GZ_Praegraten_2019_11

Seite 3 Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf sind oftmals mit den unterschiedlichsten Fragen, Herausforderungen und Unklarhei- ten konfrontiert. In vielen Situatio- nen, jedoch vor allem in der schwie- rigen Entscheidungsphase über den weiteren Bildungs- und Berufsweg, benötigen Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten oftmals zusätzliche professionelle Beratung und Begleitung. Seit 2013 gibt es das NEBA(NetzwerkberuflicheAssistenz) Angebot, finanziert vom Euro- päischen Sozialfonds, in ganz Österreich. Das kostenlose und freiwillige Unterstützungsangebot „ Jugendcoaching“ ist eine Initiative des Sozialministeriumservice und be- rät Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahre bzw. mit speziellem Unterstüt- zungsbedarf (sonderpädagogischer Förderbedarf, Lernschwierigkeiten, längerfristige Erkrankungen, Behin- derung, emotionale oder psychische Freizeitwohnsitzabgabe Festlegung der Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Abgabe für die Ver- wendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Frei- zeitwohnsitzabgabe). Freizeitwohn- sitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwe- cken dienen. Auch wenn keine Eintra- gung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Ent- richtung der Freizeitwohnsitzabgabe ein illegaler Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. Die Abgabe ist grundsätz- lich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohn- sitzes ermittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat erlassenen Verordnung vom 27.09.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe: 03.11.2019 Totengedenken am Seelensonntag Kirchplatz anschließend an die Sonntagsmesse 08.11.2019 50 Jahre Neue Mittelschule Virgen ab 16:00 Uhr Neue Mittelschule Virgen 12.11.2019 Mutter-Eltern Beratung Gemeindeamt Prägraten a.G. 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr anschließend Kaffee und Kuchen 17.11.2019 Pfarrfest MZH/Dorfsaal ab 11:30 Uhr genaue Informationen folgen! Veranstaltungen in Prägraten a.G. Jugendcoaching „Meine Chance für die Zukunft“ Probleme) bis 24 Jahre. Florian Gruber heißt das neue Team- mitglied im mittlerweile 3-köpfigen Jugendcoaching-Team in Osttirol. „Ich bin diplomierter Sozialpäda- goge und habe eine Tischlerlehre absolviert. Mit ist es wichtig, dass Jugendliche alle Möglichkeiten haben, an das für sie passende Bildungsangebot zu kommen.“ Aus diesem Grund ist Florian Gru- ber seit Januar 2019 nicht nur in Gemeinden unterwegs, sondern stellt auch Kontakt mit Jugendzentren, Jugengruppen und sozialen Einrich- tungen her. Viele Jugendliche befinden sich in der Pubertät in der schwierigen Pha- se der Orientierungslosigkeit. Eine individuelle Beratung und Begleitung ist hier besonders wichtig, um die nächsten Schritte zu schaffen. „Wir finden deine Stärken heraus, arbeiten an deiner Berufsorientierung und suchen verschiedene Betriebe zum Schnuppern. Alle Jugendlichen in Osttirol sollten auf das Angebot des Jugendcoachings zurückgreifen können. „Für Beratungen gibt es daher auch die Möglich- keit, dass ich mich mit Inter- essierten in Prägraten treffe.“ Melde dich bei: Florian Gruber 0676 40 73 223 f.gruber@aufbauwerk.com Die einheitliche Höhe der jährlichen Freizeitwohnistzabga- be der Gemeinde Prägraten a.G. a) bis 30 m² Nutzfläche mit 180,- Euro b) von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutz- fläche mit 270,- Euro c) von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutz- fläche mit 450,- Euro d) von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit 720,- Euro e) von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit 1.050,- Euro f) von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit 1.350,- Euro g) von mehr als 250 m² Nutzfläche mit 1.650,- Euro Änderungen der Nutzfläche, bei- spielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken. Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpach- tet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3