GZ_Thurn_2022_04

Seite G EMEINDE Aus der Gemeindestube GR-Sitzung am 7. Dezember 2021 Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen) AufhebungGemeinderatsbeschluss - Änderung ROK im Bereich der Gpn. 276/2 u. 277/2, KG. Thurn Einwände der Grundbesitzer der Gpn. 276/2 u. 277/2 haben den Gemein- derat (nach einer Besprechung mit dem Raumplaner, dem Vertreter der Raumordnungsabteilung, den Grund- besitzern und dem Bürgermeister) veranlasst, die in der Sitzung des Ge- meinderates vom 30. Juni 2020 be- schlossene Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im genann- ten Bereich vollinhaltlich aufzuheben. Der Bereich der Gpn. 276/2 u. 277/2 bleibt widmungsmäßig bestehen, wie er derzeit Bestand hat, und soll bei einer allfälligen Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes nach dem Jahr 2024 neu bewertet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 978, KG. Thurn Zur Errichtung eines Einfamilienhauses wird vom Gemeinderat der Flächen- widmungsplan von derzeit „Freiland“ in künftig Bauland „Wohngebiet“ geän- dert. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung der Müllabfuhrordnung Der von der Abteilung Umweltschutz vorgeprüfte Entwurf der Müllabfuhr- ordnung, die ab 1. Jänner 2022 in Kraft tritt, wird vom Gemeinderat beschlos- sen. Bei den Änderungen handelt es sich vor allem um geringfügige Adap- tierungen der seit 2018 gültigen Müll- abfuhrordnung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung der Abfallgebührenordnung Der von der Gemeindeabteilung vor- geprüfte Entwurf der Abfallgebühren- ordnung, die ab 1. Jänner 2022 in Kraft tritt, wird vom Gemeinderat beschlos- sen. Bei den Änderungen handelt es sich vor allem um geringfügige Adap- tierungen und Anpassung der Tarife der seit 2018 gültigen Abfallgebühren- ordnung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Haushaltsstellenüberschreitungen Der Gemeinderat beschließt Haus- haltsstellenüberschreitungen in Höhe von 246.000 € aus dem Haushaltsjahr 2021 mit den dazugehörenden Bede- ckungen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ansuchen um Baukostenzuschuss Der Gemeinderat beschließt, Herrn Egon Huber 200,44 € (40 % der Er - schließungskosten) als Baukostenzu- schuss rückzuzahlen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Vergabe Abbrucharbeiten „Jochenhaus“ Der Gemeinderat beschließt, die Ab- brucharbeiten für das „Jochenhaus“ an die Fa. Habau zum Angebotspreis von 45.124,14 € (Pauschalpreis) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Nachzahlung Grunderwerbssteuer Kaufvertrag mit Arno Grundstücks- verwaltungs Gesellschaft m.b.H. Bei der Erstberechnung zur Entrichtung der Grunderwerbssteuer wurde nur der Gebäudewert herangezogen. Der Ge- meinderat beschließt, die Nachzahlung der Grunderwerbssteuer in Höhe von 7.296 € zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Abgabenart Hebesätze (inkl. MWSt.) Grundsteuer A 500 v. H. d. Messbetrages Grundsteuer B 500 v. H. d. Messbetrages Kommunalsteuer 3 % Erschließungsbeitrag 2,7 % des ERF., d.s. 4,51 € Wasseranschluss- gebühr 2,46 €/m³ Bemessungsgrundlage mindestens 2.673 € Wasserbenützungs- gebühr Zettersfeld 1,02 €/m 3 Wasserbezug Pauschale Zettersfeld 48,80 € Thurn 0,85 €/m 3 Wasserbezug Wasserzählermiete 25,60 € Kanalanschlussgebühr 7,25 €/m³ Bemessungsgrundlage Zettersfeld Gebäude bis 110 m³ Bemessungs- grundlage 3.976 € Gebäude von 110 bis 280 m³ Bemessungsgrundlage 5.372 € Gebäude über 280 m³ Bemessungsgrundlage 5.372 € + 10,10 €/m³ über 280 m³ Kanalbenützungs- gebühr 3,66 €/m 3 Wasserbezug Zettersfeld bis 40 m 2 Bruttogrundrissfläche und 35 m 3 Wasserverbrauch/Jahr und Anschluss 141,20 € über 40 m 2 Bruttogrundrissfläche und 50 m 3 Wasserverbrauch/Jahr und Anschluss 187,80 € 3,66/m 3 bei mehr als 50 m 3 Wasserverbrauch Kindergartengebühr für mehr als drei Besuchstage pro Woche: 34,80 €/Kind und Monat für dreijährige Kinder Geschwisterermäßigung 17,40 €/ Kind und Monat bis maximal drei Besuchstage pro Woche: 21 €/Kind und Monat für dreijährige Kinder Geschwisterermäßigung 10,50 €/ Kind und Monat Tiroler Gratiskindergartenmodell 0 € für vier- und fünfjährige Kinder Neufestsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben beginnend mit 1. Jänner 2022 Die Gebühren, Steuern und Abgaben werden vom Gemeinderat wie folgt neu festgesetzt:

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