GZ_Virgen_2021_03

63 Vereine Virger Zeitung gen, Kurse, Trainings,… stattfin- den dürfen, werdet ihr umgehend von uns informiert. Nachstehend ein Überblick über die derzeit gel- tenden Maßnahmen (Stand An- fang März 2021). In der Zwischenzeit wünschen wir euch alles Gute und viel Freude beim Sport! Eure Sportunion Virgen Sportarten und deren Ausübung Unt er welchen Bedingungen darf Sport ausgeüb t werden? Aktuell darf Sport nur betrieben werden •alleine (jederzeit), •mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Ab- stand), •mit dem/der nicht im gemeinsa- men Haushalt lebenden Lebens- partnerIn (jederzeit, ohne Ab- stand), https://www.sportaustria . at/de/schwerpunkte/mitglie- derservice/informationen-zum- coronavirus/faq-coronakrise/ – content-555 •mit einzelnen engsten Angehöri- gen (Eltern, Kindern und Ge- schwistern – jederzeit, ohne Ab- stand), •mit einzelnen wichtigen Bezugs- personen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand), •oder mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei ver- schiedenen Haushalten stam- men dürfen, zuzüglich deren minderjährige Kinder oder Min- derjährige, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht. Insgesamt darf Sport jedoch nur mit höchstens sechs Minderjäh- rigen (nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, mit zwei Meter Ab- stand) ausgeübt werden. Auf Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenom- men davon ist die Sportausübung. Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Out- door-Sportstätten betrieben wer- den. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 20 m 2 zur Ver- fügung stehen. Indoor-Sportstät- ten müssen geschlossen bleiben. Muss während der Sportausübung ein Abstand eingehalten werden? Zu Personen aus dem gleichen Haus- halt, zu LebenspartnerInnen, zu ein- zelnen Angehörigen und einzelnen wichtigen Bezugspersonen muss kein Abstand gehalten werden. Bei Zusammenkünften mit maxi- mal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjährige Kinder oder Min- derjährige müssen zwei Meter Ab- stand gehalten werden. Sind Wettkämpfe und Veranstal- tungen (Trainings, Kurse, Grup- pen) für Erwachsene oder Kinder erlaubt? Derzeit sind keine Veranstaltun- gen und geplanten Zusammen- künfte (außer Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, Lebens- partnerIn, einzelne Angehörige bzw. einzelne Bezugspersonen und maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zu- züglich deren minderjährige Kin- der oder Minderjährige), um Sport zu betreiben, erlaubt. Stand Anfang März 2021 Die verantwortlichen möchten die begeisterung für den Tennissport neu entfachen. Die Tennisplätz sind seit Anfang März bespielbar.

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