GZ_Leisach_2021_06

2 Liebe Leisacherinnen und Leisacher! Es füllen sich die Räume, es füllen sich die Flüsse, bekannte Töne und Abläufe kehren zurück und man kann erkennen, es geht wieder einer gewissen Normalität zu. Zum Glück ist die Zeit der Zurückgezogenheit und des Achtgebens wegen möglicher Ansteckungsgefahr beinahe vorüber. So rapide im Herbst die Zahl der Infizierten nach oben gegangen ist, so schnell ist sie beinahe wieder bei Null angekommen. Durch die Anzahl an Covid-Erkrankten auch in unserer Gemeinde war es erforderlich geworden, auch in Leisach Testungen durchzuführen. Ich glaube, eine gute Entscheidung. Zwar gab es Anlaufschwierigkeiten am ersten Testtag, für die sich Dr. Walder persönlich bei mir entschuldigt hat, doch prinzipiell kann man sagen, dass die vielen auch außerhalb von Leisach stam- menden Testpersonen Zeugnis dafür sind, dass sowohl die Lokalität als auch die Durchführung der Testungen positiv angenommen wurde. Wie dem Titelbild dieser Ausgabe unschwer zu entnehmen ist, ist eine runde Anzahl an Aus- gaben der Gemeindezeitung erreicht. Die Zählweise könnte vielleicht inkonsistent sein, aber egal. Die ersten Ausgaben wurden nicht nur als zwingend erforderlich, sondern auch als neutral und notwendig angenommen. Das war nicht immer so. Mittlerweile ist sie etabliert und neben der Niederschrift der Gemeinderatssitzung, in die – nebenbei gesagt – jeder Einsicht nehmen kann, ist sie im Umfang und Inhalt auf das Leben im Dorf erweitert worden und hat immer mehr auch archivarischen Charakter. Im Zuge der Umsetzung der VRV-2015 war es auch erforderlich und vorgeschrieben, eine Eröffnungsbilanz, entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015, zu beschließen. Dies erfolgte in der März-Sitzung des Gemeinderates. Um die dort angeführten Zahlen und Werte richtig zuzuordnen, ist es erforderlich, darauf hinzuweisen, dass die Vermögenswerte zum größten Teil aus immobilem Vermögen stammen, dessen Bewertung großteils über vorgegebene Werte des Landes Tirol und des Bundes vorgenommen worden ist. Zur Erklärung halte ich es für unumgänglich, darauf hinzuweisen, dass einerseits die öffentliche Infrastruktur, wie zum Beispiel Straßen, Brücken, Forstwege etc. und andererseits Gemeindehaus, Feuerwehrhaus, Volksschule und Kindergarten sowie Sport- und Freizeiteinrich- tungen nicht wie in wirtschaftlichen Unternehmen veräußerbares Betriebsvermögen sind. Aller- dings sind jene Vermögensteile, die einer marktbestimmten Tätigkeit zu Grunde liegen, sehr wohl auch betriebswirtschaftlich zu bewertendes Vermögen, das richtigerweise in der Bilanz gefordert und somit auch dargestellt wird. Wie oben erwähnt stammt die relativ hohe Vermögenssumme der Gemeinde Leisach aus der Bewertung von Grund und immobilem Vermögen, was auch und besonders dem Umstand geschuldet ist, dass die Gemeinde Leisach Eigentümerin großer, meist Schutzwaldflächen und weniger bis unproduktiver Flächen, wie z. B. der Kofelalm ist. Dieser Besitz stellt eigentlich kein verwertbares Betriebsvermögen dar, ist jedoch volkswirtschaftlich gesehen von großer Bedeutung. Zu sehr werde ich nicht in medias res gehen, aber nicht unerwähnt lassen will ich den Umstand, dass sich die Abschreibung für Abnutzung künftig sowohl in den Voranschlag als auch in der Rechnungslegung deutlich bemerkbar machen wird. Ausgenommen davon sind die Grundstücke, die, wie gesagt, zum Großteil volkswirtschaftlich, aber nicht betriebswirtschaftlich relevant sind. Das erste Mal wurde auch die Jahresrechnung, wie sie dem Bericht aus dem Gemeinderat zu entnehmen ist, in den drei folgenden Haushaltsarten dargestellt und beschlossen: Finanzierung- shaushalt (= Einzahlungen minus Auszahlungen) , Ergebnishaushalt (= Erträge minus Aufwen- dungen) und Vermögenshaushalt (= Vermögen plus Kapital) . Wenn sie auch sehr umfassend ist, Der Bürgermeister

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