GZ_Tristach_2021_12

4 GR-Beschlüsse | Sozialverträglicher Baugrund Dez. 2021 fung von Elektro-Fahrrädern (E-Bikes) an vier Antragsteller/-innen im Betrag von je € 75,-- (gesamt: € 300,--) einstimmig be- schlossen. Förderungen für die Errichtung von drei Photovoltaikanlagen wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen (2 x € 500,--, 1 x € 396,--). Alle An- lagen wurden in das Dach des jew. Wohnhauses eingebaut; lt. Förderricht- linien gewährt die Gemeinde für solche Anlagen eine Förderung in Höhe von € 100,-- pro kWp, wobei maximal 5 kW- peak förderbar sind. Der Gemeinderat hat dem Ansuchen um Anschluss der Gp. 1805, KG Tristach bzw. des darauf geplanten Wohnhauses an das Trinkwasserleitungsnetz der Ge- meinde Tristach mit einstimmigem Be- schluss stattgegeben. Der durch den Bürgermeister erfolg- ten Bestellung von Frau Simone Oberkof- ler zur Finanzverwalterin der Gemeinde Tristach wurde vom Gemeinderat mit ein- stimmigem Beschluss gem. § 104 Abs. 1, 3. Satz TGO 2001 die Zustimmung erteilt. Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschus- ses vorgetragenen Bericht über die am 21.10.2021 für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.09.2021 durch- geführte Kassenprüfung bzw. die Kas- senprüfungsniederschrift Nr. 03/2021 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen mit den Kontoauszügen und die dabei vor- genommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Festgestell- te Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 65.948,39 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei diversen Haushaltsstellen in Höhe von € 68.999,84 wurden einstimmig geneh- migt. Sitzung vom 02.12.2021 Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, die Anzahl der Beisitzer für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwah- len am 27.02.2022 mit fünf festzuset- zen. Lt. Berechnung nach dem sogen. „d’Hondtsches Verfahren“ verteilen sich diese 5 Beisitzerstellen wie folgt auf die Gemeinderatsparteien: „Gemeinsam für Tristach mit Bgm. Markus Einhauer – VP“: 4 Beisitzer; „Top Team Tristach – TTT“: 1 Beisitzer. Der Gemeinderat hat eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Ge- meinde Tristach und der Stadtgemeinde Lienz wie folgt einstimmig beschlossen: Die Grenzänderung ist in der Planurkun- de (Teilungsvorschlag) der Vermessungs- kanzlei Dipl.-Ing. Lukas Rohracher, GZI. 2171/2021 vom 22.11.2021 darge- stellt. Eine vermögensrechtliche Ausein- andersetzung zwischen den Gemeinden Tristach und Lienz ist nicht erforderlich, da es sich im gegenständlichen Fall um einen flächengleichen Ausgleich handelt. Ein Wechsel dieser ausgewiesenen Teilflä- chen zwischen den Gemeinden Tristach und Lienz hat keine vermögensrechtlichen Auswirkungen auf beide Gemeinden. Im gegenständlichen Fall ist damit auch kei- ne Änderung in der örtlichen Verbunden- heit von Gemeindebewohnern und keine Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde verbunden (§ 7 Abs. 2 TGO). Sämtliche Kosten, die diese Änderung der Gemeindegrenze verursacht, werden von der Gemeinde Tristach getragen. Auf Grund eines vorliegenden Ansu- chens der Agrargemeinschaft Lavant hat der Gemeinderat einer Verlängerung des Bärenbadweges Richtung Lavant um ca. 250 m mit einstimmigem Beschluss zu- gestimmt (Kosten ca. € 20.000,--). Die- ser Weg bringt auch Vorteile für die Tris- tacher Waldbewirtschaftung und dürfte der in diesem Zusammenhang von der Gemeinde Tristach zu tragende Kostenan- teil (32 % bzw. € 6.400,--) alleine aus dem Erlös des dabei anfallenden Trassen- holzes gedeckt werden können. Der Winterdienst für das Gemein- degebiet Tristach wurde an die privaten Dienstleister Hr. Stabinger Florian, 9907 Tristach und Hr. Groger Markus, 9991 Dölsach vergeben. Die Räumbereiche wurden einvernehmlich festgelegt. Der Abschluss entsprechender Werkverträge wurde vom Gemeinderat einstimmig be- schlossen. Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, den Pt. 11 „Beschäftigungs- ausmaß“ des Dienstvertrages mit Herrn Bundschuh Stefan, 9907 Tristach, wie folgt zu ändern: „Teilzeitbeschäftigt mit 75 % bzw. 30 Wo.-Std. ab 01.01.2022“. Der Gemeinderat hat die Gewäh- rung von Subventionen an diverse Ver- eine/Institutionen wie folgt je einstim- mig beschlossen: Sportverein Dobernik Tristach: € 5.500,-- (davon € 5.000,-- ordentliche Subvention 2021 plus € 500,-- finanzielle Unterstützung für die Betreuung des Eislaufplatzes beim Sportplatz Tristach in der Wintersaison 2021/22); Kath. Jungschar Tristach: € 400,-- für das Betreuungsjahr 2021/22; Verein zur Förderung der offenen Jugend- arbeit in Tristach (Jugendtreff): € 400,-- für 2021. Der Gemeinderat hat dem Ansuchen um Anschluss der Gp. 1890, KG Tristach bzw. des darauf geplanten Wohnhauses an das Trinkwasserleitungsnetz der Ge- meinde Tristach mit einstimmigem Be- schluss stattgegeben. Der Gemeinderat hat die Gebühren, Steuern und Abgaben mit Wirksam- keit ab 01.01.2022 mit einstimmigem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Index- anpassungen erlassen (Siehe Gemeinde- homepage www.tristach.gv.at → Menü „Bürgerservice“ → „Gebühren, Steuern & Abgaben“). Der Gemeinderat hat einstimmig be- schlossen, für die Jungjägerausbildung 2022 Räumlichkeiten im Gemeindezen- trum Tristach zu einer begünstigen pau- schalen Benützungsgebühr im Betrag von € 1.800,-- zur Verfügung zu stellen. Vertragsraumordnung Angebot eines Baugrundstückes zu einem sozial verträglichen Preis Im Bereich Wasserweg, Tristach, wird ein Baugrundstück mit 558 m² zu einem sozial verträglichen Preis von € 175,–/m² angeboten. Details unter: https://tinyurl.com/bg-tristach

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3