GZ_Kals_2021_09

Fodn Nr. 78 6 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 7 Bericht Kommunal GmbH von GF Alexander Kerer GF Alexander Kerer berichtet über das abgelaufe- ne Geschäftsjahr, Investitionen und Bearbeitung von Schäden am Straßenkörper nach dem Winter 2019/20. Ebenso sehr erfreulich die gut verlaufene Sommersaison 2020. Geplante größere Anschaffung für 2021 ist ein Rad- lader, da derzeit die Förderbarkeit gut ist (Natura 2000) und eine gemeinsame Nutzung für Agrarge- meinschaft und Gemeinde sinnvoll ist. Der Gemeinderat nimmt den Bericht wohlwollend zur Kenntnis, die Bürgermeisterin bedankt sich beim GF und wünscht weiterhin eine gute Zusam- menarbeit. Flächenwidmungen Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gst. 4218/1 (Lesach), KG Kals Geplant ist die Bildung eines weiteren Bauplatzes in Lesach (Größe rund 405 m²). Dieser dient der Erbfol- geregelung. Der Bauplatz ist Teil eines Gesamtkon- zeptes und verkehrsmäßig voll erschlossen. Konkre- te Bauabsichten und Wohnbedarf sind vorhanden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 4218/1, KG Kals am Großglockner von der- zeit Freiland nach § 41, in künftig Wohngebiet nach § 38, befristet nach § 37 a mit Zähler Nr. 2, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 116/2020. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gst. 3379 (Unterpeischlach), KG Kals Auf dem gegenständlichen Grundstück befindet sich eine Hofstelle mit einer Schlachtstelle. De- ren Räume sind auf zwei Gebäude aufgeteilt. Auf- grund der Betriebsstruktur handelt es sich bei der Schlachtstelle um eine gewerbliche Einrichtung, da die Eigenschlachtung klar untergeordnet ist. Es handelt sich hinsichtlich der Vorgaben in § 44 Abs. 8 TROG 2016, um keine gewerbliche Tätigkeit im Sin- ne dieser Bestimmung. Aus diesem Grund wird die Schlachtstelle als Sonderfläche nach § 43 TROG 2016 gewidmet, im Rahmen der Bestimmungen des § 44 Abs. 11 TROG 2016. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 3379, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche landwirtschaftliche Hofstel- le nach § 44 Abs. 11, Zähler Nr. 3, mit Sonderfläche Schlachtstelle nach § 43 Abs. 1 mit Zähler Nr. 3, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Geset- zes LGBl. 51/2020. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gst. 3726/1, Gst 3726/2 und 3726/4 (Burg), alle KG Kals Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Gst. 3726/4, KG Kals am Großglockner. Dieses Grundstück liegt derzeit im Freiland, ist jedoch Teil des baulichen Entwicklungsbereichs für Hauptnut- zung Wohnen mit Zähler Nr. 26 ((W26). Im Zuge der Bestandserhebung hat sich gezeigt, dass die Gst. 3726/1 und 3726/2, KG Kals am Groß- glockner, nicht einheitlich gewidmet sind, weshalb die jeweiligen Teilflächen der beiden Grundstücke in den Planungsbereich einbezogen werden. Auch der als Wohngebiet gewidmete Teil des Weg- grundstücks auf 3732, KG Kals am Großglockner(zwei Teilflächen) werden im Zuge der gegenständlichen Änderung des Flächenwidmungsplanes bereinigt. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich je einer Teilfläche der Grundstücke 3726/1 und 3726/2, beide KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs.1 sowie im Bereich des Grundstücks 3726/4, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, befris- tet nach § 37 a mit Zähler Nr. 1, weiters die Ände- rung des Flächenwidmungsplans im Bereich zweier Teilflächen des Grundstücks 3732, KG Kals am Groß- glockner, von derzeit Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 in künftig alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fas- sung des Gesetzes LGBl. 51/2020. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Geschwindigkeits- beschränkung in Glor Es ist beabsichtigt das „Haus Christophorus“ um- zubauen. Im Konkreten sollen durch den Umbau 5 neue Wohneinheiten sowie 4 Personalzimmer ge- schaffen werden. Das „Haus Christophorus“ liegt im Freiland und ist gemeinsam mit dem „Lucknerhof“ vom übrigen Siedlungsgebiet losgelöst. Die zulässi- ge Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 100 km/h, da sich die öffentliche Weganlage außer- halb des Ortsgebiets befindet. Mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h im Bereich des „Hauses Christophorus“ soll die Verkehrssituation auch im Kreuzungsbereich entschärft werden. Dazu wurde ein verkehrstechni- sches Gutachten eingeholt, welches positiv ist. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner gem. § 43 Abs. 1 lit b Z 1 StVO 1960 iVm § 94d lit d StVO 1960 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h im Bereich des „Haus Christophorus“. Beschluss: einstimmig Ansuchen Grundabgabe 2 m² Gp. 3971, KG Kals, Öffentliches Gut Marcel Schnell plant eine grundbücherliche Rege- lung um sein Haus und hat dazu eine Vermessung beauftragt. Nun ersucht er auf Teilungsvorschlag vom Vermesser vom Öffentlichen Gut 2 m² zum Grundstück Gp. 4557, KG Kals, zu übertragen lt. Ver- messungsurkunde DI Rohracher, GZ 9782/2016. Der Kaufpreis bei den letzten Anträgen dieser Art hat zwischen € 20,00 und € 40,00 betragen und sollte die Grundabgabe zu € 30,00 erfolgen. Dem Antrag von Marcel Schnell auf Grundabgabe von 2 m² zum Preis von € 30,00 lt. Teilungsvorschlag Di Rohracher GZ: 9782/2016 wird stattgegeben. Alle damit verbundene Kosten trägt der Käufer. Beschluss: einstimmig Beschlussfassung Jahresrechnung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Erledigung des Rechnungsabschlusses für Gemein- de Kals und Gemeinde Kals Immobilien KG für das Jahr 2020 – erstmalig wird der Rechnungsabschluss nach der VRV 2015 erstellt: Bürgermeisterin und Finanzverwalter Hannes Berg- erweiß bringen die Rechnungsabschlüsse dem Ge- meinderat zur Kenntnis und stehen für Fragen zur Verfügung. Das Rechnungsjahr ist gleich dem Kalen- derjahr (Abschluss 31.12.2020). Der Rechnungsabschluss 2020 der Gemeinde Kals am Großglockner wurde vom Überprüfungsaus- schuss am 24.02.2021 vorgeprüft und ist in der Zeit vom 26.02.2021 bis einschließlich 13.03.2021 am Ge- meindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufge- legen. Finanzdaten zum 31.12.2020 (inkl. Auslaufmonat): Vermögen = Sachanlagen: € 24.230.366,74 Schulden: € 5.208.348,33 Haftungen: € 3.157.606,02 Raika Kals: € 22.612,06 Bawag/PSK: € 5.094.94 Rücklagen: € 36.473,32 € 64.180,32 Bestand liquide Mittel Finanzierungshaushalt: € 64.180,32 Summen (SA00) nach Ergebnishaushalt Nettoergebnis = Gewinn € 480.123,69 Nettovermögen = Eigenkapital € 18.860.895,58 Summen nach Vermögenshaushalt Aktiva: € 26.751.241,31 Passiva: € 26.751.241,31 Gemeinderatssitzungen Sitzung am Mittwoch, 24. März 2021 Auszug aus den

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