GZ_Leisach_2021_12

Liebe Kinder und Familien in Leisach! Weil es in den letzten Jahren sehr gut funktioniert hat, haben wir mit der Lienzer Bergbahnen AG wiederum ein Gratisangebot für die Aufstiegshilfen am Hochstein er- wirkt. So können auch im heurigen Winter alle Leisa- cher Kinder und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr (Jahrgang 2005 und jünger) am Hochstein gratis Ski fahren gehen. Das funktioniert so: • Leisacher Kinder bis 16 Jahren (ab Geburtsjahr 2005) erhalten eine Gratis-Saisonkarten (nur mit Foto, die Karte ist nicht übertragbar) für die Win- tersaison 2021/2022 für die Anlagen am Hoch- stein (ohne Osttirodler). • Pro Kind bis 11 Jahren (ab Geburtsjahr 2010) er- hält eine Begleitperson eine Tagesfreikarte für den Hochstein. • Eine Begleitperson pro Kind von 12 bis 16 Jahren (Jahrgang 2005 bis 2009) erhält eine 50%ige Er- mäßigung auf den offiziellen Preis für den Hoch- stein. Die freien bzw. ermäßigten Tageskarten für Begleitpersonen gelten ausschließlich, wenn das Kind am selben Tag Ski fährt (wird auch kontrolliert). Die Lienzer Bergbahnen AG weist darauf hin, dass eine Aufzahlung auf andere Karten nicht möglich ist. Festgehalten wird, dass es bei Kartenmissbrauch zu einer sofortigen Sperre der betroffenen Karten bzw. Personen für diese Sonderlösung kommt. Für Fragen stehen das Gemeindeamt Leisach und die Lienzer Bergbahnen AG gerne zur Verfügung. Auf allfällige Rückmeldungen freuen wir uns. Euer Bürgermeister: Leisach, im Dezember 2021 Bernhard M. Zanon Skifahren am Hochstein Bitte zu beachten, dass gemäß der aktuellen Covid-19-Verordnungen beim Skifahren folgende Regelungen gelten: • Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist grundsätzlich ein 2-G-Nachweis erforderlich . • Aber: Ein Corona-Testpass (Ninja-Pass) ersetz t für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren bis zur Vollendung der 9. Schulstufe (allgemeine Schulpflicht), wenn die Bestimmun- gen gemäß Covid-19-Schulverordnung 2021/22 eingehalten werden, den 2-G-Nachweis in der ganzen Woche, also auch am Freitag, Samstag und Sonntag . Bezüglich der Regelung in den schulfreien Wochen werden wir seitens des Fachverbandes noch rechtzeitig informiert. • Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht . • Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr genügt ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz . Foto: Lienzer Bergbahnen AG

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