GZ_Tristach_2020_06

gewährt (330 Stimmen für die ÖVP lt. Ergebnis Landtagswahl 2018 à € 0,36). Der Gemeinderat hat einstimmig bis auf weiteres die Gewährung einer Leis- tungszulage für den Gemeindearbeiter Herrn Georg Wendlinger im Betrag von monatlich € 100,-- netto beschlossen. Diese Entschädigung soll eine jährliche Steigerung in jenem prozentuellen Aus- maß erfahren, in dem die Löhne und Ge- hälter der Gemeindevertragsbediensteten jeweils angehoben werden. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für den GWA, Herrn Franz Amort ein Altersteilzeitmodell antragsge- mäß wie folgt zu gewähren: Zeitraum Al- tersteilzeit: 01.08.2020 bis 31.07.2021 (12 Mte.); Altersteilzeitmodell: 100 % Arbeitsleistung vom 01.08.2020 bis 31.01.2021, freigestellt vom 01.02.2021 bis 31.07.2021; Pensions- antritt: 01.08.2021; Beschäftigungsaus- maß über den Gesamtzeitraum: 50 %; Entlohnung in der Altersteilzeit: 75 %. Der Gemeinderat hat einstimmig fol- gende Reihung für die Vergabe der Stel- le eines Gemeindewaldaufsehers für die Waldaufsichtsgebiete der Gemeinden Tris- tach und Amlach beschlossen: 1. DI (FH) de Jel Sebastian (Fulpmes); 2. Walder Jonas (Sillian) und 3. Tscharnidling And- reas (Lavant). D.h., sollte Herr DI (FH) de Jel absagen, folgt Herr Walder, dann Herr Tscharnidling. Die Anstellung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jew. gül- tigen Kollektivvertrages für Waldaufseher. Der Rechnungsabschluss 2019 schließt im ordentlichen Haushalt (OH) mit Gesamteinnahmen in der Höhe von € 3.152.697,61 und Gesamtausgaben in der Höhe von € 2.974.667,28 ab. Ein Betrag von € 10.551,59 bildet ei- nen Einnahmenrückstand, es scheinen keine Ausgabenrückstände auf. Das tat- sächliche Jahresergebnis (Überschuss) im OH beträgt somit € 188.581,92. Der außerordentliche Haushalt (AOH) 2019 schließt mit Gesamteinnahmen in Höhe von € 1.138.241,16 und Gesamt- ausgaben in Höhe von 1.263.241,16 ab. Die Einnahmenrückstände betragen € 125.000,00, es scheinen keine Aus- gabenrückstände auf. Das Jahresergeb- nis im AOH lautet somit auf € 0,--. Das Gesamtergebnis-Rechnungs (=SOLL) Abschluss OH und AOH beträgt da- her € 188.581,92. Der Kassenbe- stand per 31.12.2019 belief sich auf € 31.591,19. Der Rechnungsabschluss 2019 wurde gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 vom Gemeinderat wie vom Bür- germeister ausführlich vorgetragen ein- stimmig genehmigt und zum Beschluss erhoben. Weiters hat der Gemeinderat festgestellt, dass der RA 2019 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt. Gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurde dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungsle- ger sowie dem Kassier Michael Achmüller als Finanzverwalter für den Rechnungs- abschluss 2019 mit einstimmigem Be- schluss die Entlastung erteilt. Juni 2020 GR-Beschlüsse | Eine Blumenwiese für jeden Garten 5 H eimische Wildblumen können im Garten ein Ma- gnet für Schmetterlinge, Hummeln oder Schweb- fliegen sein. Und diese sind wiederum wertvolle Nahrung für Vögel, Eidechsen oder Igel. Ein absolutes Muss für den Naturgärtner und die Naturgärtnerin. Zum Thema „Blumenwiesen anlegen“ kursieren viele Informationen, die oft nicht zum gewünschten Erfolg füh- ren. „Auf zwei Dinge muss man un- bedingt achten: Richtige Boden- vorbereitung und Saatgut aus heimischen Wiesenpflanzen! “, so Matthias Karadar, Leiter des Projektes „Natur im Garten“ im Tiroler Bildungsforum. Auf einem sonnigen Fleck muss man zunächst den Rasen entfernen. Die nun fehlenden 5 – 10 cm können mit Sand oder fei- nem Schotter aufgefüllt werden. Diese Substrate enthalten keinen Stickstoff und keine potentiell später störenden Pflanzen- samen oder Wurzeln. Ideale Bedingungen! Nun kann eingesät werden. Hier empfiehlt es sich, das Saatgut mit einem unkrautfreien Grünschnittkompost zu strecken. Dieser speichert Wasser und die Samen keimen besser. In den ersten Wochen gießen kann man, muss man aber nicht. Heimische Wildpflanzen sind hart im Nehmen. Auch Frost macht ihnen nichts aus. Idealerweise sät man aber im Frühling oder Herbst, wenn es noch Tau am Morgen gibt. Geduld muss man aber mitbringen. Das Saatgut heimischer Wildpflan- zen keimt frühestens nach 4 Wo- chen! Klassische „Unkräuter“, die man aus dem Gemüsebeet kennt, und auch Weißklee sollten in den ersten zwei Jahren ent- fernt werden. Ansonsten wird nur 2 Mal im Jahr gemäht. Im ersten Jahr reicht aber einmal! Die einfachste Methode ist aber immer noch: Den Rasen einfach wachsen lassen! Vor allem auf ausgemagerten, „schiachen“, Ra- senflächen kommen oft wahre Pflan- zen-Schätze wie Margeriten, Hornklee oder Leuenzahn zum Vorschein. Mehr zum Thema „Natur im Garten“ sowie den Veranstaltungskalender mit spannenden Vorträgen finden Sie unter: www.naturimgarten.tirol . Eine Blumenwiese für jeden Garten F o t o © M a t t h i a s K a r a d a r

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