GZ_Kals_2022_04

Fodn Nr. 80 6 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 7 Begrüßung und Genehmigung der Niederschrift Nr. 05 vom 14.09.2021 Bgm.in Erika Rogl begrüßt die anwesenden Gemein- deräte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Raumordnung Beratung und Beschlussfassung Änderung ÖROK im Bereich Gst. 3857/2, KG Kals (Großdorf ) Bereits seit Jahren werden vom Verein „run2gether“ Laufcamps in Kals am Großglockner angeboten und finden diese auch international breiten Anklang. Es ist daher die Errichtung eines Hotels auf Gst. 3857/2, KG 85102 Kals am Großglockner (Großdorf) geplant, welches mit 20 Betten und unter anderem auch ei- nem Sportgeschäft ausgestattet werden soll. Dieses soll als „run2gehter-Laufcamp“ dienen. Durch die Er- richtung dieses Hotels und deren Angebote sollen Dienstleistungsketten gestärkt werden und die Wert- schöpfung in der Region bleiben. Mittelfristig rech- net man mit einer jährlichen Steigerung der Nächti- gungszahlen um 1-2 % im gesamten Bezirk Lienz. Im aktuellen örtlichen Raumordnungskonzept befin- det sich der Planungsbereich innerhalb des Entwick- lungsstempels: S 3 / z1 / D4: „Parkplatz für die Lift- anlagen.“ Um den Hotelbau zu ermöglichen und für die vorgeschlagene Widmung (landwirtschaftliches Mischgebiet gem. § 40 Abs. 5 TROG 2016) keinen Wi- derspruch zu erzeugen, muss daher vorab auch das örtliche Raumordnungskonzept angepasst werden. Es ist daher eine Ausdehnung des im Nordwesten angrenzenden baul. Entwicklungsbereiches K 2 / z1 / D4: „Ortszentrum von Großdorf, teilweise touris- tisch genutzt. Hier befinden sich u. a. Dorfplatz und Kapelle.“ gem. §31.1 e, h TROG 2016 in südöstlicher Richtung erforderlich. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich des Gst. 3857/2, KG 85102 Kals am Groß- glockner von derzeit baul. Entwicklung S 3 / z1 / D4: „Parkplatz für die Liftanlagen.“ gem. § 31.1 e TROG 2016 in künftig baul. Entwicklung K 2 / z1 / D4: „Orts- zentrum von Großdorf, teilweise touristisch genutzt. Hier befinden sich u. a. Dorfplatz und Kapelle.“ gem. §31.1 e, h TROG 2016 entsprechend dem Planentwurf des Dr. Thomas Kranebitter. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP im Bereich Gst. 3857/2, KG Kals (Großdorf ) Bereits seit Jahren werden vom Verein „run2gether“ Laufcamps in Kals am Großglockner angeboten und finden diese auch international breiten Anklang. Es ist daher die Errichtung eines Hotels auf Gst. 3857/2, KG 85102 Kals am Großglockner (Großdorf) geplant, welches mit 20 Betten und unter anderem auch einem Sportgeschäft ausgestattet werden soll. Dieses soll als „run2gehter-Laufcamp“ dienen. Durch die Errichtung dieses Hotels und deren Ange- bote sollen Dienstleistungsketten gestärkt werden und die Wertschöpfung in der Region bleiben. Mit- telfristig rechnet man mit einer jährlichen Steige- rung der Nächtigungszahlen um 1-2 % im gesamten Bezirk Lienz. Der gegenständliche Bereich ist im aktuellen Flä- chenwidmungsplan als „Sonderfläche Parkplatz – Pp“ gem. § 43.1 TROG 2016 ausgewiesen ist. Die be- stehende Baulandwidmung „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG 2016 soll in südöst- licher Richtung ausgedehnt werden um schließlich wiederum eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2018 – TBO 2018 zu erhalten (Voraussetzung!). Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner, die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 3857/2 KG Kals am Großglockner von derzeit „Sonderfläche Parkplatz – Pp“ gem. § 43.1 TROG 2016 in künftig „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG 2016 entsprechend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung BBP und erg. BBP im Bereich Gste. 4061, 4065, 4594, 4595, 4596 und 4071, alle KG Kals (Ködnitz) Nach erfolgter Umwidmung als Sonderfläche, wur- de der Bebauungsplan und ergänzende Bebauungs- plan zur aufsichtsbehördlichen Verordnungsprü- fung vorgelegt und folgend beurteilt: „…Im Bereich von „S47“ und „S48“ sind keine raum- ordnungsfachlichen Einwände für die Verordnungs- erlassung gegeben. Im Bereich von „S49“ (Parkplatz) ist die Festlegung auf das konkrete Projekt unter Einbeziehung der benachbarten Gste. 4152 (Stel- lungnahme BBA Lienz) und 4072 abzustimmen.