GZ_Praegraten_2020_07

Seite 4 Das Jahr ist zur Hälfte herum und es wurde schon einiges geschafft an Schadholz aufzuräumen. Danke auch den Mitarbeitern des TVBO, die bei den Wanderwegen alles versuchen, diese für unsere Freizeitaktivitäten und auch den Gäs- ten der kommenden Saison begehbar zu machen! Für die Gemeinde ist ab sofort eine zweite heimische Partie verfügbar, die über den Maschinenring Boden- zugaufträge übernimmt. Diese kann bei Bedarf auch gerne von Waldbesitzern, die entweder keine Zeit finden oder nicht über die technischen Mittel verfügen, geordert werden. Die Obmänner/Frauen von Agrarge- meinschaften sowie Bringungsge- meinschaften sind ebenfalls aufgefor- dert selbsttätig die Wiederherstellung der Wege und das Entfernen von Schadholz zu organisieren. Dabei stehe ich gerne beratend zur Seite, was nicht heißt: „Des tüsch eh du!“ Wie bei der Forsttagsatzung heuer treffend gesagt wurde: „Eigentum ver- pflichtet!“ Durch die bald sommerlichen Tem- peraturen wird auch der Käferflug begünstigt, teilweise hat er sich schon eingebohrt. Die Vermehrung gilt es unbedingt hintanzuhalten, was nur durch ent- fernen bzw. unfängisch machen vom Schadholz gelingt, indem man es teilentrindet und entastet. In nächster Zeit wird auch ein Seilkran seine Arbeit als erstes im Schutzwald der Gemeinde aufnehmen. Waldbe- sitzer die ebenfalls einen benötigen, können sich bei mir melden. Hier wäre es wünschenswert Gemeinschafts- partien auf die Füße zu stellen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Schutz-WALD Info GWA Markus Mariacher Elementarschäden - Anträge! Für die Schneebruchschäden im Wald im November 2019 ist für die Elemen- tarschadensabwicklung wieder die Abwicklung über Festmeter vorgesehen. Bedingungen: Das Schadholz muss tatsächlich aus dem Wald abtransportiert werden. Die Mindestschadenshöhe muss € 500,00 betragen. Je nach Schwierigkeit der Bringung sind Beträge von € 8.- bis € 30.- pro Festmeter vorgesehen. Es wer- den z.B. für die Bodenbringung € 10.- pro Erntefestmeter ausgezahlt. Zudem gibt es einen Zuschlag von € 5.-pro Festmeter für junge (hiebsunreife) Bestän- de. Für die Abrechnung der Elementarschäden ist unbedingt das amtliche Abmaß des Waldaufsehers notwendig. Diese Abrechnung ist zugleich mit dem Antrag bis spätestens 10.12.2021 abzugeben. Achtung: Bei Schäden an Waldwegen oder Flurschäden muss der Antrag 6 Monate nach Schadenseintritt abgegeben werden. Die Mindestschadenshöhe muss € 1.000.- ausmachen. Die Antragsformulare liegen bei der Gemeinde auf oder können von der Home- page des Landes Tirol www.tirol.gv.at heruntergeladen werden. Für weitere Fragen und Beratungen vor Ort stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! GWA Markus Mariacher Mail: waldaufseher@praegraten.info Telefonnummer: 0680/321 88 82 Montag bis Freitag von 07:00 Uhr -17:00 Uhr Achtung! Gefahr durchWaldarbeit Information der Bh Lienz Sperrgebiete dienen der Sicherheit der Bevölkerung Die Aufarbeitung des Schadholzes ist mit einer Reihe von Einschränkungen und Gefährdungen verbunden! Es wird an alle Waldbesucher appel- liert, die Gefahren durch Arbeiten im Bestand im eigenen Interesse ernst zu nehmen. Hinweistafeln sind aus- nahmslos zu beachten und gesperrte Flächen unbedingt zu meiden. Unachtsamkeit und falsche Neugier können tragisch enden. Außerdem sieht das Gesetz bei Nichtbeachtung Strafen vor! Da sich die Schäden auf alle Waldge- biete in ganz Osttirol erstrecken, ist überall mit den angeführten Gefahren und Einschränkungen zu rechnen. Die derzeitige Situation wird weit bis ins Jahr 2021 hinein andauern. Es wird daher im eigenen Interesse und im Interesse aller Osttiroler Wald- besitzerInnen um Verständnis und Konsequenz bei der Einhaltung der Sperren gebeten.

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