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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Für die Verwendung von Drohnen gibt es gesetzliche Vorgaben.
Foto: Modellfliegergruppe Matrei i. O.
Wenn man in der heutigen technophilen
Zeit von „Drohnen“ spricht, dann sind
in den seltensten Fällen die männlichen
Wesen der Bienen, Wespen, Hornissen
oder Hummeln gemeint, sondern meis-
tens die beliebten Fluggeräte, die in der
Fachsprache auch „Kopter“ heißen.
Doch Vorsicht: Auch für diese Flugge-
räte gelten Luftverkehrsregeln und ge-
setzliche Vorschriften. Je nach Größe,
Gewicht und Einsatzzweck (zum Be-
spiel: Ist eine Kamera montiert? Ist
Zweck des Drohnenfluges die Aufnahme
von Fotos oder Filmen?) sind Drohnen
in Klassen eingeteilt,
für die dem jeweili-
gen Gefährdungspotential entsprechende
Vorschriften gelten. Es wird zwischen (1)
Spielzeug, (2) Flugmodell, (3) Unbe-
mannte Luftfahrzeuge Klasse 1 und (4)
Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 2
unterschieden
.
Spielzeug:
Drohnen, mit oder ohne
Kamera, die unterhalb von 30 Metern
Höhe betrieben werden, und bei einem
Aufprall eine Bewegungsenergie von
nicht mehr als 79 Joule entwickeln (ent-
Drohnen – gesetzliche
Vorschriften
spricht einem ca. 260 Gramm schweren
Gerät, das im ungebremsten Fall 30 m
abstürzt), können als „Spielzeug“ be-
trachtet werden. Es dürfen keine Perso-
nen oder Sachen durch den Betrieb ge-
fährdet werden, abgesehen davon fallen
diese Spielzeuge nicht in den Anwen-
dungsbereich des Luftfahrtgesetzes.
Flugmodelle und Unbemannte Luft-
fahrzeuge
benötigen bereits eine Haft-
pflichtversicherung und bei einem Ge-
wicht von mehr als 25 kg eine Betriebs-
bewilligung des Österreichischen Aero-
Clubs oder der Austro Control. Flug-
modelle dienen der Freizeitgestaltung
und sind hinsichtlich Reichweite Be-
schränkungen unterworfen, Unbe-
mannte Luftfahrzeuge gehen in Rich-
tung gewerblicher Nutzung.
Prinzipiell gilt:
• Das Fluggebiet sorgfältig wählen! –
Das Fliegen über Menschenansamm-
lungen oder Gebäuden ist für private
Drohnenfans streng verboten, erlaubt
ist ihnen das Fliegen nur in freiem Ge-
lände und auf Modellflugplätzen.
• Vorsicht beim Filmen! – Sobald mit
einer Bordkamera Fotos oder Videos
gemacht und auch privat oder ge-
werblich gespeichert werden, braucht
es eine Bewilligung der Austro Con-
trol.
• Und es können auch andere Rechts-
materien betroffen sein, wie National-
parkgesetz, Umweltschutzgesetz, Ge-
werberecht, Datenschutz, Lärmver-
ordnungen etc.
(Quelle:
https://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/luftfahrt/drohnen/inde
x.html
)
Neuen Reisepass
beantragen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Dass es gerade jetzt besonders wichtig
ist, einen ablaufenden Reisepass zu er-
neuern, steht für Experten außer Frage:
Angesichts der intensiven Grenzkon-
trollen führt an gültigen Identitätsdoku-
menten kein Weg vorbei. Wenn der ei-
gene Reisepass bald abläuft, sollte man
rechtzeitig einen neuen beantragen.
Da im heurigen Jahr enorm viele Reise-
pässe ablaufen, kann es sein, dass es zu
Wartezeiten bei der Ausstellung durch
die Österreichische Staatsdruckerei
kommt und die Wochenfrist bis zur Zu-
stellung nicht mehr eingehalten werden
kann. Besonders stark ist erfahrungsge-
mäß der Andrang kurz vor Ferienbeginn.
Reisepassanträge können bei der Be-
zirkshauptmannschaft Lienz eingebracht
werden. Auch die Gemeinde Virgen bie-
tet diese Serviceleistung an und gibt
nähere Information zu den benötigten
Dokumenten.