GZ_Assling_2021_04

Der Gemeinderat der Gemeinde Assling hat in seiner Sitzung vom 30. März 2021 zu Punkt 21 der Tagesordnung gemäß § 63 Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) 2016, LGBl. Nr. 101/2016, zuletzt geändert durch LGBl. 116/2020, in Verbindung mit § 6 des Tiroler Umweltprüfungs- gesetzes (TUP), LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. 138/2019, beschlossen, den von DI Wolfgang Mayr, 9920 Sillian 86, ausgearbeiteten Entwurf vom 30.03.2021, Zahl: D/1620/2021, zur Fortschreibung 1 des örtlichen Raumord- nungskonzeptes der Gemeinde Assling während sechs Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt der Gemeinde Assling aufzulegen. Im Rahmen des Auflegungs- verfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 (1) TUP. Darstellung des wesentlichen Inhalts gemäß § 6 (4) lit. a TUP: Die Gemeinde Assling beabsichtigt im Rahmen der Fortschreibung 1 die Änderung des Örtlichen Raumordnungs- konzeptes in folgenden Bereichen: Gemäß den Bestimmungen des § 63 TROG 2016 und des § 6 (4) lit. b TUP ist der Entwurf zur Fortschreibung 1 des ört- lichen Raumordnungskonzeptes mit seinen maßgeblichen Unterlagen – Verordnungsplan, Erläuterungsbericht und Umweltbericht – während der Auflagefrist zu den Amtsstun- den mit Parteienverkehr im Gemeindeamt Assling zur allge- meinen Einsichtnahme aufzulegen und ist im Internet unter http://www.assling.at einzusehen. Ort und Zeit der Möglich- keit zur Einsichtnahme in den aufgelegten Entwurf: Gemein- deamt Assling, Unterassling 28, 9911 Assling, während der Amtsstunden. Die sechswöchige Auflage erfolgt vom 8. April 2021 bis einschließlich 20. Mai 2021. Hinweis nach § 6 (4) lit. c TUP: Jeder Berechtigte kann bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Assling, am 31. März 2021 Bürgermeister: Bernhard Schneider, MBA Da aufgrund der Coronabeschränkungen eine Gemeindeversammlung nicht abge- halten werden kann, können sich Interes- sierte zu einem Informationstermin mit Bürgermeister, Raumplaner und Amtslei- ter telefonisch im Gemeindeamt anmel- den. Seite 5 04/2021 Kundmachung über die Auflegung des Entwurfes der Fortschreibung 1 des örtlichen Raumordnungskonzeps Impressum Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling Herausgeber und Verleger: Gemeinde Assling Verlagsort: Unterassling 28, A-9911 Assling, Druck: A. Weger; Brixen/Südtirol Redaktion: Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, ver- treten durch Schriftleiter Josef Wurzer, Unterassling 55, 9911 Assling, E-Mail : achse@assling.at Die nächste Ausgabe der ACHSE erscheint voraussichtlich am Donnerstag, 01. Juli 2021 Redaktionsschluss : Donnerstag, 24. Juni 2021 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energie- fonds gefördert und im Rahmen des Programmes „Mikro- ÖV Systeme“ für den Nahverkehr im ländlichen Raum“ durchgeführt. Aus demMeldeamt Nächtigungsstatistik Geburten: 3 Sterbefälle: 2 Zuzug: 4 Wegzug: 14

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