GZ_Nußdorf_2019_12

Dezember 2019 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 95. Ausgabe 55 Serviceleistungen und Informationen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant Ihr Verzicht auf ein privates Silvester-Feuerwerk bedeutet: a Großer Beitrag zur Minderung der Feinstaubbelastung (die durch die Explosionen freigesetzten Kleinstpartikel verbleiben Stunden bis Tage als Feinstaub in der Luft) a Schutz von Umwelt und eigener Gesundheit (so können diese kleinsten Feinstaubteile durch die Lungenwand in die Blutbahn gelangen und stel- len daher eine besondere Gefahr für die menschliche Gesundheit dar) a Lärmvermeidung Besonders ältere Menschen, Kleinkinder sowie Wild- und Haustiere lei- den sehr stark unter dem konzentrierten Lärmeinfluss a Vermeidung von Verletzungen und körperlichen Schädigungen durch illegale oder selbstgebaute Knallkörper bzw. durch eine grundsätzlich fal- sche Anwendung der Feuerwerkskörper a Hintanhaltung der Brandgefahr , die von der Pyrotechnik ausgeht a Müllvermeidung Abgebrannte Raketen, zerfetzte Böller, ausgebrannte Knaller verursachen Unmengen an Restmüll, der an allen möglichen Stellen wieder mühsam von öffentlicher oder/und privater Hand entsorgt werden muss. Dieser Müll kann z.T. auch in unwegsamem Gelände oder in schützens- werten Gebieten liegen und die darin enthaltenen Schadstoffe gelangen mit dem Regenwasser wiederum in Boden und Gewässer a Nebenbei erspart man sich eine Menge Geld MÜLLABFUHR- TERMINE 2020 Die Hausmüllabfuhr in unserer Marktgemeinde erfolgt 4-wö- chentlich am Freitag an folgenden Terminen: 03.01.2020 31.01.2020 28.02.2020 27.03.2020 24.04.2020 22.05.2020 19.06.2020 17.07.2020 14.08.2020 11.09.2020 09.10.2020 06.11.2020 04.12.2020 31.12.2020 KEINE FEUERWERKS-RAKETEN IM ORTSGEBIET ABFEUERN! Nachdem es zum Jahreswechsel regelmäßig Beschwerden wegen der soge- nannten Silvesterknallerei gibt, darf auf folgendes hingewiesen werden: Das Pyrotechnikgesetz 2010 verbietet das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig. Zur Kategorie F2 zählen unter anderem alle frei verkäuflichen Raketen. Das heißt, im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant dürfen auch zu Silvester ausnahmslos keine Raketen abgefeuert werden! Bei Verstößen gegen das Raketenverbot im Ortsgebiet drohen Geldstrafen bis zu € 3.600,--. MUTTER-ELTERN- BERATUNG 2020 Die Beratungen finden jeden 4. Donnerstag im Monat jeweils von 08.30 bis 10.00 Uhr im Marktge- meindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal) statt: 23. Jänner, 27. Februar, 26. März, 23. April, 28. Mai, 25. Juni, 23. Ju- li, 27. August, 24. September, 22. Oktober, 26. November (Dezem- ber-Termin entfällt - Feiertag) Für den Besuch der Mutter-Eltern- Beratung ist keine Anmeldung er- forderlich und das Angebot ist kostenlos . STREUSPLITTABGABE Ab sofort besteht für private Haushalte wieder die Möglichkeit, kostenlos Streusplitt (für Hauseinfahrten etc.) von der Marktgemeinde zu beziehen. Die Ausgabe erfolgt während der Müllhoföffnungszeiten in haushaltsüblichen Mengen (kübelweise). Öffnungszeiten Müllhof: - Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr - Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr - 1. Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr im Monat (statt Freitagsöffnung)

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3