GZ_Kartitsch_2022_05

Seite 4 Ausgabe 91 Aus der Ratsstube Gemeinderatssitzung vom 1. Februar 2022 Beratung und allfällige Beschlussfassung - Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich der Gp. 432/8 KG Kartitsch Auflage: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 432/8 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „ Wohngebiet “ gem. 38.1 TROG 2016 entsprechend den Ausführungen des eFWP durch 4 Wochen hindurch während der Amts- stunden im Gemeindeamt Kartitsch zur Einsichtnah- me aufzulegen. Abstimmung: 11/0/0 —————————————– Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 432/8 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „ Wohngebiet “ gem. 38.1 TROG 2016 entsprechend den Ausführungen des eFWP und der Erläuterungen. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn in- nerhalb der Auflegungs - und Stellungnahmefrist kei- ne Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be- rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Abstimmung: 11/0/0 Beratung und allfällige Beschlussfassung - Antrag Überbauung Öffentliches Gut - Strasser Roland 133 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt dem Antrag des Herrn Roland Strasser, 9941 Kartitsch 133, vom 25.11.2021 hinsichtlich der Überbauung von Öffentlichem Gut betreffend der Gp. 1972/1 - Gemeindestraße „ Innerlerch “ statt- zugeben. Das Ausmaß der Überbauung verändert sich um 25,7 cm auf 84,0 cm (bisher 58,3 cm) und in der Höhe um + 2,14 Metern. Der Beschluss be- zieht sich auf die Planvorlage vom 19.01.2022, Plannummer 03 der Firma Zimmerei Stocker. Abstimmung: 11/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung - Über- schreitungen Rechnungsabschluss 2021 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt die in der vorliegenden Liste vorhandenen Überschreitungen im Haushaltsjahr 2021. Abstimmung: 11/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung - Auf- nahme Darlehen zur Zwischenfinanzierung Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt zur Zwischenfinanzierung der zugesagten GAF - Mittel 2022 des Landes Tirol ein Darlehen in der Höhe von € 300.000,00 laut Angebot vom 13.01.2022 bei der Raiffeisenbank Sillian anzunehmen. Der in der Ge- meinderatsitzung vom 21.12.2021 unter TOP 13 beschlossene Betriebsmittelkredit wird nicht in An- spruch genommen. Abstimmung: 11/0/0

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