GZ_Sillian_2020_07

BLICK Ein 4 Öffnungszeiten/Sprechstunden 2020 der Marktgemeinde Sillian Mutter-Eltern-Beratung Die Mutter-Eltern-Beratungen finden ab Juli 2020 wieder statt. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Sillian. Bezirksforstinspektion Osttirol Förster Ing. Thomas Gradnig für die Gemeinden des Försterbezirkes Sillian-Gailtal (Sillian, Heinfels, Kartitsch, Obertilliach und Untertilliach) jeden Montag von 14.00 bis 17.00 Uhr Sprechtage der Notare jeden Dienstag von 10.00 - 12.00 Uhr Dr. Hans-Peter Falkner 04852/65522 - jeweils ungerade Woche Informationen zu anderen Sprechtagen finden Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Sillian unter www.marktgemeinde-sillian.at. Öffnungszeiten der Marktgemeinde Sillian Montag – Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag bis Freitag ist nachmittags kein Parteienverkehr Aus der Gemeindestube 20.11.2019 • Dem Ersuchen von Herrn Erwin AICH- NER, vlg. Tölderer, Strassen, um Ver- längerung des befristeten Mietverhält- nisses für Herrn Johann SENFTER in der gemeindeeigenen Wohnung in der kleinen Kaserne, Sillian Nr. 67, um ein halbes Jahr, wird mit einer Verlängerung bis 31. Mai 2020 nachgekommen – ein- stimmiger Beschluss. • Dem Ersuchen von Herrn Architekt DI Wolfgang MAYR, 9920 Sillian Nr. 105 um Verlängerung des Mietverhältnisses über die Räumlichkeiten des leerste- henden Gastlokales PICK NICK OSSI im Kulturzentrum Sillian zur Nutzung als Büro um 1 Jahr bis 31.12.2020 wird mit einer 10%igen Mietzinserhöhung nach- gekommen – einstimmiger Beschluss. • Dem Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der SOLIDA Raiffeisen-Immo- bilien-Leasing GmbH. und Herrn Martino ALBERTINI sowie Frau Noelle REITERER, I-39039 Niederdorf, über die neugebil- dete Gp. 932, KG Arnbach, im Ausmaß von 1.500 m², wird hinsichtlich Einräu- mung eines Vorkaufsrechtes zugunsten der Marktgemeinde Sillian zugestimmt - einstimmiger Beschluss. • Dem Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der SOLIDA Raiffeisen-Immo- bilien-Leasing GmbH. und Herrn Johann FÜRHAPTER, Unternehmer, Arnbach Nr. 8, 9920 Sillian, über die restliche Gp. 739/2, KG Arnbach, im Ausmaß von 1.700 m², wird hinsichtlich Einräumung eines Vorkaufsrechtes zugunsten der Marktgemeinde Sillian zugestimmt - einstimmiger Beschluss. • Ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss vom 11.04.2019 über die Auftragsver- gabe für die Verlegung des Oberflächen- wasserkanales in der Gemeindestraße Gp. 771, KG Arnbach, GEWERBEGEBIET ARNBACH-HUBEN, werden die Mehrko- sten der Fa. PORR Bau GmbH. von rund € 28.000,00 durch Errichtung von wei- teren Infrastruktureinrichtungen sowie für die aufwendigere Ausführung nach- träglich genehmigt - mehrheitlicher Be- schluss. • Über Ersuchen von Herrn Anton BOD- NER, Sillian Nr. 80, wird der Bebauungs- plan im Bereich der Gp. 92 und Bp. 70, KG Sillian - erlassen lt. Gemeinderats- beschluss vom 29.07.2009 – aufge- hoben und ein neuer Bebauungsplan im Bereich der Gp. 92, KG Sillian, er- lassen – Bereich BODNER-Wohnhaus und Betriebsgebäude - einstimmiger Beschluss. • Auf Grund einer Entscheidung des Ver- fassungsgerichtshofes werden über Empfehlung des Amtes der Tiroler Lan- desregierung hinsichtlich ELEKTRONI- SCHEM FLÄCHENWIDMUNGSPLAN die erstmalige elektronische Kundmachung des (gesamten) Flächenwidmungs- planes im Jahre 2015 und ebenso die seither erfolgten Einzeländerungen der Marktgemeinde Sillian bestätigt - ein- stimmiger Beschluss. • Nach Maßgabe des TIROLER FREIZEIT- WOHNSITZABGABEGESETZES (TFWAG) - vom 8. Mai 2019 - LGBl. Nr. 79/2019 – werden mit Verordnung über die Er- hebung der Freizeitwohnsitzabgabe folgende Beitragssätze für den Bereich der Marktgemeinde Sillian festgesetzt – einstimmiger Beschluss. Je Nutzfläche: bis 30 m² = € 120,00 / 30 m² bis 60 m² = € 240,00 / 60 m² bis 90 m² = € 348,00 / 90 m² bis 150 m² = € 504,00 Euro / 150 m² bis 200 m² = € 708,00 / 200 m² bis 250 m² = € 912,00 / mehr als 250 m² = € 1.104,00. • Die FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Marktgemeinde Sillian wird wie folgt per 1. Jänner 2020 geändert: Er- höhung der Graböffnungsgebühren von € 563,00 auf € 570,00 und die Grabbe- nützungsgebühren werden um jeweils Auszüge aus den Gemeinderatsbeschlüssen Förster Konrad Leiter für die Gemeinden des Försterbezirkes Pustertal-Villgratental (Anras, Abfaltersbach, Strassen, Ausservillgraten und Innervillgraten) jeden Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Mag. Markus Mayr 04852/62664 - jeweils gerade Woche

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