Koflkurier Nr. 53

März 2023 GR-Beschlüsse | Leerstandsabgabe 3 Leerstandsabgabe Mit Inkrafttreten des Tiroler Frei- zeitwohnsitz- und Leerstandsab- gabegesetzes (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022, wurde die Grundlage für die Einhebung einer Leer- standsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen. Grundsätzlich sind Gebäude oder Wohnungen betroffen, die über einen Zeitraum von sechs Mona- ten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden. Der Abga- bepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr – erstmalig bis zum 30. April 2024 – zu entrichten. Weitere Informationen (z.B. Aus- nahmen von der Abgabenpflicht) finden Sie in dem in diesem Zu- sammenhang von der Abteilung Gemeinden beim Amt der Tiroler Landesregierung erstellten Leitfa- den, welcher unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: www.tinyurl.com/leerstandsabgabe Die Verordnung des Gemeindera- tes Tristach über die Festsetzung der Höhe der Leerstandsabgabe finden Sie auf der Gemeindehome- page www.tristach.gv.at im Menü „Bürgerservice“ → „Verordnun- gen“. Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 22.12.2022 Der Gemeinderat hat mit einstimmi- gem Beschluss folgende Verordnung über die Höhe der Leerstandsabgabe erlas- sen: „Aufgrund des § 9 Abs. 3 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe- gesetzes, LGBl. Nr. 86/2022, wird ver- ordnet: § 1 - Festlegung der Abgabenhö- he der Leerstandsabgabe: Die Gemeinde Tristach legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet wie folgt fest: Wohnnutzfläche ≤ 30 m²: € 17,50; Wohnnutzfläche > 30 m² und ≤ 60 m²: € 35,--; Wohnnutzfläche > 60 m² und ≤ 90 m²: € 50,--; Wohnnutzfläche > 90 m² und ≤ 150 m²: € 72,50; Wohn- nutzfläche > 150 m² und ≤ 200 m²: € 97,50; Wohnnutzfläche > 200 m² und ≤ 250 m²: € 125,--; Wohnnutz- fläche > 250 m²: € 152,50. § 2 – In- krafttreten: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“ Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, folgende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage zu erlas- sen: „Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiro- ler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zu- letzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2020, wird zur teilweisen Deckung des jährli- chen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 - Waldumlage, Umlagesatz: Die Ge- meinde Tristach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien „Wirtschaftswald“, „Schutzwald im Ertrag“ und „Teilwald im Ertrag“ mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 06.09.2022, VBl. Tirol Nr. 59/2022, festgesetzten Hektarsätze fest. § 2 – In- krafttreten: Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.“ Gleichzeitig hat der Gemeinderat die bei der Gemeinde- ratssitzung am 17.11.2022 unter Pt. 4 der Tagesordnung beschlossene Verord- nung betr. Festsetzung einer Waldumlage ab 01.01.2023 mit einstimmigem Be- schluss aufgehoben. Gem. Schreiben des Amtes der Tiro- ler Landesregierung vom 07.12.2022, Zl.: Gem-RL-9/189-2022, hat der Ge- meinderat einstimmig beschlossen, in Anwendung des § 41 Abs. 5a Z 7 FLAG den Dienstgeberbeitrag für alle Bediens- teten der Gemeinde Tristach für die Jahre 2023 und 2024 auf 3,7 v.H. zu senken. Nach Maßgabe des Gesetzes vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Nummerie- rung von Gebäuden, LGBl. Nr. 4/1992, zuletzt geändert mit LGBl. 202/2021, hat der Gemeinderat eine Verordnung erlassen, wonach das nordwestliche Teilstück des Griesweges ab Kreuzung Griesweg-Roseggerstraße in „Prof. Jos Pirkner-Straße“ umbenannt wird (Inkraft- treten: 01.03.2023). Der Gemeinderat hat den Abschluss eines vorliegenden, mit 01.12.2022 da- tierten „Liefervertrages Elektrische Ener- gie“ (Vertrags-Nr. 10012487) mit der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG, Edu- ard-Wallnöfer-Platz 2, 6020 Innsbruck, einstimmig beschlossen [Preise zuzügl. 20 % MwSt.: Arbeitspreis: 45,019 Cent/kWh; Grundpreis je Zählstelle (Ver- brauchspunkt) € 12,--/Jahr]. Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, die Fa. Swietelsky AG, Zweig- niederlassung Kärnten/Osttirol, Baubüro Lienz, Bürgeraustraße 30, 9900 Lienz im Jahr 2023 wiederum mit den an- fallenden Tiefbauarbeiten (LWL, Wasser, Kanal) im Gemeindegebiet Tristach zu betrauen. Für den Gemeindepark Tratte hat der Gemeinderat einstimmig den Ankauf von 6 Bänken (je 3 Stk. Mod. „La Strada“ und Mod. „Mayfield“) von der Fa. mira- mondo lt. Offert vom 28.11.2022 über gesamt € 6.468,-- (brutto, skontoberei- nigt) beschlossen. Der Bürgermeister hat über folgende Projekte im Planungsverband 36 „Lien- zer Talboden“ berichtet: a) Digitaler Lei- tungskataster, b) Projekt Alltagsradwege, c) Rechenzentrum Osttirol – Interkom- munaler Breitbanddatenpool. Der Gemeinderat hat für das Projekt „Sanierung der Duschen im Sportver- einsgebäude“ des Sportvereins Dobernik Tristach einen Betrag in Höhe von vorerst € 9.000,-- als „Startkapital“ noch für das Jahr 2022 freigegeben (Umschich- tung der Förderzusagen für die Fenster Vereinshaus € 4.000,-- sowie den Trai-

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