GZ_Tristach_2019_09

Sept. 2019 GR-Beschlüsse | Hochzeitsjubiläum 3 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 04.07.2019 Der Gemeinderat hat folgende Kriterien zur Vertragsraumordnung einhellig festgelegt: a) Als „sozial verträglich“ wird der von der Tiroler Wohnbauförderung noch akzeptierte, maximale Bauplatz-Quadratmeter- preis, welcher für die Gemeinde Tris- tach dzt. € 175,-- beträgt, festgelegt. Dieser m²-Preis ist zu indexieren; b) Bei der Vergabe von Grundstücken zu einem sozial verträglichen Preis sol- len Tristacher Interessenten bevorzugt behandelt bzw. berücksichtigt werden; c) Zum Verkauf stehende Grundstü- cke mit sozial verträglichem Preis sollen für einen Zeitraum von 4 Mo- naten auf die Gemeindehomepage gestellt werden; d) Der Eigenbedarf an Baugrundstücken für weichende Kinder (Auszughaus) wird von vorne herein ausgeklammert bzw. heraus- genommen; e) Von den verbleiben- den Bauplätzen (Gesamtanzahl ver- fügbarer Baugrundstücke abzüglich Eigenverbrauch) sollen 50 % zu so- zial verträglichen Preisen verfügbar gemacht werden und soll dabei bei einer ungeraden Grundstücksanzahl aufgerundet werden; f) Wird ein Ei- genbedarfsgrundstück veräußert, so hat dies zum festgelegten bzw. zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen (inde- xierten) sozial verträglichen Preis zu erfolgen; g) Verkehrsflächen für Neu- erschließungen sind vom jew. Grund- eigentümer kostenlos zur Verfügung zu stellen; h) Die Vertragslaufzeit wird mit 20 Jahren festgelegt. Sollte ein Grundstück nach Ablauf dieser Zeit- spanne nicht veräußert worden sein, so erhält die Gemeinde ein Vorkaufs- recht; i) Mit der Errichtung eines Ei- genheimes auf einem Grundstück, das zu einem sozial verträglichen Preis veräußert bzw. erworben wur- de, muss binnen 3 Jahren begonnen werden. Die Baufertigstellung bzw. der Bezug des Objektes (Errichtung Hauptwohnsitz) hat binnen 6 Jahren nach Baubeginn zu erfolgen; j) Als Sicherungsmittel wird eine Strafe von € 500,-- pro Monat festgelegt. Einem Antrag auf Erlassung ei- nes Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gp. 1391/1 und Bp. .89, beide KG Tristach, wurde vom Gemeinderat mit einstimmigem Be- schluss keine Folge gegeben, da mit einem relativ geringfügigen baulichen Mehraufwand die Realisierung eines auf den gen. Parzellen geplanten Bau- vorhabens auch ohne Bebauungsplan möglich ist. Zudem hat sich ein an- grenzender Nachbar gegen die Erlas- sung des ggst. Bebauungsplanes aus- gesprochen (hierzu wird angemerkt, dass der Gemeinderat in der Vergan- genheit Bebauungspläne immer nur dann bewilligt hat, wenn die Zustim- mung aller betroffenen Grundeigentü- mer vorlag). Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Frau Kröll Ilse, wh. 9963 St. Jakob in Defereggen, auch im kom- menden Schuljahr 2019/20 in der Volksschule Tristach als Schulassisten- tin zu den bisherigen Konditionen zu beschäftigen. Im Ergebnis eines schriftlichen, geheimen Reihungsverfahrens wurde die befristete Karenzstelle einer Päd- agogischen Fachkraft im Kindergarten Tristach an Frau Meyer Eva-Carina, BA, 9900 Lienz, vergeben. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Herrn Stabinger Josef, 9907 Tristach, den Auftrag zum Auf- räumen von ca. 200 - 250 fm Diamantene Hochzeit Johann und Josefa Huber, geb. Leitold feierten am 4. April 1959 in Maria Saal ihre Hochzeit. Die Glückwünsche der Gemeinde und des Landes zum 60. Hochzeitstag des Jubelpaares überbrachte Herr Bezirkshauptfrau-Stv. Dr. Karl Lamp und Bgm. Ing. Mag. Markus Einhauer am 12. Juni 2019 in der „Dorfstube“. V.l.: Bezirkshauptfrau-Stv. Dr. Karl Lamp, Johann und Josefa Huber, Bgm. Ing. Mag. Markus Einhauer ►

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