GZ_Nussdorf-Debant_2022_05

Mai 2022 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 102. Ausgabe 51 Serviceleistungen und Informationen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant LÄRMVERORDNUNG Für die Marktgemeinde Nußdorf-Debant gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine LÄRMVERORDNUNG, die wir in Erinnerung rufen dürfen: Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbeläs- tigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. Septem- ber nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des gan- zen Jahres untersagt. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirt- schaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen. BESCHWERDEN ÜBER FALSCHPARKER In letzter Zeit sind am Marktgemeindeamt wiederholt Beschwerden über gesetzwidrig parkende Autos auf den Gemeindestraßen eingegan- gen. In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass gemäß § 24 Abs. 3 lit. d StVO auf Straßen nur geparkt werden darf, wenn min- destens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. D.h. in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung, dass neben dem gepark- ten Auto zumindest 5,20 m Restfahrbahnbreite vorhanden sein müssen. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Verwaltungsübertretung vor. REISEPASS UND PERSONALAUSWEIS g Erledigung Ihres Reisepass- oder Personalausweis-Antrages direkt am Gemeindeamt g Abwicklung des Antragsverfahrens über das Gemeindeamt g Das Reisedokument wird Ihnen per Post binnen 5 bis 7 Werktagen übermittelt. Da der alte Reisepass direkt bei der Behörde entwertet wird, ist zu beachten, dass Sie im Zeitraum bis zur Zustellung des neuen Reisedokuments über keinen Reisepass verfügen. Manfred Stotter Parteienverkehr: Marktgemeindeamt - Zimmer 2 MO-FR 08.00 - 12.30 Uhr DO 16.00 - 19.00 Uhr Bei Bedarf kann auch ein Termin außerhalb dieser Zeiten (nachmittags) vereinbart werden. Telefon: 04852/62222-77 e-mail: m.stotter@nussdorf-debant.at

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