GZ_Kals_2021_03

Fodn Nr. 77 6 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 7 Beratung und Beschlussfassung ÖROK 1. Fortschreibung Mit Schreiben vom 6. Oktober 2020, Eingang 14. Oktober 2020, hat die Abt. Raumordnung uns die Begutachtung des Vorentwurfes der Fortschreibung des ÖROK übermittelt. Dieser bedarf nur wenige Punkte der Abklärung und kann somit in der nächsten GR-Sitzung beschlossen werden. Der Raumplaner DI W. Mayr hat sich diesbezüglich noch mit DI Michael Unterberger besprochen und die nötigen Korrektu- ren vorgenommen. Die Fortschreibung ÖROK wird dem Gemeinderat vollinhalt- lich durch den Raumplaner DI Wolfgang Mayr zur Kenntnis gebracht. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Kals am Großglockner gemäß § 63 Abs. 4 und 5 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, zuletzt geändert LGBL. Nr. 122/2019, in Verbin- dung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. 138/2019, den vom Planungsbüro archMAYRro ausgearbeiteten Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals am Großglockner vom 22.10.2020 während sechs Wochen (12.11.2020 bis einschließlich 24.12.2020) zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt der Gemeinde Kals am Großglockner aufzulegen. Im Rahmen des Aufle- gungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP. Darstellung des wesentlichen Inhaltes (gem. § 6 Abs. 4 lit. a TUP): Gemäß § 31c Abs. 2 TROG 2016 hat die Gemeinde Kals am Großglockner spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzep- tes dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschrei- bung hat gemäß § 31c Abs. 1 TROG 2016 für das gesamte Ge- meindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten. Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 25.10.2018, LGBl. Nr. 118/2018, wurde die Frist für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals am Großglockner gemäß § 31d Abs. 1 TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, auf 16 Jahre verlängert. Die Fortschreibung des ört- lichen Raumordnungskonzepts wäre vom Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner bis spätestens 12.06.2020 zu beschließen gewesen und hätte sodann der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werden müssen. Aufgrund von COVID-19, aber auch aufgrund von durch das Vorprüfungsverfahren verursachte Verzögerun- gen, konnte erst jetzt der Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals am Großglockner dem Gemeinderat zur Auflegungsbeschlussfas- sung vorgelegt werden. Als wesentliche Änderungen zum örtlichen Raumordnungs- konzept der Gemeinde Kals am Großglockner aus dem Jahr 2004 sind insbesondere die Bereitstellung von Flächen für die gewerbliche Entwicklung in den Ortsteilen Unterpeischlach (für größere Betriebe) und Lana (für innerörtliche Betriebe), die Erweiterung des Siedlungsgebietes in den Ortsteilen Lesach, Großdorf und Burg, die Bereitstellung von Flächen im Ortsteil Ködnitz für den objektgeförderten Wohnbau sowie die Ausweisung von Flächen zur touristischen Nutzung im Bereich Untere-Ködnitz zu nennen. Der vom Raumplaner Arch. DI Wolfgang Mayr ausgearbeitete Entwurf vom 22.10.2020 enthält die gemäß § 31 TROG 2016 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnun- gen geforderten Inhalte. Beschluss: einstimmig Vergabe Werkverträge Schneeräumung Warscher Christoph hat bis Anfang des Jahres 2020 die Schneeräumung für Unterpeischlach und Splittung von Ober- und Unterpeischlach ausgeübt, dies im Rahmen des Maschi- nenrings. Aufgrund Aufnahme Berufstätigkeit hat er die Schneeräumung zurückgelegt. VomMR wurde Ersatz durch Herrn Stocker besorgt. Splittstreuung mit gemeindeeigenem Streugerät hat weiterhin Warscher Christoph durchgeführt. Dies hat er nun ebenfalls zurückgelegt. Es gibt zwei Angebote durch Erdbeweger Josef Wibmer und Walter Holzer. Wibmer bietet Schneeräumung mit Allradtraktor um € 69,50 + 20 % somit 83,40 und Streudienst mit Allradtraktor um € 64,50 + 20 % somit € 77,40 (eigenes Gerät) an. Walter Holzer bietet Schneeräumung um € 65,00 inkl. mit 70 PS Traktor und Streudienst mit Gemeindegerät um € 45,00 an. Er würde dies im Rahmen MR (bäuerlicher Neben- erwerb) anbieten. Bei größeren Schneemengen wie bisher mit Kooperation Fa. Rosmarie Holzer. Ebenso würde er auch die Räumung und Splittstreuung für den Eggerweg überneh- men, welches fallweise Michael Oberhauser ausgeübt hat. Der Nachweis sollte mit GPS System oder ähnlichem nachgewie- sen werden. GV Egon Groder wird diesbezüglich mit Walter Holzer sprechen. Es muss ergänzt werden, dass der Stundenaufwand für Ober- und Unterpeischlach in normalen Wintersaisonen gering ist, daher sollte auch Kosten für Aufzeichnung im Rahmen bleiben. Der Vertrag wird dem GR zur Kenntnis gebracht. Der