GZ_Thurn_2020_04

Seite G EMEINDE Aus der Gemeindestube GR-Sitzung am 26. November 2019 Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen) Erweiterung Wasserversorgungs- anlage – Grundsatzbeschluss – Bau- und Finanzierung Im Bereich des bestehenden Hoch- behälters im Ortsteil Prappernitze ist geplant, die Wasserversorgungsan- lage durch die Errichtung eines neuen Hochbehälters, das Projekt wurde durch das Büro DI. Arnold Bodner ge- plant, zu erweitern. Geplant ist die Durchführung der Bau- arbeiten in den Jahren 2020 und 2021. Dazu fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse: Das Bauvorhaben „Erweiterung Was- serversorgungsanlage Thurn“, lt. Pro- jekt DI. Arnold Bodner, wird in den Jah- ren 2020 und 2021 mit geschätzten Baukosten in Höhe von 600.000 € netto ausgeführt. Die Finanzierung der Baukosten wird wie folgt durchgeführt: Jahr 2020 2021 Kosten 300.000 € 300.000 € WLF 150.000 € 150.000 € Bedarfszu- weisungen 100.000 € 100.000 € Landes- förderung 24.000 € 24.000 € OHH 26.000 € 26.000 € Abstimmungsergebnis: einstimmig Erlassung eines Bebauungsplanes in der Zauche Die Familie Gabriela und Florian Unter- lercher plant den Zu- und Umbau beim Gebäudebestand auf Gp. 221/5. Auf ihrem Grundstück besteht bereits ein gültiger Bebauungsplan. Damit die Ab- stände auch zum Nachbargrundstück, Gp. 221/4, eingehalten werden kön- nen, muss auch für dieses Grundstück ein Bebauungsplan erlassen werden. Dazu wurden im Vorfeld Gespräche bezüglich der Erlassungen eines Be- bauungsplanes zwischen den beiden Nachbarn geführt. Beschluss des Gemeinderates, die Erlassung eines Bebauungsplanes für die Gp. 221/4, KG. Thurn, zu geneh- migen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Bestätigung des erstmalig elektro- nisch kundgemachten Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Thurn Durch Entscheidungen des Verfas- sungsgerichtshofes mussten das Tiro- ler Raumordnungsgesetz 2016 und die Plangrundlagen- und Planzeichenord- nung novelliert werden. Durch diese Entscheidungen des VfGH sind auch die erstmalige elektronische Kund- machung des gesamten Flächenwid- mungsplanes im efwp und die bereits erfolgten Änderungen des Flächen- widmungsplanes im efwp betroffen. Diese sind nun nachträglich nochmals von der Gemeinde zu beschließen und kundzumachen. Der Gemeinderat bestätigt mit diesem Beschluss den am 31. Mai 2016 erst- malig elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplan der Gemeinde Thurn in der am 15. November 2019 geltenden Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Prüfung der erfolgten Kundmachungen im eFläwi auf Übereinstimmung Der Gemeinderat der Gemeinde Thurn hat die Aufstellung der erfolgten Kund- machungen im elektronischen Flä- chenwidmungsplan auf ihre Überein- stimmung mit dem bisher elektronisch kundgemachten Flächenwidmungs- plan geprüft und bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ansuchen um Baukostenzuschuss Beschluss des Gemeinderates, das Ansuchen um die Gewährung eines Baukostenzuschusses an Herrn Lukas Steiner abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Festlegung Kaufpreis für Grund- stücke im Mußhauserfeld Der Gemeinderat schlägt vor, die südlich gelegenen und bereits parzel- lierten Grundparzellen im Mußhauser- feld aufgrund ihrer besseren Lage mit einem höheren Kaufpreis zu veräu- ßern und dafür 15 % auf den derzeit geltenden Kaufpreis aufzuschlagen. Derzeitiger Kaufpreis lt. Tiroler Bo- denfonds ist 145 €/m². Der Kaufpreis würde sich dadurch auf 167 €/m² er- höhen. Beschluss des Gemeinderates, einen Aufschlag von 15 % auf den vom Tiro- ler Bodenfonds festgesetzten Quadrat- meterpreis für die südlich gelegenen Grundstücke, dazu gehören die Gpn. 916, 917, 918, 919, 920 und 921, KG. Thurn, im Mußhauserfeld festzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Auflassung der Kundmachungs- tafeln in den Ortsteilen Oberdorf und Zauche Die Tiroler Gemeindeordnung wurde novelliert. Zukünftig ist gem. § 60 a, TGO, nur noch beim Amtsgebäude des Gemeindeamtes eine Amtstafel einzurichten. Auf der Homepage der Gemeinde wer- den ebenfalls alle Informationen kund- gemacht, die an der Amtstafel ange- schlagen werden. Der Gemeinderat beschließt folgende weitere Vorgangsweise: Die Kundmachungstafeln in den Orts- teilen Oberdorf und Zauche werden vorerst aufgelassen. Auf beiden Kund- machungstafeln wird ein Hinweis an- gebracht, dass zukünftig aufgrund der Änderung der Tiroler Gemeinde- ordnung Kundmachungen, Ausschrei- bungen, Verlautbarungen und Infor- mationen nur noch an der offiziellen Kundmachungstafel der Gemeinde Thurn beim Gemeindezentrum Thurn, Dorf 56, sowie auf der Homepage der Gemeinde Thurn verlautbart werden. Sollten viele Beschwerden über die vom Gemeinderat beschlossene Än- derung erfolgen, sollen in den beiden Ortsteilen neue und größere Tafeln für die Kundmachung der Informationen errichtet werden. Abstimmungsergebnis: 10 : 1 LWL-Ortsnetz - Verlängerung Gratishausanschluss Der Gemeinderat beschließt, bis auf weiteres keine Gebühr für den Haus- anschluss an das LWL-Ortsnetz einzu- heben. Abstimmungsergebnis: einstimmig

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