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Oberkärntner
VOlltreffer
30. April 2012
CHrOnik
Beobachtungszeitraum bei Führer-
schein-Vormerkdelikten verlängert
Wer hat nicht schon einmal eine Stopptafel überfahren, ist bei Rot schnell noch in die Kreuzung eingefahren oder
hat einen wartenden Fußgänger beim Schutzweg übersehen? Allesamt Delikte, für die Punkte im Vormerksystem
anfallen. Bisher wurden diese Punkte – wenn keine neuen dazu kamen - nach zwei Jahren aus dem Führerschein-
register gestrichen, seit Jahresbeginn erfolgt die Streichung erst nach drei Jahren.
Das Führerschein-Vormerk-
system kennt etliche Vormerk-
delikte, die von Alkohol am
Steuer über Drängeln und Ge-
fährdung eines Fußgängers
auf dem Schutzweg bis hin zu
Fahren auf Pannenstreifen, bei
Rot in die Kreuzung einfahren
sowie Lenken eines Autos mit
technischen Mängeln reichen.
Somit lässt sich das Vormerksy-
stem mit der „Gelben Karte“ für
die Straße vergleichen: Gewisse
unfallrelevante Verstöße gegen
die Verkehrsvorschriften führen
zu einer Vormerkung im Führer-
scheinregister, gewissermaßen
einer Vorstufe zur Entziehung
des Führerscheins. Damit sollen
Risikolenker frühzeitig erkannt,
auf ihr Verkehrsverhalten auf-
merksam gemacht und zu rück-
sichtsvollen Kraftfahrern „er-
zogen“ werden.
Drei Schritte
Bei der ersten Begehung eines
Vormerkdelikts wird nun eine
Vormerkung im örtlichen Füh-
rerscheinregister für drei Jahre
gemacht. Nach Ablauf dieser
Zeit wird sie nicht mehr berück-
sichtigt. Innerhalb dieser Zeit er-
folgt bei einem weiteren Delikt,
gleich welcher Art, der Auftrag,
eine Maßnahme zu absolvie-
ren, die von einem Fahrsicher-
heitstraining über eine Teilnah-
me an Seminaren und Vorträgen
über Ladungssicherheit bis hin
zu einem Kindersicherungskurs
oder einer Perfektionsfahrt rei-
chen kann. Wird dieser Auffor-
derung zur Teilnahme an einer
besonderen Maßnahme nicht
nachgekommen, folgt der Füh-
rerscheinentzug bis zur Befol-
gung der Anordnung. Erst wenn
diese beiden Schritte keine Bes-
serung gebracht haben und in-
nerhalb von drei Jahren ein drit-
tes Delikt gesetzt wird, wandert
der Führerschein für mindestens
drei Monate zur Behörde. Wei-
terhin gilt aber: Wer rast oder
andere gefährdet, erhält sofort
die „Rote Karte“ und muss den
Führerschein für einige Zeit bei
der Behörde abgeben.
Vorsicht geboten
Für Probeführerschein-Besit-
zer gelten andere Maßstäbe: In
der Probezeit werden schwere
Verstöße, die beim Lenken eines
Kraftfahrzeuges begangen wur-
den, immer auch durch die An-
ordnung einer Nachschulung
und durch die Verlängerung der
Probezeit um ein Jahr geahn-
det. Hat ein Lenker also bereits
drei Probezeitverlängerungen
und folgt ein vierter Verstoß in-
nerhalb der verlängerten Probe-
zeit, dann wird ihm die Lenkbe-
rechtigung entzogen. Die Pro-
bezeitverlängerung wird in den
Führerschein eingetragen. Der
alte Schein ist abzugeben und
wird durch einen neuen mit der
Dauer der Probezeit ersetzt.
Kampf gegen Vormerkung
Wer glaubt, zu Unrecht be-
straft worden zu sein, muss den
Strafbescheid mit einem Rechts-
mittel bekämpfen. Die Vormer-
kung wird erst mit Rechtskraft
des Strafbescheides wirksam.
Hilfe bietet die Rechtsberatung
des ÖAMTC, bei der man tele-
fonisch (0463/325230) rund um
die Uhr einen versierten Juristen
des Clubs erreicht.
Was hältst du vom Führerscheinvormerksystem, durch das Risikolenker
frühzeitig erkannt werden sollen? Ist es deiner Meinung nach sinnvoll?
