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Aus dem Gemeinderat

LANSER Roland, Klamperplatz

108, 9932 Innervillgraten hat mit 6

Stimmen die Mehrheit erreicht und

gilt daher als zum Bürgermeister-

Stellvertreter gewählt.

Wahl der weiteren stimmberech-

tigten Mitglieder des Gemeinde-

vorstandes

Die ÖVP-Gemeinschaftsliste hat

zwei Stellen bereits durch den Bür-

germeister und den Bürgermeister-

stellvertreter besetzt und kann noch

ein Mitglied namhaft machen.

Die Liste Für Innervillgraten kann

ein Mitglied namhaft machen. Die

Namhaftmachungen der weite-

ren stimmberechtigten Mitglieder

des Gemeindevorstandes werden

schriftlich abgegeben und zur Nie-

derschrift gelegt. Die ÖVP-Gemein-

schaftsliste macht namhaft: Herr

Steidl Albin, Hochberg 24, 9932

Innervillgraten, Liste Für Innervill-

graten macht namhaft: Herr Haider

Gerhard, Gasse 120, 9932 Innervill-

graten

Die Wahlvorschläge sind mit den

Unterschriften der Mehrheit der Mit-

glieder der betreffenden Gemeinde-

ratspartei versehen und daher gül-

tig.

Das Gemeinderatsmitglied STEIDL

Albin, Hochberg 24, 9932 Innervill-

graten wurden in den Gemeinde-

vorstand gewählt.

Das Gemeinderatsmitglied HAI-

DER Gerhard, Gasse 120, 9932

Innervillgraten wurden in den Ge-

meindevorstand gewählt.

Wahl der Ersatzmitglieder der

stimmberechtigten

Mitglieder

des Gemeindevorstandes

Die Wahl der Ersatzmitglieder der

stimmberechtigten Mitglieder des

Gemeindevorstandes entfällt, da

der Gemeinderat unter Punkt 5 eine

diesbezügliche Festsetzung abge-

lehnt hat.

Gemeinderatssitzung

am: 05.04.2016

Aufhebung des bestehenden all-

gemeinen und ergänzenden Be-

bauungsplanes

DerGemeinderatbeschließteinstim-

mig die Aufhebung des bestehen-

den allgemeinen und ergänzenden

Bebauungsplanes vom 19.06.2011

gem. TROG 2006, Aufhebung des

allgemeinen Bebauungsplanes „In-

nervillgraten Zentrum Nord-West“

vom 10.06.1997 gem. TROG 1997

sowie die Neuerlassung eines Be-

bauungsplanes und ergänzenden

Bebauungsplanes im Bereich der

Gp. 157/4, 157/6, 158/7 und 3083,

KG Innervillgraten.

Der Tagesordnungspunkt Beratung

und Beschlussfassung über die Auf-

lage und Änderung des Flächen-

widmungsplanes im Bereich der

Gp. 2884/1, 157/6, 157/7 und 3083

(künftige Gp. 157/7), KG Innervill-

graten von derzeit „Kerngebiet“

gem. § 40.3 TROG 2011 in künftig

„Bestehender örtlicher Verkehrs-

weg“ gem. § 53.3 TROG 2011 wur-

de auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 2884/1, 157/6,

157/7 und 3083 (künftige Gp.

157/7) KG Innervillgraten, sowie die

Neuerlassung eines Bebauungspla-

nes und ergänzenden Bebauungs-

planes im Bereich der Gp. 157/4,

157/6, 158/3, 158/7 und 3083 KG

Innervillgraten.

Der Tagesordnungspunkt über die

Widmung der Teilfläche „2“ der Gp.

157/6 von 390 m² in das Öffentliche

Gut (Wege) wurde einstimmig auf

die Tagesordnung gesetzt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Widmung der Teilfläche

„2“ der Gp. 157/6 von 390 m² als Öf-

fentliches Gut (Wege).

Ansuchen des Villgrater Heimat-

pflegevereines betreffend der

Unterstützung zum Ankauf von

Negativen der Leischner Bilder

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Negativen der Leisch-

ner Bilder zu kaufen, die Rechte

behalten und für die Verwahrung

dem Villgrater Heimatpflegeverein

zu übergeben.

Ansuchen von Herrn Mühlmann

Josef, Gasse 88 und Herrn Hai-

der Josef, Gasse 89 betreffend

der Übernahme der Gp. 415, KG

Innervillgraten ins öffentliche

Gemeindegut (Straßen)

Der Gemeinderat beschließt das

Ansuchen des Herrn MÜHLMANN

Josef abzulehnen und im mitzu-

teilen, dass die Weganlage zuerst

ausgebaut werden muss und die

nötigen Grundflächen an das öf-

fentliche Gut abgetreten werden

müssen. Die beiden Antragsteller

werden in schriftlicher Form davon

verständigt.

Solidaritätsbeitrag für die Einfüh-

rung eines Nightliners im Oberland.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig, den Solidaritätsbeitrag in

der Höhe von € 250,

pro Jahr, beginnend mit Mai 2016,

auf die Dauer von 5 Jahren zu leis-

ten.

Vollziehung der einmaligen Aus-

gaben im Jahr 2016

Der Gemeinderat beschließt somit

einstimmig die Vollziehungen von

Ausgaben im Jahr 2016