GZ_Tristach_2021_09

Sept. 2021 GR-Beschlüsse 3 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 08.07.2021 Der dem Gemeinderat über Video- Beamer vorgestellte Ausführungsplan zur landschaftsplanerischen Neuge- staltung des Gemeindeparks Tratte wurde eingehend debattiert. Im Er- gebnis der Beratungen wurden diverse Änderungen/Anpassungen einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung ei- nes Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gp. 764/2, 765/1 und 771/1, alle KG Tristach, laut plan- licher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 3296ruv/2021 vom 29.06.2021) einstimmig beschlossen. Lt. Verordnungsplan vom 06.07.2021, Planungsnummer 732- 2021-00007, hat der Gemeinderat folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Tristach einstimmig beschlossen: Umwid- mung Grundstück 1857 (rund 516 m²) sowie Grundstück 925/3, (rund 598 m²), beide KG Tristach, jeweils von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1. Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der einstimmige Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än- derung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Im Zusammenhang mit einer beim „Dolomitenhof“, Dorfstraße 34, 9907 Tristach, geplanten baulichen Erwei- terung hat der Gemeinderat einer Re- duzierung der erforderlichen Stellplät- ze um 3 Stk. von 38 auf 35 Plätze mit mehrheitlichem Beschluss zuge- stimmt. Weiters hat der Gemeinderat mehrheitlich eine Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe be- schlossen. Der Gemeinderat hat den An- kauf folgender Grundstücke aus der Verlassenschaft nach Editha Huber zu einem m²-Preis von je € 175,-- einstimmig beschlossen: Gp. 830/1 (462 m²), Gp. 830/8 (693 m²), Gp. 830/8 A (672 m²) und Gp. 830/8 B (675 m²), alle KG Tristach. Im Ergebnis der Beratungen hat der Gemeinderat einen vom Bürger- meister vorgetragenen Werkvertrag betr. Winterdienst grundsätzlich zur Kenntnis genommen und war einhellig damit einverstanden, dass der zukünf- tige Winterdienst auf dessen Basis or- ganisiert werden soll. Mit mehrheitlichem Beschluss hat der Gemeinderat eine Resolution „Wolf gefährdet Almwirtschaft“ verabschie- det. Der Gemeinderat weiß sich mit dieser Forderung in guter Gesellschaft mit einer Reihe von Gemeinderäten aus allen Tiroler Landesteilen und for- dert die Tiroler Landesregierung und den Tiroler Landtag zum unverzügli- chen Handeln auf. Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat für die Sanierung/ Aufweitung der Wiere Gemeindemittel in Höhe von max. € 3.000,-- freigege- ben. Die Maßnahmen sollen evt. vom BBA Lienz fachlich begleitet und mög- lichst in der vegetationsarmen Zeit durchgeführt werden. Zu der bei der Gemeinderatssit- zung am 20.05.2021 im Rahmen der Vertragsraumordnung beschlos- senen privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Tristach und Herrn Hermann Lugger, Dorfstraße 38a, 9907 Tristach, betreffend die im Bereich Sandspitzweg, Tristach befindlichen Grundstücke Gp. 1891, 1892 und 1893, alle KG Tristach, wurden geringfügige textliche Ände- rungen bzw. Klarstellungen mehrheit- lich beschlossen [Seite 1, Zeile 2 | Seite 3, Pt. VIII., 2. Absatz, Zeile 6, 4. Satz | Seite 5, Pt. XI., 4. Absatz, lit. b), 2. Zeile, 2. Satz]. Die bean- tragte Streichung des 2. Satzes auf S. 2, Pt. VI. „Bei einer entgeltlichen Veräußerung eines Eigenbedarfsgrund- stückes ist die Gegenleistung mit dem im Pt. VII. ausgewiesenen Kaufpreis- höchstbetrag gedeckelt.“ wurde mehr- heitlich abgelehnt, da die grundsätzli- chen Bedingungen für privatrechtliche Vereinbarungen im Rahmen der Ver- tragsraumordnung vom Gemeinderat klar definiert wurden und ein Aufwei- chen dieser Regelungen bzw. Abwei- chen davon nicht zuletzt im Sinne der Gleichbehandlung aller bisher betrof- fenen Grundeigentümer nicht gerecht- fertigt werden kann. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Bringungsgemein- schaft Kreithof-Dolomitenhütte eine außerordentliche finanzielle Unter- stützung im Betrag von € 3.000,-- als Beitrag zur Bedeckung der durch den strengen Winter bedingten Winter- dienstkosten 2020/21 zu gewähren. Die Stelle einer Assistenzkraft im Kindergarten Tristach wurde an Frau Bundschuh Eva, 9907 Tristach, mit einstimmigem Beschluss vergeben. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, mit Frau Oberkofler Si- mone, 9991 Dölsach, einen neuen, unbefristeten Dienstvertrag mit Wirk- samkeit ab 03.08.2021 abzuschlie- ßen (Beschäftigungsausmaß: 50 % bzw. 20 Wo.-Std.). Frau Oberkofler wird mit 01.11.2021 die Nachfolge von Finanzverwalter Achmüller Micha- el antreten. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, mit der Päd. Fachkraft Frau Meyer Eva-Carina, BA, 9900 Lienz, einen neuen Dienstvertrag mit Wirksamkeit ab 13.09.2021 abzu- schließen (Befristung bis 11.09.2022; Wochendienstzeit wie gehabt 85,73 % bzw. 34,29 Wo.-Std.). Der Gemeinderat hat den einstim- migen Beschluss gefasst, mit der Päd. Fachkraft Frau Tschapeller Lorena, 9900 Lienz, einen neuen Dienstver- trag mit Wirksamkeit ab 13.09.2021 abzuschließen (Befristung bis 11.09.2022; Wochendienstzeit

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