GZ_Tristach_2020_12
4 GR-Beschlüsse Dez. 2020 Der Gemeinderat hat die Ge- währung von Baukostenzuschüssen im Ausmaß von je 30 % des im Zu- sammenhang mit den jew. Bauvor- haben vorgeschriebenen Erschlie- ßungsbeitrages im Gesamtbetrag von € 1.045,60 einstimmig beschlossen. Die zwei Antragsteller erfüllen die vom Gemeinderat für die Zuschussgewäh- rung definierten Kriterien. Einstimmig hat der Gemeinde- rat die Gewährung einer Subven- tion für das „Kontaktkaffee“ (Anni Jungmann) für das Jahr 2020 im Betrag von € 300,-- beschlossen. Gem. vorliegender Ansuchen hat der Gemeinderat die Gewährung einer Förderung für die Anschaffung von Elek- tro-Fahrrädern (E-Bikes) an insgesamt 5 Antragsteller/innen im Betrag von je € 75,-- (gesamt: € 375,--) einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat den zwei An- suchen um Anschluss der Grundstü- cke Gp. 827/14 und 1867, beide KG Tristach, an die Gemeindetrinkwasser- leitung mit einstimmigem Beschluss stattgegeben. Herr Dipl.-Vw. Erich Mair, gericht- lich beeideter Kunstsachverständiger und Kunstsammler sowie ehemaliger Bürgermeister der Marktgemeinde Nußdorf-Debant, hat eine Original- Lithographie „Madonna“ von Albin Egger-Lienz für einen wohltätigen Zweck zur Verfügung gestellt. Der geschätzte Wert dieses Kunstwerkes beträgt zwischen € 25.000,-- und € 50.000,--. Die Lithographie wird am 29.01.2021 verlost, ein Los kostet € 20,--. Die gesamten Einnahmen aus dem Losverkauf fließen in soziale An- liegen. Der Gemeinderat hat einstim- mig beschlossen 10 Lose à € 20,-- (= € 200,--) seitens der Gemein- de Tristach zu erwerben. Liebe Gemeindebürger/-innen! Bitte unter- stützen auch Sie diese Aktion! Lose gibt es in allen Geschäftsstellen der DolomitenBank Osttirol-Westkärnten, beim Roten Kreuz Osttirol im Shop Urgestein sowie bei Dipl.-Vw. Erich Mair (E-Mail: chicco14@aon.at; Tel.: 0699/12871071). Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschus- ses, GR Christian Koller, vorgetrage- nen Bericht über die am 08.09.2020 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 02/2020 einhellig zur Kenntnis ge- nommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen mit den Kontoauszügen und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab kei- ne Mängel. An der KG-Grenze zu Lienz soll im Bereich Rauchkofelweg/Lienz, Höhe RLB-Gebäude Tristach (Lavanter Str. 6) die technische Voraussetzung zum Zusammenschluss der beiden Trink- wasserversorgungsanlagen der Stadt- gemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach baulich umgesetzt werden, womit im Notfall Trinkwasser von der jeweiligen Nachbargemeinde bezogen werden kann. Sitzung vom 05.11.2020 Gem. § 6, Abs. 1 der Tiroler Ge- meindeordnung 2001 (TGO), LGBl. Nr. 36/2001 idF LGBl. Nr. 109/2020 iVm § 7 Vermessungsgesetz hat der Gemeinderat mit Wirksamkeit ab 01.01.2021 eine Änderung der Ka- tastralgemeindegrenze zwischen der Gemeinde KG 85038 Tristach und der Gemeinde KG 85017 Lavant gem. La- geplan des Vermessungsamtes Lienz, Geschäftsfallnummer 993/2020/85, einstimmig beschlossen. Demnach soll das Gst. 1321/2, KG Tristach als Gst. 974 nach KG Lavant übertragen werden. Nach KG Tristach sollen von der KG Lavant folgende Übertragun- gen erfolgen: Gst. 429/3 KG Lavant als Gst. 1895 nach KG Tristach, Gst. 353 KG Lavant als Gst. 1896 nach KG Tristach und Gst. 352/2 KG Lavant als Gst. 1897 nach KG Tris- tach. Insgesamt kommen 2.139 m² von der KG Lavant zur KG Tristach und im Gegenzug 1.800 m² von der KG Tristach zur KG Lavant. Die Voraus- setzungen nach § 7 Abs. 2 TGO 2001 liegen vor. Diese KG-Grenzänderung ist von der Tiroler Landesregierung zu genehmigen. Einvernehmen herrscht zwischen den betroffenen Gemeinden dahingehend, dass eine vermögens- rechtliche Auseinandersetzung in die- sem Zusammenhang nicht erfolgt. Zur Errichtung einer Verkehrsinsel im Bereich Ortseinfahrt Tristach Ost hat der Gemeinderat einstimmig be- schlossen, von der r. k. Pfarrpfründe St. Laurentius Tristach eine Teilflä- che aus der Gp. 977, KG Tristach (EZ 172) im Ausmaß von 140 m² um € 4,-- je m² zu erwerben (Kaufpreis somit € 560,--). Diese Teilfläche soll in der Folge in das Eigentum der Lan- desstraßenverwaltung übertragen bzw. mit der Lavanter Landesstraße auf Gp. 1718, KG Tristach (EZ 162) verei- nigt werden. Die Gemeinde Tristach verpflichtet sich in diesem Zusam- menhang, die neue Zufahrt zum Gst. 977, KG Tristach, baulich zu errichten und von der Straße weg vorerst auf eine Länge von 12 m einen Unterbau herzustellen und die Abdeckung mit Asphaltgranulat auf ihre Kosten vorzu- nehmen. Sollte die Verkäuferin in Zu- kunft eine Asphaltierung dieser Fläche wünschen, ist die Gemeinde Tristach verpflichtet, die Fläche der benötigten Zufahrt auf ihre Kosten binnen einer angemessenen Frist ab Antrag der Ver- käuferin zu asphaltieren. Das Städt. Wasserwerk Lienz hat in der Lavanter Landesstraße die Ver- legung einer Hauptwasserleitung inkl. Querung der Landesstraße als Teilab- schnitt der Ringleitung mit Ringschlie- ßung in den Rauchkofelweg, Lienz, durchgeführt. Im Zuge dieser Bau- Impressum: Auflage: 750 Stück. Ergeht an alle Haushalte der Gemeinde Tristach. Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür- germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail: buergermeister@tristach.at, Tel. 0650/5495540. Layout: GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach. Satz: Hannes Hofer. Druck: Oberdruck Digi- tal Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach. Mitarbeiter dieser Ausgabe: Burgl Kofler, Franz Zoier, Mag. Georg Neudert, Walter Hofer, Han- nes Hofer. Anzeigeninfo: GRAFIK ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: office@ grafikzloebl.at . Hinweise, Reaktionen und Vor- schläge bitte an: Mag. Georg Neudert, Althu- berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515, E-Mail: cebs.ital@netway.at . Sämtliche Fo- tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt. Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 1. März 2021 Berichte und Beiträge, die in der nächsten Ausgabe des Koflkuriers Aufnahme finden sollen, können bis Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach vorzugsweise in digitaler Form übermittelt werden.
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