Ein Blick Nr. 46

BLICK Ein 4 Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Gewerbetreibenden, Bauern und Neue Selbstständige Bitte um Anmeldung zu den Sprechtagen unter Tel. Nr. 050 808 808 oder auf der Homepage www.svs.at Bezirksforstinspektion Osttirol Bitte um telefonische Terminvereinbarung: Für die Gemeinden des Försterbezirkes Sillian – Gailtal (Sillian, Heinfels, Kartitsch, Obertilliach und Untertilliach) – Elisabeth Tabernig - Tel. Nr. 0676/88508-6535 Für die Gemeinden des Försterbezirkes Pustertal-Villgratental (Anras, Abfaltersbach, Strassen, Ausservillgraten und Innervillgraten) - Konrad Leiter - Tel. Nr. 0676/88508-6534 Sprechtag von GWA Gregor Gasser jeden Dienstag von 08.00 – 12.00 Uhr Sprechtage der Notare Mag. Roland Hausberger Mag. Markus Mayr jeweils ungerade Woche jeweils gerade Woche Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Sitzungszimmer der Gemeinde – 1. Stock Informationen zu anderen Sprechtagen finden Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Sillian unter www.marktgemeinde-sillian.at . Öffnungszeiten der Marktgemeinde Sillian Montag – Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Montag 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag bis Freitag ist nachmittags kein Parteienverkehr Aus der Gemeindestube 01.12.2021 • Der Gemeinderat der Marktgemein- de Sillian beschließt einstimmig, den Mietvertrag mit Herrn DI Wolfgang MAYR, 9920 Sillian 105, betreffend die Büroräumlichkeiten im neuen Gemein- dehaus, für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022, zu verlängern. • Die Verlängerung des Pachtvertrages mit Herrn Yuri Robert CASALE, betreffend des Gastlokals im Kulturzentrum, auf 3 weitere Jahre bis zum 31.12.2024, wird einstimmig genehmigt. • Die Neuerlassung der Wasserleitungs- gebührenordnung der Marktgemeinde Sillian mit Erhöhung der Wassergebühr auf € 1,00 netto sowie der nunmehr jährlich zu entrichtenden Wasserzäh- lermieten in Höhe von € 14,40, € 17,30 und € 22,80 brutto für eine Nenngröße von 3-5 m³, 7-10 m³ bzw. 20m³ wird einstimmig beschlossen. • Es wird einstimmig beschlossen, eine Änderung der Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Sillian hinsichtlich der Erhöhung der Benützungsgebühr für die Einleitung ungeklärter Abwässer auf € 2,60 inkl. MwSt. vorzunehmen. • Hinsichtlich der Friedhofsgebühren- ordnung der Marktgemeinde Sillian wird einstimmig beschlossen, für die Bereitstellung eines Urnenblocks mit Verschluss (jedoch ohne Beschriftung) künftig einmalig € 2.200,00 vorzuse- hen bzw. für die Graberrichtungsgebühr ganzjährig (Sommer und Winter) ohne Baggereinsatz in Hinkunft € 597,00 zu verrechnen. • Die Müllabfuhrordnung der Marktge- meinde Sillian wird betreffend der Ab- fuhrbereiche dahingehend geändert, dass nunmehr künftig auch für den Ortsteil Sillianberg der Recyclinghof/ Bahnhofstraße als öffentliche Sammel- stelle vorgesehen ist und bei der Fest- legung der Größe der Müllbehälter das Mindestbehältervolumen pro Jahr und Person auch für mit Nebenwohnsitz ge- meldete Einwohner mit 200 Litern gilt. Darüber hinaus werden die Behälter für den Bioabfall in den Sommermonaten (25.-41. Kalenderwoche) wöchentlich und in der restlichen Zeit 14-tägig je- weils am Freitag von der öffentlichen Müllabfuhr abgeholt. Der Beschluss zur Änderung der Müllab- fuhrordnung in der nunmehrigen Form ist hierbei einstimmig erfolgt. • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sillian beschließt einstimmig für alle Kinder, welche nicht unter den Grati- skindergarten fallen, eine Kindergarten- beitrag von € 35,00 / Monat vorzusehen. Damit entfällt der bisher verrechnete Bastelbeitrag in Hinkunft gänzlich. • In Anlehnung an den Teilungsvorschlag von Herrn DI Lukas ROHRACHER stimmt der Gemeinderat der Marktgemeinde Sillian mehrheitlich der Schlussvermes- sung, im Hinblick auf die widerrechtli- che Inanspruchnahme der Grundstücke 765, 767, 769 und 788, alle KG Sillian, im Verhältnis 2:1 zu (1 Gegenstimme). • In Anlehnung an die seitens der Fa. AurInvest GmbH mit Sitz in der Dolo- mitenstraße 6, 9900 Lienz, vertreten durch Herrn Nico Ponziano, vorgelegte privatrechtliche Vereinbarung, wird der unentgeltlichen Abtretung einer Teilflä- che von ca. 13 m² aus dem Grundstück 739, sowie der unentgeltlichen Über- Auszüge aus den Gemeinderatsbeschlüssen

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