Venedigerblick Nr. 106

Seite 3 WANN: Sonntag, 24.07.2022 16:00 Uhr - 20:00 Uhr WO: MZH/Dorfsaal Prägraten a.G. Wir bitten alle MitbürgerInnen im Alter ab dem vollendeten 18. Lebensjahr herzlich, sich an unserer geplanten Blutspendeaktion zu beteiligen! Bitte bringen Sie einen gültigen amtli- chen Lichtbildausweis zur Blutspende mit. Welche Vorteile bringt Blutspenden für die Spenderin bzw. den Spen- der? • gutes Gefühl mit seiner Blut- spende einem anderen Menschen geholfen zu haben • Bestimmung von Blutgruppe & Rhesus-Faktor sowie eventueller Antikörper • Blutspendeausweis • Überprüfung jeder Blutspende auf verschiedene Krankheitserreger Über alle Untersuchungen erhält man eine schriftliche Befundmitteilung. Eine Spende = ein Leben Es könnte vielleicht auch das eigene sein! Blutspendeaktion in Prägraten a.G. Reparaturbonus 2022 - 2023 INFORMATIONSBLATT Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Ein - holung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen. Für den Zeitraum 2022 bis 2023 wer- den aus Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzfonds 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Die Förderung ist finan - ziert aus Mitteln der Europäischen Union - NextGenerationEU. Die Förderungsaktion startete mit 26. April 2022. Bons können so lange beantragt werden wie Bud- getmittel vorhanden sind, längs- tens jedoch bis zum 31.12.2023. Wer kann eine Förderung beantra- gen? Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden. Was kann gefördert werden? Gefördert wird die Reparatur und/ oder der Kostenvoranschlag für Re - parturarbeiten von Elektro- und Elekt- ronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solar - modulen betrieben werden. Eine Re- paratur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfä - higen Zustand zurückversetzt wird. Somit sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funkti - onsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farb - wechselfunktion). Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Gerätes oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes general - überholtes Gerät. Eine Liste der nicht förderungsfähi- gen Geräte finden Sie unter www.reparaturbonus.at/negativliste Umfangreichere Informationen zu Reparaturbetrieben und Vorgehens - weise unter www.reparaturbonus.at Solltet Ihr Schwierigkeiten bei der Be- antragung haben, stehen Euch die Mitarbeiter der Gemeinde auch gern zur Verfügung. Welche Geräte werden gefördert? • Elektro- und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in priva- ten Haushalten verwendet wer- den. • Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodu - len betrieben werden. Wie hoch ist der Reparaturbonus? • 50 % der Bruttokosten • bis zu 200 Euro für die Repara - tur von Elektro- und Elektronik- geräten • bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlages

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3