GZ_Iselsberg_2021_10

ISELSBERGERGEMEINDEBOTE Ausgabe 46 | Oktober 2021 9 Erforderliche Unterlagen Schriftliches Bauansuchen (Formular abrufbar unter ) : Name, Adresse, WWW.ISELSBERG-STRONACH.GV.AT Telefonnummer, Angabe von Art, Lage, Umfang und Verwendung des Bauvorhabens, unterzeichnet von Bauwerber und Planer Baubeschreibung (Formular abrufbar unter ) : Angaben zu Bauplatz, WWW.ISELSBERG-STRONACH.GV.AT Bauvorhaben, Verwendungszweck, Zufahrt, Baumasse und Kubatur, evt. Bebauungsplan, Ver- und Entsorgung, Angaben zu Außen- und Nebenanlagen, statische Angaben, unterzeichnet von Bauwerber und Planer Einreichplan M = 1:100 lt. Bauunterlagenverordnung 2020: Grundrisse aller Geschosse, Schnitte (inkl. Gelände- undGebäudehöhen), Ansichten (inkl. Gelände- undGebäudehöhen) LageplanM= 1:200 od. 1:250 lt. Bauunterlagenverordnung 2020 Energieausweis (ggf. samt Alternativenprüfung) lt. Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 GrundbuchsauszugA2- undC-Blatt Baumassenermittlung nach Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, ÖNORM und Tiroler Verkehrsaufschließungs- undAusgleichsabgabengesetz Baubeschreibung, Einreichplan, Lageplan und Energieausweis sind in dreifacher Ausfertigungeinzubringen. Häugstes Problem Erfahrungsgemäß scheitert es an der zügigen Durchführung eines Bauverfahrens aufgrund mangelhafter Planunterlagen bzw. fehlender Zustimmungserklärungen. Seitens der Gemeinde muss sodann gem. § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verbesserungsauftrag erlassen werden, und wenn diesemnicht innerhalbder gesetzten Frist entsprochenwird, ist das Bauansuchen zurückzuweisen. Verfahrensablauf Baubewilligung 1. Prüfung des Bauvorhabens durch den Bauwerber bzw. dessen Planer nach den oben aufgezeigten Vorfragen bzw. Kontrolle, obdie erforderlichen Unterlagen vollständig sowie unterschrieben sind. 2. Eingabe des Bauansuchens beim Gemeindeamt. Der Fristenlauf für die Durchführung eines Bauverfahrens binnen 3 Monaten sowie für die Erlassung einer Entscheidung, z.B. Baubescheid binnen 6Monaten , beginnt zu laufen. 3. Jeweils freitags werden die Bauakten zum hochbautechnischen Amtssachverständigen nach Lienz zur Begutachtunggebracht. 4. Einholung eventuell erforderlicher Stellungnahmen, z.B. Brandschutz, AGRAR, Bundesdenkmalamt, Landesstraße, Wildbach etc. 5. Erforderlichenfalls Verbesserungsauftragoder Parteiengehör. 6. Kundmachung/Ladung zur Bauverhandlung, sobald alle Unterlagen vollständig sind ODER bei Verfahren ohne Bauverhandlung imWegedes Parteiengehörs. 7. Bescheiderlassung (ab Zustellungdes Bescheides ist der Baubeginnmöglich). 8. Übermittlung der Baubeginnsmeldung, Bauvollendungsmeldung an die Gemeinde bzw. Ansuchen um Benützungsbewilligung und damit Einleitung des Kollaudierungsverfahrens, wenn i.S. der TBO erforderlich. HINWEIS: Leider ist es uns in der Gemeinde Iselsberg-Stronach nicht möglich, wöchentliche Bauverhandlungstermine bzw. vorabmonatlich xierte Termine anzubieten. In diesem Zusammenhangwird aber darauf hingewiesen, dass ein Baubescheid zwei Jahre langgültig ist. „Der frühe Vogel fängt denWurm!“ Mag. CarmenGrader, MA (Amtsleiterin)

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