Daniel
Ramsbacher
(37), Spittal:
An und für sich
finde ich das
System nicht
schlecht, da jeder
Jugendliche oder
Führerscheinneu-
ling lernen sollte,
Verantwortung zu übernehmen
und auch die Konsequenzen für
sein Verhalten zu tragen. Jedoch
sehe ich das nur für „kleine“
Delikte so, für Alkohol am
Steuer sollte der Führerschein
sofort entzogen werden. Denn
dadurch haben leider schon
viele Menschen ihr Leben ver-
loren und auch das eigene wird
zerstört, wenn man Verursacher
eines solchen Unfalles ist.
Kerstin
Kassmannhuber
(24), Spittal:
Ja natürlich, um
menschliches
Leid zu verhin-
dern, ist die
Erfassung von
Risikolenkern
durchaus sinn-
voll. Doch ge-
setzliche Rege-
lungen wie das
Vormerksystem
können nur dann wirken, wenn
sich alle Verkehrsteilnehmer
dieser Regeln auch bewusst
sind. Letztlich entscheiden wir
alle mit unserem Verhalten im
Straßenverkehr täglich darüber,
wie sicher unsere Straßen
sind.
Thomas
Weinberger (31),
Spittal:
Prinzipiell finde
ich es ok, dass
es dieses System
gibt. Jedoch ist zu beachten, dass
es für Personen wie etwa Berufs-
fahrer, die vom Fahrzeug abhän-
gig sind, zum Problem werden
kann. Bei schwerwiegenden
Delikten ist es ohne weiteres
gerechtfertigt, dass der Führer-
schein abgenommen wird. Der
einzige Knackpunkt an dem
System ist meiner Meinung nach
die Bemessungsgrundlage, das
heißt, dass es wohl Auslegungs-
sache der Exekutive ist, ob man
einen „Punkt“ bekommt oder
nicht, was nicht immer was mit
Fairness zu tun hat.
Hier droht Vormerkung
plus Geldstrafe:
Kindersicherung:
bei fehlender
oder falsch verwendeter Kinder-
rückhalte-Einrichtung
Missachtung Stopptafel:
Wenn
der Vorrang durch Überfahren
einer Stopptafel genommen wird,
bei Gefährdung anderer Verkehrs-
teilnehmer (Beinahe-Unfall) Füh-
rerschein-Entziehung plus Strafe
Missachtung Rote Ampel:
Wenn
der Vorrang durch Überfahren von
Rotlicht genommen andere behin-
dert werden; wenn nicht rechtzei-
tig angehalten wird, und andere
gefährdet werden: Führerschein-
Entziehung plus Strafe
Fußgänger am Schutzweg:
Bei
Gefährden eines Fußgängers, der
den Schutzweg vorschriftsmäßig
benützt. Bei besonderer Rücksicht-
losigkeit: Führerschein-Entzug plus
Strafe
Zu geringer Sicherheitsabstand:
Wenn bei einem Sicherheitsab-
stand von 0,2 bis 0,39 Sekunden ge-
drängelt wird; unter 0,2 Sekunden:
Führerschein-Entziehung plus Strafe
Mangelhaftes Sichern von Lade-
gut mit Gefährdung
0,5 Promille-Grenze allgemein:
Lenken oder Inbetriebnahme eines
Kfz mit einem Alkoholgehalt des
Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8
Promille; ab 0,8 Promille: Führer-
schein-Entziehung plus Strafe
• T
echnische Mängel am Fahr-
zeug:
Auch das Lenken eines Kfz
mit schweren technischen Män-
geln (z. B. abgefahrenen Reifen)
bringt eine Vormerkung plus Strafe
Pannenstreifen befahren:
Be-
hindern von Einsatzfahrzeugen
durch Befahren des Pannenstrei-
fens, bei besonderer Rücksichts-
losigkeit Führerschein-Entziehung
plus Strafe
Gefahrgutbeförderung:
Miss-
achtung des Fahrverbots für Kfz
mit gefährlichen Gütern in Tunnel-
anlagen, bei Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer Führerschein-
Entziehung und Strafe
Tunnelverordnung:
Übertre-
tungen der Verordnung über Be-
schränkungen für Beförderungs-
einheiten mit gefährlichen Gütern
beim Befahren von Autobahntun-
neln, bei Gefährdung anderer Ver-
kehrsteilnehmer Führerschein-Ent-
ziehung und Strafe
Eisenbahnkreuzung:
Befah-
ren einer durch Rotlicht und/oder
Schranken gesperrten Eisenbahn-
kreuzung, Übertretung unter be-
sonders gefährlichen Verhältnis-
sen Führerschein-Entziehung plus
Strafe