GZ_Assling_2020_02

ACHTUNG – gesetzliche Änderungen für das Halten von Hunden Die Tiroler Landesregierung hat im Dezember das Landespo- lizei-Gesetz geändert. Hauptgesichtspunkt der gegenständ- lichen Novelle sind Maßnahmen zur Abminderung der Gefährdung von Menschen und Tieren im Zusammenhang mit der Haltung von Hunden. Ergänzend zu den derzeit in Geltung stehenden Bestimmungen werden folgende weitere Maßnah- men nun per Gesetz geregelt:  der generelle Leinenzwang an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften,  die Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten mit grö- ßeren Menschenansammlungen,  die Möglichkeit, den Haltern von auffälligen Hun- den, neben dem Leinen-und/oder Maulkorbzwang, weite- re Maßnahmen, wie insbesondere „Hundeschulungen“ oder tierärztliche Untersuchungen, vorschreiben zu kön- nen.  die verpflichtende Absolvierung einer theoretischen Ausbildung über Hundehaltung für „Neueinsteiger“ (erst- malige Hundehaltung) Nach den bisher geltenden Bestimmungen konnten Gemein- den einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang für bestimmte Gemeindegebiete verordnen. Nunmehr gilt an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften , ausgenommen in ausgewiesenen Hundefreilaufzonen, ein genereller Lei- nen- oder Maulkorbzwang . An öffentlichen Orten , an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden (jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielplätzen etc.), gilt zusätzlich zur Leinenpflicht eine Maulkorbpflicht . Kleinhunde können statt mit Leine und Maulkorb auch in geeigneten geschlossenen Behältern mitge- führt werden. Der Begriff der geschlossenen Ortschaft wird in der Tiroler Bauordnung 2018 und im Tiroler Naturschutzge- setz 2005 definiert und umfasst im Wesentlichen das bewohn- te Gebiet einer Gemeinde. Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Dienst- sowie Jagdhunde sind im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Ausbildung und Einsatz) von den bestehenden Geboten des Leinen- und/oder Maulkorbzwanges ausgenommen. Dem Halter eines als auffällig beurteilten Hundes können künftig neben dem Leinen- und/oder Maulkorbzwang weitere geeignete Maßnahmen vorgeschrieben werden. Dabei sind insbesondere Hundeschulungen und tierärztliche Untersu- chungen anzuführen, zumal aus fachlicher Sicht Hunde viel- fach als Folge von körperlichen Beschwerden (insbesondere Schmerzen) auffällig werden. Alle vorhin genannten Regelungen sind bereits in Rechtskraft. Der Sachkundenachweis Völlig neu ist, dass für Personen, die erstmals einen Hund halten („Hunde-Neueinsteiger“) , die Absolvierung einer verpflichtenden theoretischen Ausbildung zur Hundehal- tung eingeführt wurde. Der Nachweis über eine entspre- chende Ausbildung ist der Behörde bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes vorzulegen. Sinn und Zweck die- ses (zeitlich eingeschränkten) Kurses soll es sein, neue Hunde- besitzer auf die mit der Hundehaltung verbundenen Aufgaben und Pflichten hinzuweisen. Darüber hinaus soll diese Ausbil- dung auch Hinweise im Hinblick auf die gewählte Hunderasse geben. Hintergrund dieser neuen Regelung sind die Feststellungen zahlreicher Experten, wonach Hundehalter sich vielfach nicht bewusst sind, welche Aufgaben allgemein mit der Hundehal- tung verbunden sind bzw. ob die gewählte Hunderasse über- haupt für sie passend ist. Diese Regelung tritt mit 01.04.2020 in Kraft. Seite 4 02/2020 Eine wunderbare Wintersaison neigt sich dem Ende zu und der Frühling scharrt geradezu schon in den Startlöchern, zwar zu früh für die Natur, aber doch unaufhaltsam. Ich möchte mich auf jeden Fall bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass man den vielfältigsten Wintersportarten in Assling mit viel Begeisterung und Freude frönen konnte: Danke an die fleißigen Leute vom Schilift Compedal und der Union Raika Compedal für die Präparierung der Schipisten, des Rodelwe- ges, der Tourenrouten und für die super organisierten sportlichen Bewerbe, danke an das Schihüttenteam und das Team vom Gasthaus Bärenwirt für die gute Bewirtung, danke an Sepp Theurl, den ESV Thal und ESV Mittewald für die Eislaufplätze und danke an alle, die hier nicht erwähnt sind, aber doch mitgeholfen haben! Bgm. Bernhard Schneider, MBA Sprechstunde des Bürgermeisters Terminvereinbarungen unter 04855/8209-10 Sprechstunden des Gemeindewaldaufsehers Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr Tel. Nr.: 8209 Durchwahl 23 oder Mobiltel. 0664/5318409 Sprechstunden Pflegedienstleitung des Sozialsprengels MO bis FR: 10:30 bis 11:30 Uhr im Sprengelbüro Telefonische Anmeldung unter: 04855-8133 Fortsetzung von Seite 2: ...der Bürgermeister Amtliche Mitteilung zur Hundehaltung

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