GZ_Kals_2021_12

Fodn Nr. 79 22 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 23 lich zusätzlich zum wasser-, forst- und naturschutzrechtlichen Verfahren auch ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP Verfahren) geführt. Im Zuge dieses UVP Verfahrens wurde der Gemeinde Kals von Seiten der Behörde ein Schreiben der Amtssachverständigen für Naturkunde übermittelt, wonach durch das geplante Wasser- kraftwerk erhebliche Auswirkungen auf das FFH Schutzgebiet zu erwarten seien. Bei genauerer Betrachtung konnte von apl Univ. Prof. Mag.rer.nat. Dr.nat.techn. Egger Gregory (Naturraumplanung Egger) gutachterlich belegt werden, dass es keinesfalls zu erheb- lichen Auswirkungen auf das FFH Schutzgebiet, weder oberhalb noch unterhalb des geplanten Projekts, kommt. Weiters konn- te die Gemeinde der Behörde ein Gutachten von der flussbau iC GesmbH übermitteln, worin belegt wird, dass es durch die Er- richtung des geplanten Querbauwerkes im Bereich des Libenet- stegs sogar zu einer Sicherung für die Tamariskenbestände in die oberhalb davon liegenden Aufweitungsstrecke kommt. In einem weiteren Gutachten hat DI Dr. tech. Neubarth Jürgen (e3-consult) dem Kraftwerksprojekt ein Übergeordnetes öffent- liches Interesse attestiert, dies insbesondere deshalb, weil das Kraftwerk einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Tiroler, Österreichischen und Europäischen Klimaziele leistet und die Wasserkraft unter den erneuerbaren Energieträgern und im Ver- gleich zu Photovoltaik und Windkraft um ein vielfaches prognos- tizierbar ist. Weitere Unterstützung für eine positive Bewilligung wird durch das Österreichisches erneubare Ausbaugesetz (EAG) geleistet, da dieses einen Ausbau der Wasserkraft von 5 TWh vor- sieht, wobei das größte Potential im Bundesland Tirol mit ca. 2,7 TWh liegt. Um dieses Ziel wie geplant 2030 zu erreichen, muss der Ausbau der heimischen Wasserkraft stark beschleunigt und die Verfahrensdauer verkürzt werden. Wenn alle derzeit projektier- ten Wasserkraftprojekte umgesetzt werden, wird diese Zielvorga- be noch bei Weitem nicht erreicht. Von Seiten des Landes Tirols wurde der Gemeinde Kals am Großglockner die Unterstützung für dieses Projekts sowohl vom Landeshauptmanns Günther Plat- ter, sowie von seinem Stellvertreter ÖR Josef Geisler, welche die Agenden der Energie- und Naturschutz in seinem Resort verwal- tet, die volle Unterstützung zugesagt hat. Da das Land Tirol zeitweise bis zu 30 % Kohle- und Atomstrom aus dem Ausland zukaufen muss, trägt das geplante Kraftwerk Haslach wesentlich dazu bei, diesen Anteil an Fremdenergie und die damit verbundener Auslandsabhängigkeit zu verringern und die heimische Wertschöpfung zu stärken. Das geplante Kraft- Kraftwerk Haslach Das Genehmigungsverfahren hat wieder Fahrt aufgenommen und steht in den nächsten Monaten die Erlassung der wasser- und naturschutzrecht- lichen Bescheide bevor. Die Gemeinde Kals am Großglockner plant als alleiniger Betreiber seit rund 11 Jahren die Errichtung der Wasserkraftanlage Haslach am Kalserbach. Dabei ist die Errichtung einer Wasserfassung im Bereich des „Libenet- steges“ und die Errichtung eines Krafthauses 120 m südlich der „Steiner- nen Brücke“ geplant. Die Verlegung der Druckrohrleitung erfolgt parallel neben der Kalser Landesstraße L26 und ist dadurch eine vergleichsweise einfache Errichtung der Kraftwerksanlage möglich, weil die dafür erfor- derlichen Wege und Leitungstrassen im Wesentlichen bereits bestehen. Für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern soll eine Trieb- wassermenge von bis zu 6 m³/s aus dem Kalserbach genutzt werden. Die maximale Kraftwerksleistung beträgt 7960 kW bzw. wird eine Jahreserzeug von 36.500.000 kWh erwartet. Mit dieser Energiemenge können etwa 10.000 Einfamilienhaushalte mit Ökostrom versorgt werden. Das Kraftwerk Haslach wurde mit 01.07.2010 zur wasser-, forst- und na- turschutzrechtlichen Bewilligung beim Land Tirol eingereicht. Bereits im Dezember 2012 konnte die mündliche wasserrechtliche Verhandlung ab- gehalten werden. Die Bewilligungsverfahren wurde ab Jänner 2013 wegen der Nachnominierung von Natura 2000-Gebieten in Österreich ausgesetzt. Im Zuge dieser Nachnominierung wurde in Kals am Großglockner der Kal- serbach beginnend bei der Aufweitungsstrecke in Lana (ca. 30 m flussauf- wärts vom Libenetsteg) bis zum bereits bestehenden Natura 2000-Gebiet des Nationalparks Hohe Tauern in der Daberklamm zusätzlich als Schutz- gebiet ausgewiesen. Beim dabei ausgewiesenen Schutzgut handelt es sich um den Lebenstyp 3230 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria ger- manica“ (Myricaria germanica = Deutsche Tamariske). Für die Bewilligung des geplanten Kraftwerks Haslach wird zwischenzeit- Bericht Erika Rogl und Robert Trenkwalder werk ist so konzipiert, dass es bei Netzausfall als Inselanlage betrieben werden, sowie einen Netzwiederauf- bau unterstützen kann. Ein anderer Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch die Ge- meinde Kals am Großglockner, wie zum Beispiel einer Stromproduktion im Ausmaß des Kraftwerks Haslach aus Photovoltaik- Anlagen ist sowohl aus technischer, als auch touristi- scher Sicht bei und nicht machbar. Auch für Windkraftanlagen fehlt uns das dafür erforderliche Windpoten- tial gänzlich. Mit der von der Gemeinde Kals am Großglockner geplanten Wasserkraft- anlage Haslach wird ein sehr wichti- ger Schritt für die Daseinvorsorge für die Gemeinde Kals geleistet. Die regionale und wirtschaftliche Wert- schöpfung ist enorm und kommt uns allen zugute. Alle Einnahmen kom- men der Kalser Bevölkerung zu 100 % zugute, haben wir doch als Gemeinde in einer Randlage viele Aufgaben ei- genständig und nicht kostendeckend zu erfüllen. Unser großes Gemeinde- gebiet hat ein umfangreiches Auf- gabengebiet im Bereich Wasserver- sorgung, Straßennetz, Infrastruktur wie Glasfaser etc. Dies langfristig in gutem Zustand zu erhalten, erfordert großen finanziellen Aufwand. Dabei werden uns die Einnahmen helfen können. Ein besonderer Dank gilt den vom Projekt berührten Grundbesitzern als auch der Kalser Bevölkerung so- wie dem Gemeinderat, welche stets geschlossen hinter diesem wichtigen Projekt stehen.

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