GZ_Prägraten_2021_04

Seite 2 üblicher Ortsweise“. Die Kundma- chungsfrist von 2 Wochen wurde un- verändert beibehalten. Aus Gründen der Publizität wurde in der Tiroler Gemeindeordnung ange- ordnet, dass eine zweiwöchige Kund- machungsfrist neu zu laufen beginnt, wenn Dokumente in Folge einer tech- nischen Störung nicht ersichtlich wa- ren. Eine Rückkehr zur physischen Amtstafel ist jederzeit möglich. Elektronische Amtstafel in unserem Amtsgebäude Seit Jänner 2020 kann jede Gemeinde entscheiden, ob sie eine physische Amtstafel, etwa in Form eines Schaukastens, als Amtsta- fel vorsieht, bei der der Anschlag in Papierform die Rechtsfolgen der Kundmachung auslöst, oder ob die Amtstafel in elektronischer Form eingerichtet werden soll, auf der die kundzumachenden Inhalte entwe- der unmittelbar ersichtlich sind oder beispielsweise durch Bedienen ei- ner Bildschirmsteuerung ersichtlich gemacht werden können. Der Standort der Haupt-Amtstafel ist kundzumachen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Amtstafel un- eingeschränkt zugänglich ist. Als Standort hat sich der Vorraum im Gemeindeamt bewährt. Die elektronische Amtstafel wird bei uns in Form eines Touch-Bildschir- mes eingerichtet. Mit der Einführung der elektronischen Amtstafel erfolgt auch eine Anpassung der Bestim- mungen über die Kundmachungsmo- dalitäten: Künftig ist nicht mehr auf den „öffent - lichen Anschlag“ an der Amtstafel abzustellen. Hier entfällt die zusätzli- che Form der Kundmachung „in sonst Mit Beginn des Jahres 2005 ist eine neue Feuerpolizeiordnung in Kraft getreten. Dieses Landesgesetz regelt nach wie vor alle notwendigen Maß- nahmen zur Verhütung von Bränden. Als eine der wesentlichsten Änderun- gen auf dem Gebiet des Brandschut- zes stellt darin wohl die Abschaffung der regelmäßigen Feuerbeschau in privaten Objekten dar. Um aber den Brandschutz im privaten Bereich nicht ganz außer Acht zu lassen, gibt es die so genannte Hauptüberprü- fungspflicht durch den Rauchfang - kehrermeister. So sind die, gemäß Feuerpolizeiord- nung reinigungs- und überprüfungs- pflichtigen Anlagen, alle 5 Jahre durch einen befugten Rauchfangkeh- rer hinsichtlich der Brandsicherheit zu kontrollieren. Ein Befund, dass hof- fentlich alles in Ordnung ist, oder mit evtl. vorgefundenen Mängeln ist nach der Überprüfung an die Gemeinde und Sie als Kunde auszustellen. Sollten Sie mit dem Termin zur Durch- führung der Hauptüberprüfung Prob- leme haben, so können Sie sich mit mir in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass alle Räu- me in welchen sich Feuerstätten befinden oder durch die Kamine führen, zugänglich sein müssen. Die Hauptüberprüfung kostet gemäß Landestarif brutto € 34,74 Für diesbezügliche Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Festnetz: 04875 6184 Mobil: 0676 387 45 35 Feuerpolizeiliche Hauptüberprüfung im Juni 2021 Information des örtlichen Rauch- fangkehrers Kunststoffpresse Neu im Bauhof Seit kurzem ist unsere stationäre Pressanlage für Plastik-Wertstoffe in Betrieb. Bis zu 75 % des anfallenden Volu- mens können wir somit verdichten. Bisher waren wöchentlich ca. 22 Stück 600 Liter Container randvoll mit recyclebarem Plastik als Wertstoff zu transportieren. Zukünftig wird wahr- scheinlich 1 x im Monat ein 24 m³ Container voll gegen leer gewechselt. Wir bedanken uns bei der Umwelt- abteilung des Landes Tirol für die Förderung und beim Abfallwirt- schaftsverband für die Unterstützung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3