“ Im Zuge der Ausarbeitung der Einreichunterlagen hat der Architekt am 10.09.2021 mit dem Raum- planer Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, dass festgestellt werden musste, dass der östliche Bau- körper des „Glocknerwirts“ auf Gst. 4595, KG 85102 Kals am Großglockner, eine Höhe von 1306,88 m ü. MS. aufweist. Damit ist sie höher als der festgelegte höchste Punkt des Gebäudes mit 1305,00 m ü. MS. Dies soll mit gegenständlichem Entwurf korrigiert werden, wobei die zulässige Erhöhung um bis zu 30 cm für Wärmedämmzwecke berücksichtigt wird und somit ein höchster Punkt von 1306,90 m ü. MS. zu- gelassen wird. Aufgrund der Mitteilung des Architekten am 28.09.2021 kommt auf Gst. 4061, KG 85102 Kals am Großglockner, derzeit nur ein Haus zur Ausführung. Dadurch wird aber eine Mindestbebauungsdichte bzw. eine Mindestnutzflächendichte realisiert, die dem Grundsatz des Bodensparens nicht entspricht. Die beiden anderen Gebäude sollen in einer späte- ren Baustufe zur Ausführung kommen. Um die Werte zu erreichen, die dem Grundsatz des Bodensparens nicht widersprechen, kommt auf- grund der Vorbeugung von Freizeitwohnsitzen nur die Verringerung der Bebauungsdichte in Frage. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des BBA Lienz, die Auflage eines geänderten Entwurfs (ver- kürzte Auflage) für einen Bebauungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan im Bereich einer Teil- fläche des Gst. 4065 sowie im Bereich der Gst. 4061, 4594, 4596 und 4071, alle KG 85102 Kals am Groß- glockner, entsprechend dem überarbeiteten Plan- entwurf von archMAYRro, 9920 Sillian 86. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Erlassung BBP im Bereich Gst. 4218/15, KG Kals (Lesach) Beim bestehenden Wohnhaus auf Gst. 4218/15, KG 85102 Kals am Großglockner sind diverse Um- und Zubauten geplant. Da dadurch die Mindestabstände gem. TBO 2018 zur nördlich und südöstlich angren- zenden Gp. 4218/2, KG 85102 Kals am Großglockner nicht eingehalten werden, ist die Erlassung eines Bebauungsplanes mit „verkürzten Abständen“ er- forderlich um die geplanten Baumaßnahmen vor- nehmen zu können. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gst. 4218/2 und 4218/14, beide KG 85102 Kals am Großglockner entsprechend dem Planentwurf des Dr. Thomas Kranebitter vom 08.11.2021, GZl. 3384ruv/21. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Gewährung Bau- kostenzuschüsse Für die genehmigten Bauvorhaben sind Erschlie- ßungskostenbeiträge in Höhe von € 17.931,55 vor- zuschreiben. Wie in der Vergangenheit sollen zur Unterstützung der Bauwerber Baukostenzuschüsse in Höhe von € 8.447,04 gewährt werden. Die Bürgermeisterin beantragt im Namen der Bau- werber einen Baukostenzuschuss in Höhe von 40 % (für Private) bzw. 50 % (gewerblicher Bereich) zu ge- währen, die Auszahlung erfolgt nach Vorliegen aller Unterlagen nach Baufertigstellung. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Steuern, Gebühren, Abgaben 2022 In den vergangenen Jahren wurden die Gebühren, Steuern und Abgaben nur geringfügig erhöht um die Belastungen durch Covid 19 zu verringern. Im heu- rigen Jahr wurden Investitionen im Recyclinghof ge- tätigt (Müllpressen, Umbaumaßnahmen) und wären diese über eine geringfügige Erhöhung von netto € 0,09 auf € 0,10/l/Restmüll der Grundgebühr zu fi- nanzieren. Die Kanalbenützungsgebühr Schmutz- wasser sollte von € 2,45 auf 2,55 netto pro m³ erhöht werden, letzte Erhöhung 2019 bei beiden. Gemeinderatssitzungen Sitzung am Dienstag, 9. November 2021 Auszug aus den

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