GZ_Praegraten_2020_03

Die Schadereignisse Sturm „Vaia“ von 2018 und der Schneedruck im vergangenen Herbst haben gezeigt wie wichtig „lebendige“ Waldwirt- schaft in unserer Gemeinde ist und immer mehr wird. Durch immer zahlreicher werdende extreme Wetterlagen - sei es Tro- ckenheit, Sturm, Regen, Hagel oder Schnee - wird die Schutzfunktion un- serer Wälder sehr stark beansprucht. Was kann ich als Waldbesitzer tun? Das jeglicher Schaden verhindert werden kann ist leider unmöglich, aber es gibt waldbauliche Maßnah- men, um präventiv gegen den Total- ausfall des Bestandes vorzugehen. Das fängt bei der Aufforstung an, indem Flächen nicht nur mit einer Baumart zugepflastert werden, son- dern dem Standort angepasste Mischbaumarten reichlich hinzuge- fügt werden. Vorteil: Fällt eine Baumart aus, steht auf der Fläche noch genügend Material, um einen Schutz zu gewährleisten sowie auch den Neuanwuchs unter Schirm zu begünstigen. Pflegemaßnahmen Es hilft aber alles nichts, wenn nur aufgeforstet wird und danach der Be- stand sich selbst überlassen bleibt. Eine ordentliche Dickungspflege, die eine Entmischung verhindert und den nötigen Freiraum der Pflanze bewerk- stelligt, ist ein wichtiger Schritt und die Grundlage, um den Wald unbe- schadet ins Stangenholz zu führen. Durch die gezielten Eingriffe werden Kronenentwicklung und damit auch das Wurzelwachstum gefördert. Wird die Dickungspflege bestmöglich durchgeführt, kann eine Durchfors- tung zeitlich hinausgeschoben wer- den, was den Vorteil bietet, dass bei der Durchforstung bereits der Holzer- trag höher ist. Wenn man sich die Schadflächen so ansieht, stellt man fest, dass beim Schneebruch engstehende, nicht durchforstete Bestände schwerer be- troffen sind als solche, wo rechtzeitig eingegriffen wurde und deshalb soll- te dem „a wenn nix Aussa schaug“ viel mehr Beachtung geschenkt werden! Abschließend noch einige Infos be- züglich der Aufarbeitung des Schad- holzes: Wenn ich mich körperlich, fachlich so- wie technisch nicht in der Lage fühle, mein Schadholz selbst aufzuräumen, spring über deinen Schatten und frag jemanden, der es kann! Die Kosten können durch gemein- schaftliches Aufarbeiten gesenkt wer- den! Jeder Verletzte oder sogar noch schlim- mer ist einer zu viel! Elemtarschadensanträge: Für die Schneebruchschäden im Wald im November 2019 ist für die Elementarschadensabwicklung wie- der die Abwicklung über Festmeter vorgesehen. Bedingung: Das Schad- holz muss tatsächlich aus dem Wald abtransportiert werden. Die Min- destschadenshöhe muss € 500,00 betragen. Je nach Schwierigkeit der Bringung sind Beträge von € 8.- bis € 30.- pro Festmeter vorgesehen. Z.B. werden für die Bodenbringung € 10.- pro Erntefestmeter ausgezahlt. Zudem gibt es einen Zuschlag von € 5.- pro Festmeter für junge (hiebsun- reife) Bestände. Für die Abrechnung der Elementarschäden ist unbedingt das amtliche Abmaß des Waldaufse- hers notwendig. Diese Abrechnung ist zugleich mit dem Antrag bis spä- testens 10.12.2021 abzugeben. Achtung: Bei Schäden an Waldwegen oder Flurschäden muss der Antrag 6 Monate nach Schadenseintritt abge- geben werden. Die Mindestschadens- höhe muss € 1.000.- ausmachen. Die Antragsformulare liegen bei der Gemeinde auf oder können von der Homepage des Landes Tirol www. tirol.gv.at heruntergeladen werden. Für weitere Fragen und Beratungen vor Ort stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! GWA Markus Mariacher Mail: waldaufseher@praegraten.info Tel. 0680/3218882 MO-FR 07:00-17:00Uhr Seite 3 Forstwirtschaft Schutz-WALD Info GWA Markus Mariacher

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3