Seite 39 - Gemeindezeitungen

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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Ab 1. Juli 2014 können wieder Ansu-
chen für das „Tiroler Kindergeld Plus“
beim Amt der Tiroler Landesregierung,
Abteilung JUFF, eingebracht werden.
Das Ziel des Tiroler Kindergeld Plus ist
eine Familienförderung des Landes Tirol
und soll den Betreuungsaufwand der
Eltern für ihre Kinder unterstützen.
Dabei ist egal, ob die Betreuung häuslich
oder außerhäuslich erfolgt. Der Förde-
rungsbetrag in Höhe von 400 € wird im
Laufe des Förderjahres ausbezahlt (An-
fang Juli 2014 bis Ende Juni 2015).
Bezugsberechtigt sind Eltern mit Haupt-
wohnsitz in Tirol, deren Kinder zwi-
schen dem 2. September 2010 und dem
1. September 2012 geboren wurden und
im gemeinsamen Haushalt leben.
Anträge bezüglich Kindergeld Plus lie-
gen im Gemeindeamt auf. Weiters kann
der Antrag auch Online über die Home-
page
https://www.tirol.gv.at/gesell-
schaft-soziales/familienreferat/foerde-
rungen/kindergeldplus
gestellt werden.
Was ist die
Ökostrompauschale?
Strom aus erneuerbaren Energieträgern –
wie Wind, Biomasse und Sonnenenergie
(Photovoltaik) – ist teurer als Strom,
der aus fossilen Energieträgern – wie
Gas und Kohle – oder aus bestehenden
großen Wasserkraftwerken gewonnen
wird.
Diese zusätzlichen Kosten für Ökoener-
gie werden zu einem Teil durch die so-
genannte Ökostrompauschale und den
Ökostromförderbeitrag aufgebracht.
Beide Förderbeiträge sind durch den
Endverbraucher zu bezahlen. Sie finden
diese Positionen auf Ihrer jährlichen
Stromrechnung.
Die Ökostrompauschale beträgt für
Haushaltskunden 11 €/Jahr (Netto).
Der Ökostromförderbeitrag wird als Zu-
schlag zu den Netznutzungskosten ver-
rechnet und beträgt beispielsweise bei
einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh
rund 26 €/Jahr (Netto).
Wer hat Anspruch
auf Befreiung?
Anspruchsberechtigt sind Haushalte,
die bestimmte Einkommensgrenze nicht
überschreiten – wie etwa Alleinerzieher,
Sozialhilfeempfänger, Mindestpensio-
nisten und Studierende.
Antragstellung?
Der Antrag auf Befreiung von der Öko-
strompauschale kann im Zuge der Be-
freiung von der Fernsehgebühr beantragt
werden. Es genügt das Formular der
GIS, welches im Gemeindeamt aufliegt
bzw. unter der Adresse
www.gis.at/ser-
vice/befreiung-oekostrompauschale
heruntergeladen werden kann.
Tirol haben. Weiters ist die Schulstarthilfe
einkommensabhängig.
Bitte Anträge vollständig ausfüllen und
im Gemeindeamt zur wohnsitzbehörd-
lichen Bestätigung einbringen.
Schulstarthilfe
Bis 30. September 2014 können noch
Anträge bezüglich „Schulstarthilfe für
Familien“ beim Land Tirol eingebracht
werden.
Familien, die bereits schon einmal um
Schulstarthilfe angesucht haben, erhal-
ten das hierfür notwendige Formular di-
rekt vom Land Tirol. Die 1. Volksschul-
klassen erhalten die Formulare Anfang
September. Sollte kein Formular einge-
langt sein, liegen diese im Gemeindeamt
auf.
Anspruchsberechtigt sind Kinder zwischen
6 und 15 Jahren, die eine Pflichtschule be-
suchen und ihren Hauptwohnsitz mit
dem anspruchsberechtigten Elternteil in
Kindergeld Plus
Befreiung
Ökostromkosten
Grundsätzlich werden sämtliche Fahrt-
kosten zwischen Wohnung und Arbeits-
stätte durch den Verkehrsabsetzbetrag
abgegolten.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht
jedoch auch
Anspruch auf die kleine oder
große Pendlerpauschale
. Bei Anspruch
auf eine Pendlerpauschale steht seit 1. Jän-
ner 2013 auch ein
Pendlereuro
zu.
Die Pauschale
vermindert die Lohn-
steuerbemessungsgrundlage
und von
dieser wird dann die Steuer neu errech-
net. Die Steuerersparnis beträgt ca. 30
Prozent.
Der Pendlereuro ist als
steuerlicher Ab-
setzbetrag
ein Jahresbetrag und wird be-
rechnet, indem die Entfernung zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte mit „zwei“
multipliziert wird.
Wenn Kosten für Fahrten zwischen dem
Wohnsitz am Arbeitsort und dem Fami-
lienwohnsitz (= Familienheimfahrten)
als Werbungskosten berücksichtigt wer-
den, kann daneben keine Pendlerpau-
schale für die Wegstrecke vom Familien-
wohnsitz zur Arbeitsstätte berücksichtigt
werden.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die
ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahr-
ten zwischen Wohnung und Arbeits-
stätte nutzen können, steht keine Pend-
lerpauschale zu.
Das Formular für die Beantragung der
Pendlerpauschale / Pendlereuro erfolgt
über das Formular L33, welches auf der
Homepage
www.bmf.gv.at
herunterge-
laden werden kann.
Pendlerpauschale /
Pendlereuro