GZ_Praegraten_2020_12

Seite 3 Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 15.11.2020 Die Niederschrift der GR-Sitzung vom 9. Oktober 2020 (GR/005/2020) wird genehmigt und ordnungsgemäß un- terfertigt. (einstimmig) ----------------------------- Änderung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 2830, KG Prägraten a.G. (Luchterhandt) (einstimmig) ----------------------------- Neuerlassung eines Bebauungspla- nes im Bereich der Gp. 2316, KG Prägraten a.G. (Silvia und Johannes Mariacher) (einstimmig) ----------------------------- Die Ausführung (Prüfungsnieder- schrift Nr. 4/2020) werden vom Ge- meinderat zur Kenntnis genommen und die Haushaltsplanüberschreitung und deren Bedeckungen werden ge- nehmigt (einstimmig) Auf Antrag des Vorsitzenden wird der vorgelegte Untervoranschlag der Frei- willigen Feuerwehr Prägraten a.G. für das Haushaltsjahr 2021 genehmigt. (einstimmig) ----------------------------- Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung von Baumeister Wal- ter Stemberger für vorbereitende Maßnahmen beim Zu- und Umbau Kindergarten. Die in diesem Zuge ab- gerechneten Stunden sind bei Umset- zung ein Teil des Gesamtauftrages. Weiters beauftragt der Gemeinderat die Firma GemNova beim Bauvorha- ben Zu- und Umbau Kindergarten für vorbereitende Maßnahmen. Auch hier stellen die vorbereitenden Maßnah- men einen Teil des Gesamtauftrages dar. (einstimmig) ----------------------------- Auf Antrag des Vorsitzenden be- schließt der Gemeinderat der Pfar- re Prägraten a.G. einen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2.129,89 € zu gewähren (mehrheitlich) Anrainerverpflichtungen Nach den Bestimmungen des § 93 der Straßenverkehrsordnung haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten mit Ausnahme der Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften dafür zu sorgen, dass entlang ihrer Liegenschaft der Straßenrand in der Breite von 1 m in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäu- bert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut ist. Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes werden aus arbeits- technischen Gründen großteils auch diese Flächen von der Gemeinde geräumt und bestreut, obwohl die Anrainer / Grundeigentümer auf Grund gesetzlicher Bestimmungen selbst zur Räumung und Streuung verpflichtet sind. Winterdienst 2020/2021 in Prägraten a.G. Welche Verpflichtungen haben Anrainer? INFORMATIONEN Diese Vorgangsweise wird im Orts- gebiet auch vornehmlich in der Gemeinde Prägraten a.G. praktiziert. Dazu ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass • es sich dabei um eine unverbindli- che Arbeitsleistung der Gemeinde Prägraten a.G. handelt, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann; • die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrecht- liche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchfüh- rung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten Anrainer bzw. Grundeigentümer verbleibt; • eine Übernahme dieser Räum- und Streupflicht durch stillschwei - gende Übung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches Gesetz- buch (ABGB) hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Schneeablagerung Immer wieder kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Dis- kussionen bezüglich der Ablagerung von Schnee, der von Straßen und Gehsteigen auf Privatgrundstücke geschoben wird. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben Eigentümer bzw. die Verfü- gungsberechtigten die Ablagerung von Schnee und Abräummaterial, welche von benachbarten Straßen stammen, auf ihren Grundstücken zu dulden . Gerade auch bei Arbeiten mit der Schneefräse ist es unumgäng- lich, Schnee auf Privatgrundstücke zu fräsen. Schneeablagerungen auf Gemeindestraßen Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Anrainer ihren Schnee vom Vorplatz und auch von Gartenbereichen auf die Gemein- destraße räumen und somit zu einer Verschärfung der sowieso schon an- gespannten Schneelage auf diesen Straßen beitragen. Schnee vom privaten Grundstück auf der Straße zu „entsorgen“ ist nach der Straßenverkehrsordnung ausdrück- lich verboten . Personen, die diesen Vorschriften zuwiderhandeln, können, abgesehen von den Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder zur Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung ange- halten werden. Abschließend wird noch ersucht, keine Ablagerungen bei Hydran- ten vorzunehmen, damit bei Feuer- wehreinsätzen keine Behinderungen auftreten. Die Gemeinde von Prägraten a.G. bedankt sich im Voraus für das Ver- ständnis der Grundstückseigentümer im Interesse der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüs- sigkeit des Verkehrs.

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