GZ_Iselsberg_2020_10

BRANDSCHUTZ IN DER KALTEN JAHRESZEIT INFORMATIONEN FÜR UNSERE GEMEINDEBÜRGER Viele Wohnungen in Österreich werden in Einzelfeuerstätten mit üssigen und festen Brennstoffen beheizt. Man bezeichnet dies als Hausbrand. Von solchen Feuerstätten gehen aber auch Gefahren aus, welche die Sicherheit und die Umwelt gefährden. Es gibt daher eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien, welchedie Sicherheit beimHeizen gewährleisten sollen. LAGERUNG VON BRENNSTOFFEN  Holz, Kohle, Heizöl u.dgl. darf nicht in Stiegenhäusern, Durchgängen, Zugängen, in offenen Dachräumen sowie imNahebereich von Rauchfängen und Feuerstätten gelagert werden.  Ab einer Menge von 50 lt. (Fässer ab 20 lt.) darf Heizöl nur in nicht brennbaren, standsicheren, einwandigen Behältern, ab einer Menge von 300 lt. nur in ebensolchen doppelwandigen Behältern gelagert werden.  In abgeschlossenen Raumeinheiten darf bis zu 300 lt. Heizöl gelagert werden.  Mengen bis zu 800 lt. Heizöl dürfen nur mehr in brandbeständig ausgeführten, belüfteten Räumen im Erdgeschoß oder Kellergeschoß gelagert werden.  Abeiner Lagermenge von 800 lt. ist ein eigener entsprechendausgeführter Öllagerraumerforderlich. AUFSTELLUNG VON FEUERSTÄTTEN  Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister, welchen Rauchfang Sie benützen dürfen und ob der Rauchfang in Ordnung und für Ihre Feuerstätte geeignet ist. Der Querschnitt des Rauchfanges soll den Anforderungen Ihrer Feuerstätte entsprechen.  Beachten Sie bei der Aufstellung die entsprechenden Sicherheitsabstände der Feuerstätten und der Rauchrohre zu brennbaren Bauteilen - auch verputzte Holzwände bürgen Gefahren in sich, wenn sie ständig mit Wärme beaufschlagt werden.  Bei der Verwendung von "Strahlungsblenden" achten Sie bitte darauf, dass diese aus nicht brennbaren Materialien bestehen und die Luft dahinter zirkulieren kann, denn direkt an der Wand befestigte Platten haben keine Wirkung.  Verlegen Sie die Rauchrohre von der Feuerstätte zur Rauchfangeinmündung hin leicht ansteigend, wenn erforderlich, befestigen Sie die Rauchrohre!  Die Rauchrohre sind möglichst kurz zu halten, da es sonst zu starker Verrußung und zu Versottungen führen kann.  Bei vorhandenen brennbaren Bodenbelägen müssen an der Bedienungsseite der Feuerstätte sogenannte "Ofenbleche" oder anderwärtig nicht brennbare Beläge vorgelegt werden. RICHTIGER BETRIEB VON FEUERSTÄTTEN ALS BEITRAG ZUM UMWELTSCHUTZ  Die Leistung Ihrer Feuerstätte sollte den tatsächlichen Wärmebedarf nicht wesentlich überschreiten.  Verwenden Sie das für Ihre Feuerstätte geeignetste Brennmaterial!  Wird der Raum, in dem Ihre Feuerstätte aufgestellt ist, mit genügend Frischluft versorgt? Beachten Sie, dass Dichtungsmaßnahmen gegen Wärmeverlust auch die Frischluft für Ihre Feuerstätte nehmen können.  Beachten Sie bei Ölöfen den Zündvorgang, damit nicht zu viel Öl in den Verdampfer gelangen kann.  Bitte, verwenden Sie zum Anheizen keine brennbaren Flüssigkeiten, sondern verwenden Sie Papier ISELSBERGER GEMEINDEBOTE Ausgabe 44 | Oktober 2020 25 Zu den runden Geburtstagen von Georg Eder - 50er, Raphael Sporer und Lukas Walder - 20er, gratuliert die Feuerwehr recht herzlich und wünscht viel Gesundheit und Freude in unseren Reihen. Die Freiwillige Feuerwehr RUNDE GEBURTSTAGE

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3