GZ_Tristach_2019_12

6 Dorfansichten | Freizeitwohnsitzpauschale Dez. 2019 FROHE WEIHNACHTEN D er Obst- und Gartenbau- verein Tristach wünscht allen GemeindebürgerInnen gesegnete Weihnachten sowie viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr 2020. Obmann Peter Pichlkostner A b 1. Jänner 2020 ist in unse- rer Gemeinde eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Frei- zeitwohnsitzabgabe). F reizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Ge- bäuden, die nicht der Befriedigung ei- nes ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken die- nen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Frei- zeitwohnsitzabgabe ein illegaler Frei- zeitwohnsitz nicht legalisiert wird. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes er- mittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat Tristach am 26.09.2019 erlassenen Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabga- be: a) Nutzfläche ≤ 30 m²: € 168,--, b) Nutzfläche > 30 m² u. ≤ 60 m²: € 336,--, c) Nutzfläche: > 60 m² u. ≤ 90 m²: € 490,--; d) Nutzfläche >90m² u. ≤150m²: € 700,--; e) Nutz- fläche 150 m² u. ≤ 200 m²: € 980,--, f) Nutzfläche > 200 m² u. ≤ 250 m²: € 1.260,--, g) Nutzfläche > 250 m²: € 1.540,--. Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten. Änderungen der Nutzfläche, beispiels- weise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken. Wird ein Freizeitwohnsitz unbefris- tet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Tirol: https://tinyurl.com/TFWAG-LAND. Das Freizeitwohnsitzabgabegesetz kann über das Rechtsinformationssystem des Bundes unter https://tinyurl.com/ TFWAG-RIS abgerufen werden. Freizeitwohnsitzpauschale Dorfansichten Blick vom „Dörer-Platzl“ zumDolomitenhof, links im Hintergrund das „Marxer“-Haus mit Stadel B ei diesem Bild, aufgenommen ca. 1964, kann man wohl sagen „...es war einmal“! Der Gasthof „Dolomi- tenhof“ war um einiges kleiner als heute, an der linken Seite hatte Julius Ingruber seinen A&O-Laden. Das alte Marxer-Haus war bald nicht mehr und die Kühe wurden nicht mehr zur Weide oder zur Tränke über die Dorfstraße getrieben. Was bleibt ist die Erinnerung an den Geruch nach Obst, Gemüse und Waschpulver beim „Julius“ und an das Laufen und Schreien wenn die Kühe sich wieder frisches Fallobst aus dem Wirtsgarten holen wollten. Andreas Knoch Zum Foto: Kamera Voigtländer Perkeo Rollfilmkamera, von beschädigtem Negativ auf Milchglasplatte abfotografiert und nachbearbeitet.

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