegenden Verträge
sind durch die
Rechtsex-
perten
des Landes zu
prü-
fen
, damit die Gemeinden
auch tatsächlich das ihnen
zustehende Geld erhalten.
• Der
Verteilungsmechanis-
mus
des Geldes sei klar zu
stellen. Über die Mittel ha-
ben nur die Gemeinden zu
verfügen.
• Die
Richtlinien
über die
Verteilung der Mittel müs-
sen verbindlich festge-
schrieben werden.
• In Drei-Parteien-Gesprä-
chen ist der Vertrag im
Sinne der Gemeinden end-
zuverhandeln.
• Das Land bekennt sich zur
Mitfinanzierung in Höhe
von fünf Millionen Euro.
„Diese Punkte hätten als Ab-
änderungsantrag beschlossen
werden können, wenn Haider
nicht davon gelaufen wäre. Die
Gemeinden können sich jetzt
bei ihm bedanken“, hält Martinz
fest. Bekanntlich habe Martinz
die von Haider vorgelegten
Verträge durch die Abteilung
3 prüfen lassen wollen, um die
Rechte der Gemeinden sicher
zu stellen. „Das Geld gehört den
Gemeinden, sie sollen es auch
verwalten. Die Bürgermeister
wissen am besten, wie sie es
einsetzen“, erklärt Martinz.
Die Kritikpunkte der ÖVP an
den vorliegenden Verträgen:
1.
Die Gemeinden können
nicht selbst und frei über
die Mittel verfügen, son-
dern werden zu Bittstellern.
Sie müssen jedes Projekt dem
Vorstand
des Fonds vorle-
gen. Dieser entscheidet, ob
das Projekt zugelassen wird.
2. Die
Gemeinden müssen sich
in diesem Vertrag verpflich-
ten
„alles in ihrer Macht
stehende zu unternehmen“,
damit auch zukünftige En-
ergie-Projekte realisiert wer-
den können. Doch die Natur
ist das wichtigste Gut der
Oberkärntner Gemeinden.
Sie erhalten weder Geschen-
ke noch Almosen. Das Geld
steht ihnen zu.
3. Halten sich die Gemeinden
nicht daran, haben sie alle
bereits
für Projekte bezoge-
nen Gelder zurückzuzahlen.
4. Es gibt für die Gemeinden
keinen Rechtsanspruch
auf
Zuerkennung von Fördergel-
dern.
5. Der
Verteilungsschlüssel ist
nicht Teil der vorliegenden
Verträge.
Bezahlter PR-Bericht – 66885
Martinz: Haider blockiert
Beschluss für Oberkärnten
Mehrheitlicher Beschluss für Talschaftsverträge wäre in der Regierungssit-
zung am Dienstag durch ÖVP und SPÖ möglich gewesen. Haider verlässt die
Sitzung und verhindert damit 55 Mio. Euro für die Oberkärntner Gemeinden.
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