GZ_Amlach_2019_12

Informationsblatt der Gemeinde Amlach Ausgabe 29 Dezember 2019 Seite 60 Abfuhrtermine Restmüll 2020 14tägig – mittwochs 02. Jänner 2020 (Do) 15. Jänner 29. Jänner 12. Februar 26. Februar 11. März 25. März 08. April 22. April 06. Mai 20. Mai 03. Juni 17. Juni 01. Juli 15. Juli 29. Juli 12. August 26. August 09. September 23. September 07. Oktober 21. Oktober 04. November 18. November 02. Dezember 16. Dezember 30. Dezember KEHRTERMINE 2020 Kehrungen oder Überprüfungen sind laut Tiroler Feuerpolizeiordnung und den vorgeschriebenen Kehrfristen so von uns durchzuführen: 4 x jährliche Betreuung für die mit Festbrennstoffen beheizten Fänge und Heizanlagen 2 x jährliche Reinigung von Pelletsheizanlagen und Fängen Bei den Festbrennstoffheizanlagen sowie Pelletsheizungen ist die jährlich vorgeschriebene Abgasmessung vorzulegen. 1 x jährliche Kehrung der Fänge und der mit Heizöl extraleicht betriebenen Heizanlagen mit einem jährlich vorgeschriebenen Messbefund . Die Kehrtermine ergeben sich wie folgt: Amlach Dorf: 7./8./9. Jän. 09./10./11. März 11./12./13. Mai 27./28./29. Okt. 2020 Amlach Ulrichsbichl: 8. Jän. 10. März 12. Mai 28. Okt. 2020 Bei Krankheit oder Ausfall eines Mitarbeiters kann sich der Kehrtermin um einen Tag verschieben. Hochachtungsvoll Werner Grissmann e.h. I M P R E S S U M: Redaktion und Verlagsort, Vervielfältigung und Herausgeber: GEMEINDEAMT AMLACH, 9908 Amlach, Lindenstraße 4 Fotos: Gitti Unterweger, Thomas Totschnig, Gemeinde Amlach, , Archiv, Vereine, div., Christoph Gaggl, Alois Micheler Erklärung zur Informationspflicht (Datenschutzerklärung): Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

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