GZ_Nußdorf-Debant_2020_05

Mai 2020 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 96. Ausgabe 43 Serviceleistungen und Informationen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant LÄRMVERORDNUNG Für die Marktgemeinde Nußdorf-Debant gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine LÄRMVERORDNUNG, die wir in Erinnerung rufen dürfen: Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbeläs- tigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. Septem- ber nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des gan- zen Jahres untersagt. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirt- schaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen. INFOS ZU ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN Aufgrund der Corona-Beschränkungen sind derzeit keine öffentlichen Veranstaltungen zulässig und es wurden auch zahlreiche Veranstaltungen in unserer Marktgemeinde abgesagt. Sobald wieder Veranstaltungen möglich sind, wer- den wir diese in Gemeinderundschreiben bzw. auf unserer Homepage selbstverständlich wieder wie gewohnt ankün- digen. REISEPASS UND PERSONALAUSWEIS g Erledigung Ihres Reisepass- oder Personalausweis-Antrages direkt am Gemeindeamt g Abwicklung des Antragsverfahrens über das Gemeindeamt g Das Reisedokument wird Ihnen per Post binnen 5 bis 7 Werktagen übermittelt. Da der alte Reisepass direkt bei der Behörde entwertet wird, ist zu beachten, dass Sie im Zeitraum bis zur Zustellung des neuen Reisedokuments über keinen Reisepass verfügen. BANKOMATKASSE Über die Bankomatkasse ist es auch möglich, Zahlungen wie zum Beispiel Müll- und Kleidersäcke, Stempelgebühren, Gebühren für Passanträge, Vorschreibungsbescheide usw. bequem mittels Banko- matkarte zu tätigen. Auch erhaltene Abgabenbescheide können so direkt am Marktgemeindeamt beglichen werden. Manfred Stotter Parteienverkehr: Marktgemeindeamt - Zimmer 2 MO-FR 08.00 - 12.30 Uhr DO 16.00 - 19.00 Uhr Bei Bedarf kann auch ein Termin außerhalb dieser Zeiten (nachmittags) vereinbart werden. Telefon: 04852/62222-77 e-mail: m.stotter@nussdorf-debant.at

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