GZ_Tristach_2021_06

(vom 16.03.2021) stellt sich wie folgt dar: AKTIVA: Langfristiges Vermögen € 16.623.999,30 plus Kurzfristiges Ver- mögen € 194.413,83 ergibt Summe Aktiva in Höhe von € 16.818.413,13. PASSIVA: Nettovermögen (Ausgleichspos- ten) € 15.586.372,25 plus Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers) € 355.331,23 plus Langfristige Fremd- mittel € 870.877,74 plus Kurzfristige Fremdmittel € 5.831,91 ergibt Summe Passiva in Höhe von € 16.818.413,13. Der vom Bürgermeister detailliert vor- getragene Rechnungsabschluss 2020, be- stehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorgegebenen Bestandteile (z.B. Vorhabensnachweis und Dienstpos- tennachweis) sowie der Kassenbestand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2020 in Höhe von € 285.147,29 wurden gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 genehmigt und einstimmig zum Beschluss erhoben. Der Gemein- derat hat weiters festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2020 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt; gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurden daher dem Bürger- meister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungsleger sowie den Kassieren Mi- chael Achmüller und Simone Oberkofler als Finanzverwalter für den ggst. Rech- nungsabschluss mit einstimmigem Be- schluss die Entlastung erteilt. Sitzung vom 20.05.2021 Mittels Power-Point-Präsentation hat Frau DI Veronika Oberwalder (Fa. KOALA) dem Gemeinderat den Erstentwurf der landschaftsplanerischen Neugestaltung des Gemeindeparks Tratte vorgestellt. Da- bei wurde u.a. auf folgende Punkte ein- gegangen: Wege, Nutzbarkeit i.Z.m. dem Kirchtag, einzelne Plätze mit vorgesehe- ner/definierter Nutzung, Beleuchtung, vor- geschlagene Materialien für die Wegbefes- tigung, Möblierung (Parkbänke etc. – u.a. ist eine neue, halbkreisförmige Sitzbank im Bereich der Linde geplant), Wasserthe- ma (Trinkbrunnen) sowie Art und Umfang der Bepflanzung. Der Park soll Radfahrern zugänglich sein. Elektroleitungen für die Beleuchtung sowie Wasserleitungen für den vorgesehenen Trinkbrunnen und einen evt. später hinzukommenden, künstlerisch gestalteten Brunnen sollen verlegt wer- den. Der vorgestellte Projektenwurf fand einhellig großen Anklang im Gemeinderat. Der Entwurf wurde debattiert, Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge vorgebracht und zur Diskussion gestellt. Eine diesbe- zügl. Arbeitssitzung wurde einvernehmlich für 27.05.2021 anberaumt. Lt. Verordnungsplan v. 17.05.2021, Planungsnummer 732-2021-00006, hat der Gemeinderat eine Flächenwidmungs- planänderung im Bereich der Grundstü- cke Gp. 827/1, 827/6, 827/7, 827/8, 827/14 und 827/2, alle KG Tristach, einstimmig beschlossen. Folgende Par- zellenteilflächen wurden jeweils von Frei- land § 41 in Wohngebiet § 38 (1) umge- widmet: Gp. 827/1 (rund 135 m²), Gp. 827/2 (rund 13 m²), Gp. 827/6 (rund 27 m²), Gp. 827/7 (rund 99 m²), Gp. 827/8 (rund 69 m²) und Gp. 827/14 (rund 72 m²). Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Die- ser Beschluss wird jedoch nur rechtswirk- sam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die bei der Bauausschuss- sitzung am 14.04.2021 erörterten Maß- nahmen zur Sanierung des Wastler Stadls im Rahmen des vorgegebenen budge- tären Rahmens wie folgt im Jahr 2021 umzusetzen: • Dach regendicht machen • Keine Dach-Dämmung • Auflattung, Ziegeleindeckung • Regenwasserablauf in öffentlichen Oberflächenwasserkanal • Außenhaut winddicht und mit dich- ter Verschalung • Einbringung Strom und Lichtverteilung hinter Verschalung • Betondecke nördlich bis Mitte Gebäu- de (Unterkante Betondecke 10 cm unter derzeitiger Tramdecke) • Verkabelung für Beleuchtung wird in Betondecke eingelegt • Altbestandboden wird entfernt • Be- stehender Fundamentring wird freigelegt • Einbringung einer Sauberkeitsschicht • Bodenisolierung mit XPS • Herstellung Bodenplatte mit Beton • Niveau +/- 0,00 = Altbestand des Betonstallbodens. • Zielvorgabe für heuer ist die Errichtung der Basisinfrastruktur bzw. die Realisierung grundlegender, wertsichernder Baumaß- nahmen. Eine dem Gemeinderat vom Bürger- meister in den wesentlichen Inhalten zur Kenntnis gebrachte, im Rahmen der Ver- tragsraumordnung abzuschließende, pri- vatrechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Tristach und Herrn Hermann Lugger, Dorfstraße 38a, 9907 Tristach, be- treffend die imBereich Sandspitzweg, Tris- tach befindlichen Grundstücke Gp. 1891, 1892 und 1893 wurde mehrheitlich be- schlossen. Die Grundstücke Gp. 1891 und 1893 stehen dem Grundeigentümer zum Eigenbedarf zur Verfügung (z.B. erb- rechtliche Entfertigung weichender Kinder, Errichtung eines eigenen Auszugshauses). Das Grundstück Gp. 1892 ist zu einem sozialverträglichen Kaufpreis zu veräußern (m²-Preis € 175,--). Der Verkauf des so- zialverträglichen Baugrundstückes wird auf der Homepage der Gemeinde Tristach öffentlich bekannt gemacht werden. Ab Zeitpunkt der Veröffentlichung können 4 GR-Beschlüsse | Neuer Termin 4-Tagesfahrt Juni 2021 Erwachsenenschule Tristach NEUER TERMIN für 4-TAGESFAHRT Die Erwachsenenschule Tristach bie- tet einen neuen Termin für unsere 4 Tagesfahrt in den Raum Bodensee an: Mo., 6. Sept. - Do. 9. Sept. 2021 Wir sind im ****Hotel Harrys Home in Dornbirn mitten im lieblichen, be- lebten Stadtzentrum untergebracht. Wir machen einen kulinarischen Aus- flug in den Bregenzer Wald und be- suchen Ravensburg, Friedrichshafen, Meersburg, Salem ... Der Preis für Busfahrt, 3 HP, Kurtaxe, Eintritte und Führungen, Frühstück, Abschlussessen, Reiseleitung und Überraschungen beträgt im DZ 420 € pro Person, im EZ 486 € . Alle müssen sich bitte nochmals, spätestens bis zum 15. Juli 2021 anmelden (Ende der Hotel Zim- mer Reservierung). Anmeldung: Tel. 0676/3734217 oder per E-Mail: osr. franzgruber@yahoo.com Wir freuen uns, wenn wieder alle bei dieser interessanten und gemütlichen Fahrt mitfahren. Es ist ein echt guter Termin! Susanne und Franz

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