Abschuss-Genehmigung für Wölfe auf Gailtaler Almen
24.08.2021
Nachdem auf dem Gebiet der Poludnig Alm, der Egger Alpe sowie der Kirchbach Oberdöbernitzer Wipfelalm und der Nachbaralmen seit 20. Juni nachweislich 56 Nutztiere von Wölfen gerissen wurden, hat das Land Kärnten erstmals eine Abschussgenehmigung erteilt. Diese gilt ab sofort bis zum 30. September 2021, erklärt Landesrat Martin Gruber, verantwortlicher Jagd- und Agrarreferent. Aufgrund der Stellungnahmen mehrerer Experten und Sachverständigen kam die Behörde zu dem Schluss, dass es keine anderweitige Lösung als die Entnahme des Risikowolfes gibt, um weitere Schäden bei Weidetieren auf den betroffenen Almen zu vermeiden. Herdenschutzmaßnahmen seien aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der touristischen Nutzung nicht möglich, die geschätzten Kosten von über 200.000 Euro für eine durchgängige Zäunung so hoch, dass die Weidetierhaltung unwirtschaftlich wäre, damit seien die Vorgaben der FFH-Richtlinie für die Ausnahmen von den Schonvorschriften erfüllt, so Gruber in einer Aussendung.
Die Abschuss-Genehmigung darf nur in den Eigenjagden Kirchbacher Wipfel, Poludnig Alm und Egger-Alm erfolgen. Der Abschuss ist dem Wolfsbeauftragten des Landes Kärnten unverzüglich zu melden.
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