GZ_Obertilliach_2021_07

Rund ums Dorf Seite 4 Juli 2021 Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2020 1. Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Errichtung des gemeinsamen Recyclinghofes „Untertilliach-Ober- tilliach“ Die Gemeinde Obertilliach nimmt zur Finanzierung der Errichtung des gemeinsamen Recyclinghofes „Unter - tilliach-Obertilliach“ ein Darlehen in der Höhe von € 350.000,00 bei der Dolomitenbank Osttirol-Westkärnten eG, Südtiroler Platz 9, 9900 Lienz, mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2035, auf. Variabler Zinssatz: jeweils gül - tiger 3-Monats-EURIBOR, Tageswert per 14.09.2020 0,00 %, Aufschlag 0,340 %-Punkte. Sollte dieser Zinsindikator am Zinsfestsetzungstermin Null oder negativ sein, wird dieser Indikatorwert mit Null angesetzt. Zinssatz bis zum nächsten Zinsfestsetzungstermin 0,340 % p.a., 30 halb - jährliche Pauschalraten ab 30.06.2021, vorzeitige Rück - zahlungen jederzeit pönalefrei möglich. 2. Verlängerung des Mietverhältnisses mit Herrn Bucher Robert Das Mietverhältnis mit Herrn Bucher Robert für die Woh - nung im Lehrerwohnhaus „Dorf 97/3“ wird um weitere fünf Jahre verlängert und endet somit mit 31. Jänner 2026. 3. Verlängerung und Änderung des Mietverhältnisses mit der Raiffeisenbank Sillian Das Mietverhältnis laut vorliegendem Nachtrag zum Mietvertrag mit der Raiffeisen-bank Sillian für die Be - triebsräume im Gemeindehaus Obertilliach „Dorf 4“ wird verlängert und endet mit 30.09.2029. Der Mietzins im Punkt III. des Nachtrags zum Mietvertrag wird mit € 421,90 (brutto incl. 20 % MWSt) neu festgesetzt. 4. Grundstückstransaktion Die Gemeinde Obertilliach als Verwalterin des öffentli - chen Gutes tritt die Gp. 2781/1 mit einem Flächenaus - maß von 70 m² sowie eine Teilfläche der Gp. 2781/4 mit einem Flächenausmaß von 25 m² an das öffentliche Was - sergut ab. Der Gemeinde Obertilliach als Verwalterin des öffentlichen Gutes werden aus der Gp. 2820/2 Teilflächen mit einem Ausmaß von insgesamt 72 m² zur Gp. 3404, KG Obertilliach, hinzugeschrieben. Der Gemeingebrauch für die abzutretenden Flächen aus der Gp. 2781/1 und 2781/4, beide KG Obertilliach, wird ausdrücklich aufge - hoben.Die der Gp. 3404, KG Obertilliach, hinzugeschrie - bene Teilfläche wird ausdrücklich dem Gemeingebrauch gewidmet. 5. Grundtausch Der Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 2020 wird dahingehend ergänzt, dass an die Stelle der durch eine Umnummerierung geänderten Grundstücksnummern die vom BEV neu vergebenen Grundstücksnummern he - ranzuziehen sind. Die in der Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, vom 05.10.2020, GZ. 9880/2019, dargestellten Grenzverläufe werden genehmigt. Fläche - nänderungen haben sich durch die Umnummerierung nicht ergeben. Jene Teilflächen, welche dem öffentli - chen Gut- Gp. 2770- hinzugeschrieben werden, werden ausdrücklich dem Gemeingebrauch gewidmet. Für jene Teilflächen, welche aus dem Gst. 2770 (öffentliches Gut) abgeschrieben werden, wird der Gemeingebrauch aufge - hoben. zu Punkt 5: Grundtausch Grafik: Gemeinde Obertilliach

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