Werkvertrag mit Michael Oberhauser ist abgelaufen. Es hat Gespräche mit MR und Oberhauser gegeben, nun würde er 10 % über MR abrechnen und 90 % über Oberhauser im Rahmen des bäuerlichen Nebenerwerbs. Er bietet für Schnee- räumung, Splittstreuung und ev. Salzen dies um € 80,00 inkl. Mwst. an. Der Vertrag sollte wie gehabt für 5 Jahre abgeschlos- sen werden. Die Anschaffung einer Aufzeichnung mit GPS oder ähnlichem System sollte auch bei ihm vertraglich gere- gelt sein. Der Vertrag wird dem GR zur Kenntnis gebracht. Bei den Schneetransporten hat Georg Groder mitgeteilt nicht mehr zur Verfügung zu stehen und sollte dafür Ersatz mit Bernhard Bauernfeind gefunden werden. Dieser verrechnet die Gerätschaften über MR an die Gemeinde und Arbeits- leistung im Rahmen seiner Anstellung bei der Gemeinde Kals. Gerätschaft wird nach aktuellen Sätzen des MR ver- rechnet. Als dritter Fahrer für Schneetransporte hat bisher Philipp Jans fallweise fungiert, dieser steht nicht mehr zur Verfügung. Der Vorschlag dafür Egon bzw. Daniel Holzer zu nehmen zu den gleichen Preisen wie Schneeräumung wird von allen begrüßt. Aufgrund der vorliegenden Angebote wird vorgeschlagen, dass anHerrnWalter Holzer für den Zeitraumvon 5 Jahren die Schneeräumung von Unter- und Oberpeischlachmit € 65,00 inkl. 13 %Mwst. und Splittstreuungmit Streugerät Gemeinde um€ 45,00 inkl. 13 %Mwst. vergebenwird. Details lt. Vertrag. Der Gemeindevorstand hat dazu einen einstimmigen Beschluss für die Beauftragung von Walter Holzer gefasst. Der Vertrag mit Michael Oberhauser soll für 5 Jahre für das gleiche Räumgebiet ausgenommen Eggerweg für Räumung und Splittstreuung lt. Angebot mit € 80,00 inkl. Mwst. ver- geben werden. Ebenso wird beschlossen, dass er das im Besitz der Gemeinde befindliche Streugerät mit € 1.000,00 einmalig erwerben kann. Diesbezüglich hat der Gemeindevorstand einen einstimmigen Beschluss gefasst. Als Ersatz für Georg Groder sollte zukünftig Bernhard Bauern- feind im Rahmen seiner Anstellung bei der Gemeinde die Schneetransporte übernehmen und die Gerätschaft zu MR Sätzen verrechnen. Für allfällige Schneetransporte darüber hinaus sollte Daniel bzw. Egon Groder fungieren. Beschluss: einstimmig Abschluss Verträge LWL (Dark Fiber Vertrag) Der Ausbau der Breitband (LWL) Infrastruktur im Gemeinde- gebiet geht rasch voran. Es haben sich drei Betreiber gemeldet und sollten mit allen Verträge über die Nutzung von Licht- wellenleiter Fasern abgeschlossen werden. Dies sind Tirolnet GmbH, 6500 Landeck, GF Hermann Hammerl sowie IKB Inns- brucker Kommunalbetriebe AG, 6020 Innsbruck sowie der T-Mobile Austria GmbH, 1030 Wien. Alle drei Anbieter haben in Osttirol Vertragspartner. Ebenso wird mit allen drei ein Nutzungsvertrag über das Pas- sive FTTB/FTTH Netz (Passive Sharing) abgeschlossen. Die Konditionen entsprechen jenen die der PV 36 Lienzer Talboden abgeschlossen hat und Verträge wurden von der BBSA Breitband Service Agentur des Landes Tirol geprüft und empfohlen. Die Verträge werden vorerst auf 7 Jahre abgeschlossen (2021 – 2027) und wird pro Provider eine Netzgebühr von 0,54 €/lfm/ Phase entrichtet. Dies ist z. B. vom Umspannwerk Kalserbach bis Ortszentrale im Glocknerhaus Ködnitz eine Streckenlänge von 12.081 lfm und ergibt somit € 6.523,74/Jahr/Provider. Die Gebühr wird ab 1.1.2021 fällig, für das Jahr 2020 wurde im Vertrag verzichtet, weil derzeit noch wenige Hausanschlüsse versorgt sind. Ebenso wird mit der Fa. STW Spleisstechnik, 6065 Thaur, sie hat die Spleissarbeiten im Gemeindegebiet ausgeführt, eine Bereitschaftsvereinbarung abgeschlossen. Dazu sind wir ver- traglich verpflichtet, sie übernimmt vorerst zu monatlichen Bereitschaftskosten von € 100,00 den Bereitschaftsdienst „24 x 7“, Einsatzfälle nach Regiekosten. Langfristig müssen wir uns dafür noch Angebote einholen. Für die Gemeinde und deren Einrichtungen wie Bauhof, Kulturhaus, Alte Post, aber auch Kraftwerke und langfristig die Kalser Glocknerstraße sollte ein eigenes Gemeindenetz hergestellt werden. Dafür braucht es Einrichtungen. Bürgermeisterin würde gerne Michael Unterhuber, der uns IT-mäßig bisher auch betreut hat, um Angebot fragen und diesen aufgrund großer Vorkenntnisse und Zusammenarbeit mit der Firma Unterwurzacher den Vorzug geben, wenn die preislichen Unterschiede nicht zu groß sind. Weitere Gesprä- che haben mit Firma Kurzthaler stattgefunden. Die Einholung von technischer Beratung und Angebot bei Fa. Michael Unterhuber, wie von Bgm. in Erika Rogl vorgeschlagen wird einstimmig beschlossen, ebenso sollte die Gemeinde- verwaltung in dieser Angelegenheit weiter eigenständig Ent- scheidungen treffen können. Gemeinderatssitzungen Dienstag, 3. November 2020 Auszug aus den

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