GZ_Kartitsch_2019_07

4 Ausgabe 81 Aus der Ratsstube BESCHLÜSSE Gemeinderatssitzung vom 28. März 2019 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Kanalordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt die von der Gemeindeabteilung des Landes Tirol (Wasser-, Forst- und Energierecht) am 17.04.2019 Zahl: WFE-W-72.155/1-2019 geprüfte neue Kanalordnung 2018. Die bisherige Kanalordnung tritt mit Wirksamkeit der neuen somit außer Kraft. Kanalordnung der Gemeinde Kartitsch 2018 Präambel: Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch hat mit Beschluss vom 21.11.2018 aufgrund der Ermächtigung des § 4 des Gesetzes vom 8. November 2000 über öffentliche Kanalisationen (Tiroler Kanalisationsgesetzes 2000 - TiKG 2000), LGBl Nr. 1/2001, und des § 18 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO, LGBl. Nr. 36/2001, geändert durch LGBI. Nr. 144/2018 folgende Kanalordnung beschlossen: §1 Anschlussbereich Der Anschlussbereich für Abwässer wird in der Weise festgelegt, dass der horizontal zu messende Abstand zwischen der Achse des jeweiligen Sammelkanals und der Grenze des Anschlussbereiches mit 200 Metern festgesetzt wird. §2 Anschlusspflicht In die öffentliche Kanalisation sind alle Abwässer i. S. des TiKG 2000, §2 , Abs. 1 einzuleiten. § 3 Art und Lage der Trennstelle Die Trennstelle ist die Schnittstelle zwischen der privaten Entwässerungsanlage und dem Anschlusskanal oder Sammelkanal der öffentlichen Kanalisation. Der Ort der Trennstelle wird im Freiland bzw. im Bereich der offenen Bauweise einen Meter innerhalb der Grundstücksgrenze des anschlusspflichtigen Grundstückes und im Bereich der geschlossenen Bauweise unmittelbar an der Innenseite der Gebäudemauern nach dem Zusammentreffen aller Sammelleitun- gen der Hausinstallation festgelegt. Beträgt der Abstand zwischen Grundgrenze und Anschlussobjekt (gemessen in HA-Kanalachse) mehr als 10 Meter, wird der Anschlusskanal (Hausanschluss) seitens der Gemeinde bis auf einen Abstand von 10 Metern zum Anschlussobjekt herangeführt und dort die Trennstelle festgelegt. § 4 Inkrafttreten Diese Kanalordnung tritt mit 01.01.2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die bisherige Kanalordnung außer Kraft gesetzt. Abstimmung: 10/0/0

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