GZ_Praegraten_2019_09

Seite 4 Als AuslandsösterreicherIn benö- tigen Sie auf jeden Fall eine Wahl- karte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz zu- fällig das für Sie zuständige Wahllo- kal aufsuchen). Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Iherer Wahlkarte be- antragen? • Seit dem Tag der Wahlaus- schreibung • bei der Gemeinde, in derern Wählerevidenz Sie eingetragen sind. Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden? Schriftlich (auch per E-Mail, per Te- lefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske) • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September 2019) • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. Sep- tember 2019, 12:00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der An- tragstellerIn bevollmächtigte Person möglich ist. Mündlich (nicht telefonisch): • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. Sep- tember 2019, 12:00 Uhr) Was wird bei der Antragstellung benötigt? Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: • amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personal- ausweis) Bei einer schriftlichen Antragstel- lung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität, insbesondere: • Angabe der Passnummer • Kopie eines amtlichen Lichtbild- sausweises oder einer anderen Urkunde Bei einer elektronischen Antragstel- lung mittels qualifizierter elektroni- schen Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente. Beachten Sie bitte, dass jeder An- trag auf Ausstellung einer Wahlkar- te eine Begründung (z.B. Ortsabwe- senheit oder Aufenthalt im Ausland) enthalten muss. Ab welchen Zeitpunkt ist die Wahlkarte erhältlich? • Wahlkarten können ab 2. September 2019 bei der Ge- meinde persönlich abgeholt werden. • Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (un- ter Angabe der Zustelladresse - auch im Ausland) ersucht wer- den. Bitte beachten Sie: • Beantragen Sie Ihre Wahlkar- te bei Ihrer Hauptwohnsitzge- meinde (bzw. als Auslandsös- terreicherIn bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie ein- getragen sind) rechtzeitig ! • Wenn Sie eine Wahlkarte be- antragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Wei- se Sie wählen möchten! • Sollten Sie keine Wahlkarte be- antragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Ge- meinde , in deren Wählerevi- denz Sie eingetragen sind, am 29. September 2019 Ihre Stim- me abgeben. • Eine Beantragung der Wahl- karte ist keinesfalls beim Bun- desministerium für Inneres möglich! Zur Teilnahme an der Nationalrats- wahl am 29. September 2019 sind Sie berechtigt wenn Sie: • österreichische/r StaatsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 29. September 2019) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. • AuslandsösterreicherIn sind, spätestens am Wahltag 16 Jah- re alt werden und bis zum 8. August 2019 in das Wählerver- zeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind. Sind Sie österreichische/r Staats- bürgerIn mit Hauptwohnsitz in Ös- terreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimat- gemeinde (und damit in das für die Nationalratswahl am 29. September 2019 erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen. Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können? Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben: • sofort nach Erhalt der Wahlkar- te im Weg der Briefwahl Nationalratswahl am 29.09.2019 Information zur Beantragung einer Wahlkarte Das Wahllokal der Gemeinde Prägraten a.G. befindet sich im neuen Volksschulgebäude - neuer Eingang und ist am Wahltag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Impressum: Gemeinde Prägraten a.G., St. Andrä 35a, 9974 Prägraten a.G. Fotos: Annalena B., Carolin K. Willi U., Andreas B., Lorena M., Freiwillige Feuer- wehr Prägraten a.G., Bundesministerium für Inneres, Pixabay, Gemeindearchiv Druck: Oberdruck Digital Medienproduk- tion GesmbH Amtliche Wahlinformation

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