Thurner Blattl Nr. 45

Seite G EMEINDE Aus der Gemeindestube GR-Sitzung am 29. November 2022 Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen) Holzverkauf im Gemeindewald Der Gemeinderat beschließt, der Holzvergabe an die Fa. Hasslacher, zu einem anhand Holzmenge und Qualität ge- schätzten Verkaufspreis von 17.300 €, zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe Der Gemeinderat hat dazu folgende Verordnung beschlos- sen: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Thurn vom 29. November 2022 über die Höhe der Freizeit- wohnsitz- und Leerstandsabgabe Aufgrund des § 4 Abs. 3 und des § 9 Abs. 4 des Tiroler Frei- zeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes - TFLAG, LGBl. Nr. 86/2022, wird verordnet: § 1 Festlegung der Abgabenhöhe der Freizeitwohnsitzabgabe Die Gemeinde Thurn legt die Höhe der jährlichen Freizeit- wohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindege- biet a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit 115 €, b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 230 €, c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 340 €, d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 490 €, e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 680 €, f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 880 €, g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 1.060 € fest. § 2 Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe Die Gemeinde Thurn legt die Höhe der monatlichen Leer- standsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit 20 €, b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 40 €, c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 60 €, d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 90 €, e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 120 €, f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 150 €, g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 180 € fest. § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Gleichzei- tig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Thurn über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe vom 15. Oktober 2019, kundgemacht vom 21. Oktober 2019 bis 05. November 2019 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig Neufestsetzung Steuern, Gebühren und Abgaben ab 1. Jänner 2023 Der Gemeinderat hat die Steuern, Gebühren und Abgaben ab 1. Jänner 2023 wie folgt neu festgesetzt bzw. werden weiter eingehoben: Grundsteuer / Kommunalsteuer Grundsteuer A 500 v.H.d. Messbetrages Grundsteuer B 500 v.H.d. Messbetrages Kommunalsteuer 3 % Erschließungskosten Erschließungs- beitrag 2,7 % des Erschließungskosten- faktors, d.s. 4,51 € Wassergebühren Die Höhe der Wasseranschlussgebühr ist in ganz Thurn gleich hoch. Bei der Wasserbenützungsgebühr gibt es für das Gemeindegebiet und für den Bereich Zettersfeld unter- schiedliche Tarife. Wasseranschluss- gebühr 2,66 €/m³ Bemessungsgrundlage, mindestens 2.886,80 € Wasserbenützungs- gebühr 0,92 €/m 3 Wasserbezug Wasserbenützungs- gebühr Zettersfeld 1,10 €/m 3 Wasserbezug Pauschale Zettersfeld 52,70 € Wasserzählermiete 27,70 € Kanalgebühren Bei der Kanalanschluss- und bei der Kanalbenützungsge- bühr gibt es für das Gemeindegebiet und für den Bereich Zettersfeld unterschiedliche Tarife. Kanalanschluss- gebühr 7,83 €/m³ Bemessungsgrundlage Kanalanschluss- gebühr Zettersfeld Gebäude bis 110 m³ Bemes - sungsgrundlage 4.294,10 € Gebäude von 110 bis 280 m³ Be - messungsgrundlage 5.801,80 € Gebäude über 280 m³ Bemes - sungsgrundlage 5.801,80 € + 10,90 €/m³ über 280 m³ Kanalbenützungs- gebühr 3,95 €/m 3 Wasserbezug Kanalbenützungs- gebühr Zettersfeld bis 40 m 2 Bruttogrundrissfläche und 35 m 3 Wasserverbrauch/Jahr und Anschluss 152,50 € über 40 m 2 Bruttogrundrissfläche und 50 m 3 Wasserverbrauch/Jahr und Anschluss 202,80 € 3,95 €/m 3 bei mehr als 50 m 3 Wasserverbrauch

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