GZ_Assling_2022_04

Änderung Flächenwidmungsplan Bereich Gste 138/2 und 138/4 KG Burg-Vergein - Niederwieser Josef und Nieder- wieser Sabrina Geplant ist die Errichtung eines Zubaus auf Grundstück 138/2 KG Burg-Vergein. Aufgrund geänderter Grundstücksgrenzen weisen die Gste keine einheitliche Widmung auf, welche Vor- aussetzung für eine Bebauung und widmungsgemäße Verwen- dung des Baulands ist. Die Änderung des Flächenwidmungsplans im Bereich zweier Teilflächen des Gst 138/2 von derzeit Freiland nach § 41 und einer Teilfläche des Gst 138/2 von derzeit Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 sowie im Bereich einer Teilfläche des Gst 138/4 von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 wird beschlossen. Änderung Flächenwidmungsplan Bereich Gst 602 KG Bannberg - Marion Hils, Alexander Grauvogl Diese Flächenwidmungsplanänderung wurde in der Gemein- deratssitzung vom 14.12.2021 beschlossen und die Auflage kundgemacht. Während der Auflagefrist reichte Frau Angelika Willis fristgerecht eine Stellungnahme ein. Der landwirt- schaftliche Sachverständige der Agrar Lienz hat in seiner Stel- lungnahme festgestellt, dass die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplans mit den Zielen der örtlichen Raumordnung vereinbar ist und auch der örtliche Raumplaner kann in seiner zweiten Stellungnahme keine Verletzung der Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung orten. Daher wird der ursprüngliche Auflagebeschluss bestätigt. Änderung landwirtschaftliche Vorsorgeflächen Bereich Gste 59/1 und 59/5 KG Unterassling - Andreas Passler Beim Amt der Tiroler Landesregierung wurde nach der GR- Sitzung vom 14.12.2021 ein Antrag auf Änderung der land- wirtschaftlichen Vorsorgeflächen im Bereich der Grundstücke 59/1 und 59/5 KG Unterassling gestellt. Mittlerweile ist ein Vorschlag derselben eingelangt, welcher die Herausnahme von 342 m² aus der landwirtschaftlichen Vorsorgefläche im Westen und Süden des Hauses und gleichzeitig eine Vergröße- rung der landwirtschaftlichen Vorsorgefläche um 104 m² im Osten vorsieht. Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderat ein- stimmig angenommen. Überschreitung Mittelverwendungsansätze Rechnungs- jahr 2021 Die Überschreitungen der Mittelverwendungsansätze sowie die Mindereinnahmen ab EUR 10.000,- werden dem Gemein- derat erklärt und nachträglich einstimmig genehmigt. Genehmigung Jahresrechnung 2021 Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Assling für das Rech- nungsjahr 2021 wird mit den darin ausgewiesenen Zahlen genehmigt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Verschuldungsgrad der Gemeinde im niedrigen Bereich Das prozentuelle Verhältnis der laufenden Schuldendienstver- pflichtungen zum Bruttoüberschuss ergibt den Verschuldungs- grad. Je höher der Verschuldungsgrad desto enger der Spiel- raum für Investitionen, weil ein immer größerer Teil des Über- schusses zur Bedeckung des Schuldendienstes herangezogen werden muss. Folgende Tabelle zeigt die Gliederung der Gemeinden nach Verschuldungsgrad-Gruppen: Der aktuelle Verschuldungsgrad der Gemeinde Assling beträgt 12 Prozent und liegt somit in der niedrigsten Einstu- fung. Genehmigung Jahresrechnung 2021 Straßeninteressent- schaft Assling und Entlastung Obmann Von dem von der Straßeninteressentschaft zu tragenden Abgang entfällt laut Satzung auf die Gemeinde Assling ein Anteil von 10 % und jeweils 10 % auf die Agrargemeinschaf- ten Bannberg, Schrottendorf, Dörfl, Penzendorf, Thal, Unter- assling, Oberassling, Kosten und Burg-Vergein. Seite 5 04/2022 Fortsetzung nächste Seite Fortsetzung von Seite 4

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3